Arbitpad (arbitpad.de): Erfahrungen und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer über die Website arbitpad.de bei Arbitpad Geld angelegt hat, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. September 2026 vor der Handelsplattform arbitpad.de gewarnt. Die Domain wird von der BaFin außerdem in einer Plattformreihe genannt, vor der sie bereits im Oktober 2025 gewarnt hatte.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die Behörde öffentlich mitteilt und welche allgemeinen Warnsignale bei solchen Angeboten bekannt sind. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Arbitpad (arbitpad.de) auf einen Blick
| Name | Arbitpad |
| Website | arbitpad.de (zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 nicht erreichbar) |
| Betreiber | laut BaFin unbekannt |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 16. September 2026; Nennung in einer BaFin-Plattformreihe (Meldung vom 10. Oktober 2025, zuletzt geändert am 2. September 2026) |
| Beanstandet | nach Verdacht der BaFin Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis |
| Weitere Aufsichten | bei unserer Recherche keine Warnung von FMA oder FINMA gefunden (Stand: Oktober 2026) |
Auffällig ist, dass die BaFin die Domain gleich zweimal öffentlich aufführt: einmal in einer eigenen Meldung zur „Handelsplattform arbitpad.de“ und einmal in einer Reihe nahezu identischer Websites. Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse oder eine Zulassung konnten wir nicht finden, da die Seite bei unserer Prüfung nicht erreichbar war.
Wichtig zur Abgrenzung: Der Name „Arbitpad“ weist nicht auf ein bestimmtes, bekanntes Unternehmen hin. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter arbitpad.de.
Was die BaFin mitteilt
Laut der Veröffentlichung vom 16. September 2026 besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Handelsplattform arbitpad.de ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die BaFin weist darauf hin, dass solche Geschäfte in Deutschland nur mit ihrer Erlaubnis angeboten werden dürfen. Die Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und auf das Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
In einer älteren Meldung vom 10. Oktober 2025 warnt die BaFin vor einer Reihe nahezu identischer Websites, auf denen ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten würden. Die Präsentation beginne laut BaFin meist mit dem Satz „[Name] Willkommen auf unserer offiziellen Website“. Die Websites hätten kein rechtsgültiges Impressum, und die Betreiber würden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Arbitpad.de steht in der Liste der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Websites.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass der Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt beziehungsweise dass ein entsprechender Verdacht besteht.
Was über das Angebot bekannt ist
Über den konkreten Ablauf bei Arbitpad liegen uns keine belegbaren Einzelheiten vor. Aus den Meldungen der BaFin lässt sich lediglich ableiten, dass die Website als Handelsplattform für Finanz- und Kryptowerte auftritt und dass sie nach den Angaben der Behörde Teil einer größeren Reihe gleichartig aufgebauter Seiten sein soll. Solche Angebote werben nach den Erfahrungen von Aufsichtsbehörden häufig mit automatisiertem Handel, „KI-Technologie“ oder Arbitrage-Strategien, also dem angeblichen Ausnutzen von Kursunterschieden. Ob das auch hier der Fall ist, können wir nicht sagen.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Werbung mit sehr hohen Renditen oder schnellen Gewinnen bei geringem Risiko
- Betreuung durch wechselnde Ansprechpartner über Messenger oder Telefon, oft mit ausländischen Nummern
- Aufforderung, Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren
- Zahlungen an Dritte, an Zahlungsdienste oder auf Krypto-Adressen statt an ein überprüfbares Unternehmen
- Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern, Gebühren oder eine „Kaution“
- unaufgeforderte Angebote von angeblichen Helfern nach einem Kontaktabbruch
- kein vollständiges Impressum und keine Zulassung bei BaFin, FMA oder FINMA
- Bezeichnungen wie „offizielle Website“ oder „KI-Handel“ ohne überprüfbare Angaben zum Betreiber
Seriöse Anbieter nennen ein überprüfbares Unternehmen mit Anschrift und Erlaubnis und verlangen für Auszahlungen keine gesonderte Vorabüberweisung.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und jede Forderung, etwa nach Gebühren, Steuern oder einer „Freischaltung“, unabhängig prüfen lassen.
- Kontakt beenden und Zugänge schützen. Keine Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer installieren, bereits installierte Programme entfernen und Passwörter für Onlinebanking und E-Mail ändern.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots der Website.
- Die eigene Bank und gegebenenfalls die genutzte Kryptobörse informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
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Häufige Fragen zu Arbitpad
Ist arbitpad.de seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch gewarnt, dass die unbekannten Betreiber von arbitpad.de nach ihrem Verdacht ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Wir empfehlen daher große Vorsicht und raten, vor jeder Zahlung unabhängigen Rat einzuholen.
Ich soll für eine Auszahlung vorab zahlen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen, etwa für Gebühren, Steuern oder eine „Freischaltung“, gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal. Seriöse Anbieter verrechnen Kosten üblicherweise mit dem Guthaben.
Wie kann ich prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist?
Die BaFin stellt auf ihrer Website eine Unternehmensdatenbank bereit, in der zugelassene Institute eingetragen sind. Für Anbieter aus der Schweiz oder Österreich bieten FINMA und FMA vergleichbare Verzeichnisse. Ein fehlender Eintrag ist ein deutliches Warnsignal, ein vorhandener Eintrag schützt aber nicht automatisch vor Identitätsmissbrauch.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 16.09.2026, BaFin-Plattformreihe vom 10.10.2025. Stand: Oktober 2026.