cbtrust.net: FINMA-Warnung und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer mit der Website cbtrust.net in Kontakt gekommen ist oder dort Geld eingezahlt hat, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Website am 28. Juli 2026 in ihre Warnliste aufgenommen. Die Warnliste enthält Gesellschaften und Personen, die nach Einschätzung der FINMA verdächtig sind, ohne die erforderliche Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit auszuüben.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Wichtig – Identitätsmissbrauch: Nach Angaben der FINMA besteht kein Zusammenhang zwischen der Website cbtrust.net und der im Schweizer Handelsregister eingetragenen CB TRUST AG, Zug. Es dürfte sich daher um einen mutmaßlichen Identitätsmissbrauch handeln, von dem das echte Unternehmen selbst betroffen wäre. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die Website cbtrust.net und nicht auf das echte Unternehmen.
cbtrust.net auf einen Blick
| Name | cbtrust.net |
| Website | www.cbtrust.net (zum Zeitpunkt unserer Prüfung wurde der Zugriff mit „403 Forbidden“ abgewiesen) |
| Domain registriert | 23. September 2025 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Angegebener Sitz | Zug (laut Warnliste) |
| Behördenhinweis | Eintrag auf der FINMA-Warnliste vom 28. Juli 2026 |
Wichtig zur Abgrenzung: Die FINMA weist in ihrem Eintrag ausdrücklich darauf hin, dass www.cbtrust.net nicht im Zusammenhang mit der CB TRUST AG, Zug, steht, die im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist. Die CB TRUST AG ist daher nicht als Betreiber der Website anzusehen. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die Website cbtrust.net.
Was die FINMA mitteilt
Laut dem Eintrag auf der Warnliste der FINMA wird die Website cbtrust.net mit der Sitz-Angabe Zug und ohne Eintrag im Handelsregister geführt. Die FINMA veröffentlicht ihre Warnliste, um Anlegerinnen und Anleger zu warnen: Aufgeführt sind Gesellschaften und Personen, die verdächtig sind, ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit auszuüben. Zusätzlich stellt die Behörde klar, dass cbtrust.net nicht mit der im Handelsregister eingetragenen CB TRUST AG, Zug, zusammenhängt.
Bei der BaFin und anderen Aufsichtsbehörden haben wir bei unserer Recherche keine eigene Warnung zu cbtrust.net gefunden.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs im Einzelfall. Sie besagt, dass die Behörde den Anbieter nach ihrer Auffassung als nicht zugelassen bzw. als problematisch einstuft.
Was über das Angebot bekannt ist
Der Warnlisten-Eintrag nennt weder Verantwortliche noch ein konkretes Angebot. Die Domain wurde laut Registrierungsdaten im September 2025 angelegt, die Aufnahme in die Warnliste erfolgte rund zehn Monate später. Ein überprüfbares Impressum oder eine Zulassung konnten wir nicht feststellen; die Website war bei unserer Prüfung nicht abrufbar.
Berichte Betroffener, die wir hier wiedergeben könnten, liegen uns zu dieser Plattform derzeit nicht vor. Wir schildern daher keine konkreten Abläufe. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Anbieter mit dem Namen eines echten, im Handelsregister eingetragenen Unternehmens auftritt, ohne dass sich dies bestätigen lässt: Prüfen Sie Firmenname, Adresse und Kontaktdaten stets im amtlichen Register und nicht anhand der Angaben auf der Website.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Geldanlagen
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Auftritt mit einem Namen, der dem eines echten, eingetragenen Unternehmens gleicht oder ähnelt
- Angabe eines Firmensitzes im Ausland (hier Zug), ohne dass sich Eintrag oder Bewilligung belegen lassen
- sehr junge Domain und eine Website, die nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist
- Zahlungen an Empfänger oder Konten, die nicht zum Namen des Anbieters passen
- Aufforderung zu weiteren Zahlungen, etwa für Steuern, Gebühren oder eine „Freischaltung“, bevor Geld ausgezahlt wird
- Druck, schnell zu entscheiden, oder ständig wechselnde Ansprechpartner
- Aufforderung, Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren
- keine überprüfbare Zulassung bei BaFin, FMA oder FINMA und ein Impressum ohne prüfbare Angaben
- unaufgeforderte Angebote von angeblichen Helfern, die nach einem Verlust Unterstützung gegen Vorkasse anbieten
Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin sowie in den Registern der jeweiligen Aufsichten überprüfen.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und jede Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Kontakt beenden und keine weiteren Angaben, Ausweiskopien oder Zugangsdaten herausgeben.
- Fernzugriff beenden. Falls Fernwartungssoftware installiert wurde: deinstallieren, Passwörter für Onlinebanking und E-Mail ändern.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Screenshots und Vertragsunterlagen.
- Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern. Je früher, desto besser.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
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Häufige Fragen zu cbtrust.net
Ist cbtrust.net seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die FINMA hat die Website cbtrust.net jedoch auf ihre Warnliste gesetzt und klargestellt, dass kein Zusammenhang mit der CB TRUST AG, Zug, besteht. Wir empfehlen daher, vor jeder Zahlung große Vorsicht walten zu lassen.
Ich werde zu einer weiteren Zahlung aufgefordert. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen oder „Freischaltungen“ gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal. Zahlen Sie nichts, solange die Forderung nicht unabhängig geprüft wurde.
Was ist, wenn ich bereits Geld überwiesen habe?
Wenden Sie sich zeitnah an Ihre Bank, sichern Sie alle Unterlagen und erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige. Ob eine Rückbuchung oder andere Schritte möglich sind, hängt vom Zahlungsweg und vom Zeitpunkt ab.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere auf der genannten Behördenmitteilung. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: FINMA-Warnliste: cbtrust.net, Eintrag vom 28.07.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP). Stand: Oktober 2026.