Plattform-Warnung

BaFin warnt vor Plattformreihe „null Spreads“

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

BaFin warnt vor Plattformreihe „null Spreads“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einer Plattformreihe mit dem Slogan „Intelligenter Handel mit null Spreads“ bzw. „Intelligenter Trading mit null Spreads“. Betroffen sind acht nahezu identische Websites: migconsults.de, ito-consults.com, gmdfunds.com, nordgg.com, kronbergpartners.com, fidelixgo.com, zielgeradeltd.com und blxinvesting.de. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an.

Wer über eine dieser Seiten Geld eingezahlt hat, sollte die Lage sorgfältig prüfen. In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die Aufsicht mitteilt, was die öffentlichen Registrierungsdaten zeigen und was uns Betroffene geschildert haben. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

Was die BaFin zur Plattformreihe „null Spreads“ mitteilt

Die BaFin hat die Plattformreihe erstmals am 30. Oktober 2025 veröffentlicht und die Liste am 26. Mai 2026 ergänzt. Mit der Meldung vom 24. Juli 2026 sind der Behörde nach eigenen Angaben acht Websites bekannt. Laut BaFin handelt es sich um eine „Reihe nahezu identischer Websites“. Die Betreiber würden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Zu zwei der Seiten gab es zuvor bereits Einzelwarnungen: zu migconsults.de vom 8. August 2025 und zu ito-consults.com vom 28. Oktober 2025. Mit der aktuellen Meldung neu hinzugekommen ist blxinvesting.de.

Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich, der FINMA in der Schweiz, der CNMV, der CONSOB oder der FCA, haben wir bei unserer Recherche keine eigenen Warnungen zu diesen Domains gefunden.

Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass die Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen.

Die acht Websites im Überblick

Die folgende Übersicht beruht auf den öffentlichen Registrierungsdaten (RDAP) der Registries Verisign und DENIC sowie auf unserem Abruf der Seiten im Oktober 2026.

Domain registriert Stand Oktober 2026
migconsults.de Datum bei DENIC nicht öffentlich nicht mehr registriert, nicht erreichbar
ito-consults.com 7. August 2025 Registrierung abgelaufen (Löschfrist), nicht erreichbar
gmdfunds.com 6. Mai 2025 registriert bis Mai 2027, nicht erreichbar
nordgg.com nicht mehr ermittelbar nicht mehr registriert, nicht erreichbar
kronbergpartners.com 24. September 2025 Registrierung abgelaufen (Löschfrist), nicht erreichbar
fidelixgo.com 22. Oktober 2025 vom Registrar gesperrt („client hold“), nicht erreichbar
zielgeradeltd.com 14. April 2026 vom Registrar gesperrt („client hold“), nicht erreichbar
blxinvesting.de Datum bei DENIC nicht öffentlich (letzte Änderung 4. September 2025) registriert, nicht erreichbar

Auffällig ist, dass die meisten Domains laut Registrierungsdaten erst 2025 oder 2026 angelegt wurden und im Oktober 2026 keine der Seiten mehr erreichbar war. Dass eine Seite offline ist, bedeutet allerdings nicht, dass das Angebot eingestellt wurde: Nach unserer Erfahrung tauchen gleichartige Seiten mitunter unter neuen Adressen wieder auf.

migconsults.de

Zu migconsults.de hat die BaFin bereits am 8. August 2025 eine eigene Warnung veröffentlicht. Die .de-Domain ist laut DENIC inzwischen nicht mehr registriert.

ito-consults.com

Auch zu ito-consults.com gibt es eine Einzelwarnung der BaFin vom 28. Oktober 2025. Die Domain wurde laut Verisign am 7. August 2025 registriert, die Registrierung ist im August 2026 abgelaufen.

gmdfunds.com

gmdfunds.com wurde laut Registrierungsdaten am 6. Mai 2025 angelegt und ist bis 2027 registriert, die Website war bei unserer Prüfung aber nicht erreichbar. Zu diesem Namen liegt uns die Schilderung eines Betroffenen vor (siehe unten).

nordgg.com

nordgg.com steht seit der ersten Fassung der Warnung auf der Liste der BaFin. Bei Verisign ist die Domain im Oktober 2026 nicht mehr registriert.

kronbergpartners.com

kronbergpartners.com wurde laut Registrierungsdaten am 24. September 2025 registriert, die Registrierung ist im September 2026 ausgelaufen.

fidelixgo.com

fidelixgo.com wurde am 22. Oktober 2025 registriert und ist inzwischen vom Registrar gesperrt. Zu fidelixgo liegen uns seit Dezember 2025 Schilderungen mehrerer Betroffener vor.

zielgeradeltd.com

zielgeradeltd.com ist die jüngste Domain der Reihe, registriert am 14. April 2026. Auch sie ist laut Registrierungsdaten gesperrt.

blxinvesting.de

blxinvesting.de wurde mit der Meldung vom 24. Juli 2026 neu in die Liste aufgenommen. Die Domain ist bei DENIC weiterhin registriert, eine Website war im Oktober 2026 jedoch nicht abrufbar.

Abgrenzung zu echten Unternehmen

Einige Namen erinnern an echte Begriffe oder Unternehmen, etwa „Kronberg“ (eine Stadt im Taunus mit zahlreichen ansässigen Firmen) oder „Fidelix“, das an bekannte Finanz- und Technologiemarken erinnern kann. Eine Verbindung zwischen solchen Unternehmen und den hier genannten Websites ist uns nicht bekannt, und die BaFin nennt in ihrer Meldung ausschließlich die Domains. Dieser Beitrag bezieht sich nur auf die Angebote unter den acht genannten Adressen. Unternehmen mit ähnlich klingenden Namen sind ausdrücklich nicht gemeint.

Was Betroffene berichten

Uns liegen Schilderungen von vier Personen vor: drei beziehen sich auf fidelixgo, eine auf GMDFunds. Wir geben sie zusammengefasst, ohne persönliche Angaben und ohne eigene Bewertung der Einzelfälle wieder.

Einstieg über Werbung und ein kleines Startpaket

Der Erstkontakt soll über Werbung im Internet zustande gekommen sein, nach einer Schilderung über eine Facebook-Anzeige mit einer angeblichen Empfehlung aus dem Bekanntenkreis, nach einer anderen über einen Newsletter zu KI-gestütztem Handel. Zum Einstieg sei ein „Basispaket“ von rund 250 US-Dollar bezahlt worden.

Betreuung über WhatsApp und Fernwartung

Anschließend hätten sich angebliche Berater gemeldet, die vor allem über WhatsApp kommuniziert hätten. Nach einer Schilderung sei Fernwartungssoftware installiert worden. Ein Berater habe sich als Mitarbeiter eines bekannten ausländischen Finanzunternehmens ausgegeben. Ob das zutrifft, ist nicht bekannt.

Hohe Einzahlungen und Krypto-Wallets

Später seien deutlich höhere Beträge geflossen, nach den Schilderungen teils fünf- bis sechsstellig. Die Zahlungen seien auf Konten bei ausländischen Banken, an Firmen mit anderen Namen oder in Krypto-Wallets gegangen. Ein Betroffener berichtet, für weitere Einzahlungen Kredite aufgenommen zu haben.

Auszahlung nur gegen weitere Zahlungen

In allen Schilderungen habe die Plattform hohe Gewinne angezeigt, die Auszahlung sei aber an weitere Zahlungen geknüpft worden: etwa für eine „Spiegeltransaktion“, eine „Krypto-Verifizierung“ oder angebliche Anforderungen deutscher Behörden. Ein Betroffener berichtet von einem Schreiben, das angeblich von einer Bank stammte. Das betreffende Unternehmen habe später mitgeteilt, keine Verbindung zu der Plattform zu haben.

Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Werbung mit „null Spreads“, KI-Handel oder sehr hohen Renditen in kurzer Zeit
  • mehrere fast gleich aufgebaute Websites mit unterschiedlichen Namen
  • Betreuung über WhatsApp, wechselnde Ansprechpartner, Fernwartungssoftware wie AnyDesk
  • Zahlungen an Firmen oder Konten mit anderem Namen statt an den Anbieter selbst
  • Auszahlung nur gegen Vorabzahlung, etwa für Steuern, „Verifizierung“ oder eine „Spiegeltransaktion“
  • angebliche Schreiben von Banken oder Behörden, die weitere Zahlungen fordern
  • sehr junge Domain, keine Zulassung in der Unternehmensdatenbank der BaFin

Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten und jede neue Forderung unabhängig prüfen lassen.
  2. Fernzugriff beenden. Fernwartungsprogramme deinstallieren, Passwörter für Onlinebanking und E-Mail ändern.
  3. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Wallet-Adressen, E-Mails, WhatsApp-Verläufe und Screenshots des Kundenbereichs.
  4. Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern.
  5. Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  6. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Weitere Beiträge zu BaFin-Warnungen: Hinweise zu alpinenova.io und Hinweise zu wertovia.com.

Häufige Fragen zur Plattformreihe „null Spreads“

Sind fidelixgo.com, gmdfunds.com und die anderen Seiten seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin warnt jedoch, dass die Betreiber aller acht Websites ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen anbieten. Zudem liegen uns Schilderungen zu Auszahlungsproblemen vor. Wir empfehlen daher große Vorsicht.

Die Website ist nicht mehr erreichbar. Ist mein Geld verloren?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Wichtig ist, jetzt alle Unterlagen zu sichern, solange sie noch vorhanden sind, und keine weiteren Zahlungen zu leisten, auch wenn sich Ansprechpartner über neue Kanäle melden.

Ich soll für die Auszahlung vorab Gebühren oder Steuern zahlen. Was soll ich tun?

Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal. Steuern auf Kapitalerträge werden in Deutschland in der Regel nicht vorab an einen Broker überwiesen.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, frühzeitig zu handeln und Belege zu sichern.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über die Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 24.07.2026, BaFin-Warnung vom 30.10.2025, geändert am 26.05.2026, BaFin-Warnung zu migconsults.de vom 08.08.2025, BaFin-Warnung zu ito-consults.com vom 28.10.2025, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) von Verisign und DENIC, Schilderungen von Betroffenen (anonymisiert). Stand: Oktober 2026.

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