Auvelion (auvelion.com): Erfahrungen und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer bei Auvelion über die Website auvelion.com Geld angelegt hat, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. August 2026 vor dieser Website gewarnt und die Meldung am 22. September 2026 aktualisiert. Nach Angaben der Behörde sollen dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die Aufsicht öffentlich mitteilt und worauf Sie bei vergleichbaren Angeboten achten sollten. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen. Zu Auvelion liegen uns derzeit keine eigenen Schilderungen von Betroffenen vor; wir stützen uns daher ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.
Auvelion (auvelion.com) auf einen Blick
| Name | Auvelion (nach Angaben der BaFin ohne Angabe einer Rechtsform) |
| Website | auvelion.com (laut BaFin inzwischen inaktiv) |
| Domain registriert | 21. Juni 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 25. August 2026, aktualisiert am 22. September 2026 |
| Weitere Adresse | laut BaFin inhaltlich identische Seite unter somerou.bond |
| Beschriebenes Angebot | Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen |
Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten im Juni 2026 angelegt, nur etwa zwei Monate später veröffentlichte die BaFin ihre Warnung. Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse ist nach den Angaben der BaFin nicht vorhanden.
Was die BaFin mitteilt
Laut der Veröffentlichung der BaFin warnt die Behörde vor der Website auvelion.com. Dort würden Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne dass die dafür erforderliche Erlaubnis vorliege. Der Betreiber trete nur unter der Bezeichnung „Auvelion“ auf, ohne Rechtsform. Angaben zum Geschäftssitz fehlten, ein Impressum sei nicht vorhanden.
Außerdem teilt die BaFin mit, dass die Seite auvelion.com inzwischen inaktiv sei. Der Betreiber nutze nun eine inhaltlich identische Seite unter somerou.bond; auch vor dieser Adresse warnt die Behörde. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).
Die BaFin weist zudem darauf hin, dass, wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten will, grundsätzlich eine Erlaubnis benötigt. Zugelassene Unternehmen lassen sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass der Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich oder der FINMA in der Schweiz, haben wir keine eigene Warnung zu Auvelion gefunden (Stand: Oktober 2026). Eine Verbindung zu Unternehmen mit ähnlich klingenden Namen ist uns nicht bekannt; dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die Angebote unter auvelion.com und somerou.bond.
Warum ein Wechsel der Internetadresse wichtig ist
Dass die Betreiber nach Angaben der BaFin auf eine neue Adresse mit identischem Inhalt ausweichen, ist für Interessenten und Betroffene relevant. Wer eine Plattform anhand ihres Namens oder ihrer Internetadresse recherchiert, findet bei einem solchen Wechsel möglicherweise zunächst keine Warnung. Prüfen Sie deshalb bei jedem Anbieter nicht nur den Namen, sondern auch, ob Aufbau und Inhalt der Seite denen bereits beanstandeter Angebote gleichen. Auch eine neue Domain mit auffälliger Endung und fehlendem Impressum sollte Anlass zur Vorsicht sein.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- fehlendes Impressum, keine Angabe eines Firmensitzes oder einer Rechtsform
- keine Erlaubnis der BaFin oder einer vergleichbaren Aufsichtsbehörde
- Werbung mit sehr hohen Renditen oder schnellen Gewinnen
- persönliche „Berater“, die über Messenger oder Telefon drängen, mehr einzuzahlen
- Zahlungen in Kryptowährungen an Adressen, die Ihnen vorgegeben werden
- Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern oder Gebühren
- Wechsel der Website-Adresse bei gleichem Inhalt
- sehr junge Domain
Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Keine Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer installieren und keine Zugangsdaten herausgeben.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen mit Wallet-Adressen, E-Mails, Chatverläufe und Screenshots der Plattform.
- Die eigene Bank und gegebenenfalls die genutzte Kryptobörse informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Kryptowährungen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
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Häufige Fragen zu Auvelion
Ist Auvelion seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch gewarnt, dass über auvelion.com Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten würden. Wir empfehlen daher große Vorsicht.
Was bedeutet die Warnung der BaFin?
Die BaFin teilt damit mit, dass der Anbieter aus ihrer Sicht ohne Erlaubnis tätig ist. Das ist kein Gerichtsurteil. Für Anleger ist es dennoch ein deutliches Signal, vor weiteren Zahlungen genau zu prüfen.
Ich soll für die Auszahlung vorab zahlen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 25.08.2026 (geändert 22.09.2026), Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign). Stand: Oktober 2026.