afstrustee.com: FINMA-Warnung und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer mit den Websites afstrustee.com oder afstrusteeswiss.com in Kontakt gekommen ist oder dort Geld eingezahlt hat, sollte die Lage sorgfältig prüfen. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat beide Domains am 27. August 2026 auf ihre Warnliste gesetzt. Beide Seiten treten unter dem Namen AFS Trustee Swiss auf. Laut FINMA stehen sie jedoch in keinem Zusammenhang mit der im Handelsregister eingetragenen AFS Trustee Swiss SA in Carouge.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die FINMA mitteilt, was sich öffentlich über die Domains feststellen lässt und worauf Sie bei Angeboten dieser Art achten sollten. Eine Warnung ist kein Urteil über die Betreiber; sie dient dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern.
Wichtig – Identitätsmissbrauch: Nach Angaben der FINMA handelt es sich um einen mutmaßlichen Identitätsmissbrauch. Das echte Unternehmen AFS Trustee Swiss SA, Carouge, steht nach Angaben der Behörde in keinem Zusammenhang mit der Website afstrustee.com und ist selbst von dem Missbrauch betroffen. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die Website afstrustee.com und nicht auf das echte Unternehmen.
afstrustee.com auf einen Blick
| Name der Websites | AFS Trustee Swiss bzw. AFS Trustee Swiss SA |
| Domains | afstrustee.com und afstrusteeswiss.com |
| Domain registriert | afstrusteeswiss.com: 8. Juni 2026, afstrustee.com: 18. Juni 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Behördenwarnung | FINMA (Schweiz), 27. August 2026 |
| Eintrag im Handelsregister | laut FINMA für die Websites keiner |
| Echte Gesellschaft gleichen Namens | AFS Trustee Swiss SA, Carouge; laut FINMA kein Zusammenhang mit den Websites |
Auffällig ist, dass beide Domains erst im Juni 2026 registriert wurden und die FINMA nur wenige Wochen später warnte. Das Unternehmen, dessen Name verwendet wird, ist nach Angaben der FINMA eine eigenständige, eingetragene Gesellschaft. Sie sollte deshalb nicht mit den Betreibern der Websites verwechselt werden.
Was die FINMA zu afstrustee.com und afstrusteeswiss.com sagt
Die FINMA führt „afstrusteeswiss.com / afstrustee.com“ in ihrer Warnliste und weist darauf hin, dass die genannten Gesellschaften oder Personen möglicherweise ohne die erforderliche Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. In der Bemerkung stellt die FINMA klar, dass die beiden Websites nicht im Zusammenhang mit der AFS Trustee Swiss SA in Carouge stehen, die im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist. Ein Sitz der Betreiber der Websites ist in der Warnung nicht angegeben, ein Handelsregistereintrag fehlt.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie über eine der beiden Seiten angesprochen wurden, lässt sich daraus nicht auf ein Angebot der echten Gesellschaft schließen. Wer Namen und Handelsregisternummer eines echten Unternehmens verwendet, kann damit den Eindruck von Seriosität erwecken. Prüfen Sie bei Kontaktaufnahme deshalb immer, ob die Internetadresse tatsächlich zum Unternehmen gehört, zum Beispiel über die Angaben im Handelsregister.
Eine Warnung ist keine gerichtliche Feststellung. Ob und in welchem Umfang im Einzelfall Geld verloren ging, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Was über das Angebot bekannt ist
Zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 waren beide Domains erreichbar, afstrusteeswiss.com mit dem Seitentitel „AFS Trustee Swiss SA“ und afstrustee.com mit dem Titel „AFS Trustee Swiss“. Weitergehende Angaben zu Betreibern, Zahlungswegen oder Abläufen konnten wir nicht belegen. Wir geben hier deshalb keine Schilderungen von Betroffenen wieder.
Bei Treuhand- oder Vermögensverwaltungsangeboten mit Schweizer Bezug gilt: Wer in der Schweiz gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt je nach Tätigkeit eine Bewilligung oder Registrierung. Die Warnung der FINMA spricht von einer möglicherweise bewilligungspflichtigen Tätigkeit ohne Bewilligung; mehr lässt sich daraus nicht ableiten.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Aufsichtsbehörden und Verbraucherschützer bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Ein bekannter Firmenname wird verwendet, die Domain gehört aber nicht zum echten Unternehmen
- Neu registrierte Domain, kein überprüfbarer Sitz, kein Handelsregistereintrag
- Keine Bewilligung bei FINMA, BaFin oder FMA
- Versprechen hoher oder sicherer Renditen
- Aufforderung, Geld auf Konten Dritter oder in Kryptowährungen zu überweisen
- Druck, schnell zu entscheiden oder weitere Einzahlungen zu leisten
- Auszahlung nur gegen zusätzliche „Gebühren“, „Steuern“ oder „Freischaltungen“
- Weitergabe von Ausweis- und Adressnachweisen per E-Mail ohne überprüfbaren Vertragspartner
Seriöse Anbieter verlangen für Auszahlungen keine Vorabzahlungen und lassen sich über offizielle Register überprüfen.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Gebühren, Steuern oder Freischaltungen.
- Den Kontakt beenden und keine Zugangsdaten oder Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer weitergeben.
- Unterlagen sichern: Verträge, Mails, Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, Chats und Screenshots.
- Die eigene Bank und gegebenenfalls die genutzte Kryptobörse informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes. Auch eine Meldung an die FINMA ist möglich.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Kryptowährungen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Alpinenova (alpinenova.io): Warnung und Erfahrungen und Wertovia (wertovia.com): Erfahrungen und Hinweise.
Häufige Fragen zu afstrustee.com
Ist afstrustee.com seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die FINMA warnt jedoch ausdrücklich vor afstrustee.com und afstrusteeswiss.com und weist darauf hin, dass die Websites in keinem Zusammenhang mit der eingetragenen AFS Trustee Swiss SA in Carouge stehen. Wir empfehlen daher große Vorsicht.
Steckt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft hinter den Websites?
Laut FINMA nicht: Sie stellt ausdrücklich fest, dass kein Zusammenhang besteht. Die eingetragene Gesellschaft sollte nicht mit den Betreibern der Websites gleichgesetzt werden.
Ich soll für eine Auszahlung zusätzlich zahlen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen oder „Freischaltungen“ gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere der Warnung der FINMA. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über die Betreiber der Websites dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: FINMA-Warnliste, Eintrag afstrusteeswiss.com / afstrustee.com vom 27.08.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign). Stand: Oktober 2026.