BrainsPlan (brainsplan.com): FINMA-Warnung und Erfahrungen
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Die FINMA führt brainsplan.com und plenum-investments.com seit dem 28.05.2026 auf ihrer Warnliste, ohne Handelsregistereintrag. Laut ihrer Bemerkung besteht kein Zusammenhang mit einer eingetragenen Zürcher Aktiengesellschaft. Die Domain brainsplan.com wurde im September 2025 registriert, die zweite Adresse ist inzwischen nicht mehr auflösbar. Eigene Meldungen liegen uns nicht vor. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Wichtig – Identitätsmissbrauch: Die FINMA vermerkt, dass die beiden Websites nichts mit einer im Schweizer Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaft in Zürich zu tun haben, deren Name dem Domainnamen plenum-investments.com ähnelt. Dieses Unternehmen ist laut Behörde nicht beteiligt und dürfte selbst betroffen sein. Nicht verwechseln: Dieser Beitrag betrifft ausschließlich die Domains brainsplan.com und plenum-investments.com.
BrainsPlan auf einen Blick
| Plattform (laut FINMA) | „BrainsPlan“, Anschrift laut Warnliste: Zürich, kein Sitz angegeben |
|---|---|
| Domain | brainsplan.com |
| Weitere Domain laut Behörde | plenum-investments.com |
| Behörde und Datum | FINMA-Warnliste, 28.05.2026, Kategorie „Ohne HR-Eintrag“ |
| Eintrag BaFin-Warnungen | kein Eintrag gefunden, abgefragt am 26.10.2026 |
| Domains registriert (RDAP) | brainsplan.com am 18.09.2025; plenum-investments.com am 25.02.2026 |
| Website erreichbar | brainsplan.com: leere Hülle, die Besucher aus Deutschland abweist (geprüft am 26.10.2026); plenum-investments.com: nicht auflösbar |
| Beworbenes Angebot | auf der Seite nicht erkennbar |
| Stand | 26.10.2026, zuletzt geprüft am 26.10.2026 |
Die FINMA ist die Schweizer Finanzmarktaufsicht. RDAP ist die öffentliche Abfrage der Registrierungsdaten einer Domain. Eine DNS-Auflösung ordnet einem Domainnamen die Serveradresse zu.
Wovor warnt die FINMA bei brainsplan.com?
Die FINMA hat brainsplan.com und plenum-investments.com in einem gemeinsamen Eintrag in ihre Warnliste aufgenommen und als Anschrift Zürich angegeben, einen Sitz nennt sie nicht. Die Liste dient der Anlegerwarnung und führt Gesellschaften und Personen auf, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ohne die nötige Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Zu den Vorwürfen im Einzelnen äußert sich der Eintrag nicht; er enthält nur die Bemerkung, dass beide Adressen nicht mit einer im Handelsregister eingetragenen Zürcher Aktiengesellschaft zusammenhängen.
Ob ein Institut in der Schweiz bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis bewilligter Institute der FINMA. Eine Warnung von BaFin oder FMA zu den beiden Domains haben wir nicht gefunden.
Wie ist die Zeitleiste bei brainsplan.com?
Aus den öffentlichen Registrierungsdaten und Zertifikatsprotokollen ergibt sich folgender Ablauf:
| Datum | Ereignis | Abstand |
|---|---|---|
| 18.09.2025 | brainsplan.com wird registriert, am Folgetag stellt eine Zertifizierungsstelle das erste Sicherheitszertifikat aus | Beginn |
| 25.02.2026 | plenum-investments.com wird registriert, am selben Tag erscheinen die ersten Zertifikate | 160 Tage nach brainsplan.com |
| 11.05.2026 | letzte Änderung an plenum-investments.com laut Registrierungsdaten | 75 Tage nach der Registrierung |
| 28.05.2026 | Eintrag auf der FINMA-Warnliste | 17 Tage nach der letzten Änderung, 92 Tage nach der Registrierung von plenum-investments.com |
| 08.07.2026 | letzte Änderung an brainsplan.com laut Registrierungsdaten | 41 Tage nach der FINMA |
| 21.09.2026 | das Internet Archive speichert brainsplan.com | 116 Tage nach der FINMA |
Zwischen der Registrierung von brainsplan.com und der FINMA-Warnung liegen 252 Tage. Das Internet Archive kennt die Adresse aus früheren Jahren, dort gibt es Sicherungen aus dem Jahr 2002; mit dem heutigen Auftritt hat das nach unserem Kenntnisstand nichts zu tun, die Adresse wurde 2025 neu registriert. Zu plenum-investments.com besitzt das Archiv keine Sicherung.
Was zeigt die Website von brainsplan.com?
Am 26.10.2026 lieferte brainsplan.com eine leere Webanwendung ohne Titel und ohne sichtbaren Text, die ihre Inhalte erst nachlädt. Beim Aufruf aus Deutschland erschien daraufhin ausschließlich die englische Meldung, die Website sei in diesem Land nicht verfügbar. Das Internet-Archiv speicherte am 21.09.2026 dieselbe leere Hülle; ein Impressum, Produkte oder eine Firmenangabe sind daraus nicht ersichtlich.
Für plenum-investments.com ergab die Abfrage der Serveradresse am selben Tag keinen Treffer. In den Registrierungsdaten stehen als Nameserver die Adressen eines Sperrdienstes. Das passt dazu, dass die Domain vor der Veröffentlichung der FINMA-Warnung zuletzt verändert wurde, belegt aber nicht, wer die Sperre veranlasst hat.
Auffällig an diesem Fall ist deshalb vor allem, was fehlt: Wer von Deutschland aus auf brainsplan.com zugreifen will, kann Angebot, Anbieter und Bewilligung nicht prüfen. Formulare und Anmeldungen haben wir nicht benutzt.
Was bedeutet der Hinweis auf eine eingetragene Zürcher Gesellschaft?
Er bedeutet nach den Worten der FINMA, dass die Websites mit dieser Gesellschaft nichts zu tun haben. Ähnliche Namen oder die Nennung von Zürich als Anschrift können den Eindruck erwecken, es stehe ein bekanntes Institut dahinter. Im Schweizer Handelsregister (Zefix) lässt sich prüfen, wer eine Firma tatsächlich betreibt. Wer dem Auftritt vertraut hat, sollte nicht davon ausgehen, dass die eingetragene Gesellschaft Vertragspartner war.
Welche Warnsignale gibt es bei Websites mit Schweizer Anschrift?
Bei Angeboten mit Schweizer Bezug lohnt der Abgleich von Firmenname, Registernummer und Bewilligung mit den amtlichen Registern. Fehlen diese Angaben oder weichen sie ab, ist Vorsicht angebracht.

Bei brainsplan.com kommen fallbezogen hinzu:
- eine Website ohne Impressum, die Besucher aus bestimmten Ländern ausschließt
- Domains, die zwischen Registrierung und Warnung nur wenige Monate bestanden
- ein Name, der an eine eingetragene Schweizer Gesellschaft erinnert
Was sollten Betroffene bei brainsplan.com jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten und keine Ausweisdaten, Zugangsdaten oder Fernwartungsprogramme freigeben.
- Unterlagen sichern: Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Screenshots und die Adressen, die Sie für Einzahlungen verwenden sollten.
- Bei erfolgter Zahlung die Bank informieren und nach einem Rückruf fragen; gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wir prüfen Ihren Fall

Haben Sie Geld an brainsplan.com gezahlt, schauen sich Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch Ihre Unterlagen im Einzelfall an und geben eine kostenlose Ersteinschätzung. Solche Fälle sind schwierig, weil Beteiligte oft im Ausland sitzen und Zahlungswege nicht immer nachvollziehbar sind. Aussagen zu Erfolgsaussichten sind erst nach der Prüfung möglich; es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu FINMA-Warnungen: maestate-ag.com, reuss-ag.com und c4-first.ch.
Häufige Fragen zu BrainsPlan
Gehört brainsplan.com zu der Zürcher Gesellschaft, deren Namen die zweite Domain ähnelt?
Nach der Bemerkung der FINMA nein: Die Warnliste hält ausdrücklich fest, dass kein Zusammenhang besteht. Die Gesellschaft ist damit laut Behörde weder Betreiberin der beiden Websites noch Anbieterin der dort beworbenen Leistungen.
Warum ist brainsplan.com aus Deutschland nicht nutzbar?
Beim Aufruf am 26.10.2026 erschien die Meldung, die Website sei in dem Land nicht verfügbar. Warum der Zugang beschränkt ist, wissen wir nicht. Wer die Seite früher nutzen konnte, sollte Zahlungsbelege und Zugangsdaten sichern.
Was bedeutet „Ohne HR-Eintrag“ in der FINMA-Warnliste?
So kennzeichnet die FINMA Einträge, die selbst keinen Handelsregistereintrag haben. Bewilligungspflichtige Tätigkeiten dürfen in der Schweiz grundsätzlich nur mit Bewilligung ausgeübt werden.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Behördeninformationen und eigenen Recherchen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Betreiber der Websites dar. Halten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend, können Sie über unsere Kontaktseite eine Stellungnahme abgeben; wir prüfen dann eine Korrektur.
Quellen: FINMA-Warnliste, Eintrag vom 28.05.2026, Registrierungsdaten (RDAP Verisign, RDAP Verisign), Zertifikatsprotokoll, Internet Archive, eigene Prüfung der Website am 26.10.2026. Stand: 26.10.2026, zuletzt geprüft am 26.10.2026.