37mh (37mh.com): BaFin-Warnung und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer auf der Website 37mh.com Kryptowerte-Dienstleistungen in Anspruch genommen oder dort Geld eingezahlt hat, sollte die Lage sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. September 2026 vor den Angeboten auf dieser Website gewarnt.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die Behörde mitteilt und was sonst öffentlich bekannt ist. Zu dieser Website liegen uns derzeit keine eigenen Schilderungen von Betroffenen vor. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
37mh (37mh.com) auf einen Blick
| Name | 37mh |
| Website | 37mh.com (zum Zeitpunkt unserer Prüfung ohne auswertbaren Inhalt) |
| Domain registriert | 8. Oktober 2011 (laut öffentlichen Registrierungsdaten, zuletzt geändert am 13. Oktober 2026) |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 2. September 2026 |
| Gegenstand der Warnung | Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung |
Das Registrierungsdatum sagt nichts darüber aus, wann und von wem die Domain für das heutige Angebot genutzt wird. Auch ältere Domains können später neu belegt werden. Ein auswertbarer Inhalt der Startseite war bei unserer Prüfung nicht abrufbar, deshalb stützt sich dieser Beitrag ausschließlich auf die Mitteilung der BaFin.
Was die BaFin mitteilt
Laut der Veröffentlichung der BaFin vom 2. September 2026 bieten die Betreiber der Website 37mh(.)com ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Website verfüge über kein gültiges Impressum, und die dort aufgestellte Behauptung, das Angebot werde von der BaFin beaufsichtigt, sei nach Angaben der Behörde nicht wahr. Die Information stützt sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Die BaFin weist außerdem darauf hin, dass Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit einer Zulassung angeboten werden dürfen. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass der Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Zulassung verfügt. Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich oder der FINMA in der Schweiz, haben wir keine eigene Warnung zu dieser Domain gefunden.
Was über das Angebot bekannt ist
Öffentlich belegbar ist nach unserer Recherche im Wesentlichen die Warnung der BaFin. Danach fehlen eine Zulassung und ein gültiges Impressum, und eine behauptete Beaufsichtigung durch die BaFin trifft nicht zu. Das ist ein Muster, das Verbraucherschützer häufig bei Plattformen beschreiben, die Anleger mit scheinbarer behördlicher Kontrolle beruhigen wollen. Weitere Angaben, etwa zu Zahlungswegen oder Ansprechpartnern, können wir ohne belegbare Quelle nicht machen.
Wenn Sie selbst Kontakt zu dem Angebot hatten, helfen Ihre eigenen Unterlagen am meisten: Welche Beträge wurden wann und wohin überwiesen, und wer hat Sie angesprochen? Genau diese Details entscheiden darüber, ob und welche Schritte sinnvoll sind.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Angeboten
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Der Anbieter behauptet eine Beaufsichtigung durch die BaFin, ohne dass das belegbar ist
- fehlendes oder unvollständiges Impressum auf der Website
- Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin
- Werbung mit sehr hohen Renditen oder garantierten Gewinnen
- Druck, schnell zu handeln oder weitere Einzahlungen zu leisten
- Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern oder Gebühren
- persönliche Betreuer, die ausschließlich über Messenger oder wechselnde Nummern kommunizieren
- unaufgeforderte Angebote von angeblichen Helfern nach dem Kontaktabbruch
Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung. Ob ein Unternehmen eine Erlaubnis oder Zulassung besitzt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin selbst prüfen.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Keine Zugangsdaten und keinen Fernzugriff herausgeben. Haben Sie Fernwartungssoftware installiert, deinstallieren Sie diese und ändern Sie Passwörter für Onlinebanking, E-Mail und Wallets.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Wallet-Adressen und Screenshots der Website oder des Kundenbereichs.
- Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern. Bei Kartenzahlungen kann es Fristen geben, daher nicht lange warten.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Hinweise zu truof.com und Alpinenova (alpinenova.io).
Häufige Fragen zu 37mh.com
Ist 37mh.com seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch vor den Angeboten auf dieser Website gewarnt. Eine Warnung ist kein Urteil, sie ist aber ein deutliches Signal, das Angebot besonders kritisch zu prüfen und keine weiteren Zahlungen zu leisten.
Die Website behauptet, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Stimmt das?
Nach Angaben der BaFin ist diese Behauptung nicht wahr. Prüfen Sie Behauptungen über eine Aufsicht immer selbst in der Unternehmensdatenbank der BaFin und nicht anhand der Angaben auf der Website.
Ich soll für die Auszahlung zuerst etwas zahlen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 02.09.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu 37mh.com. Stand: Oktober 2026.