COIN Bull Vision (coinbullvisionltd.com): BaFin-Warnung
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Die BaFin hat am 16. Januar 2026 vor der Website coinbullvisionltd.com gewarnt. Nach Erkenntnissen der Behörde soll die „COIN Bull Vision Ltd.“ ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und Nachfolgerin früherer Plattformen sein. Die Domain wurde am 21. Oktober 2025 registriert, zwei Personen haben sich seit Januar 2026 bei uns gemeldet. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
COIN Bull Vision auf einen Blick
| Plattform (laut BaFin) | „COIN Bull Vision Ltd.“ (auch: „COIN Bull Vision GmbH“) |
|---|---|
| Domain | coinbullvisionltd.com |
| Weitere Domains laut Behörde | keine genannt |
| Behörde und Datum | BaFin, 16.01.2026 |
| Rechtsgrundlage laut Behörde | § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) |
| Verdacht laut Behörde | Nachfolge der Handelsplattformen Axion Alliance, Soria Limited und Stone Vest, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat |
| Behauptete Aufsicht | BaFin und eine „European Financial Security (FISEU)“; laut BaFin trifft das nicht zu |
| Domain registriert (RDAP) | 21.10.2025, Ablaufdatum 21.10.2026 |
| Website erreichbar | nein: am 18.10.2026 kein DNS-Adresseintrag, im Internetarchiv keine Sicherung |
| Gesellschaft in England | COIN BULL VISION LTD, Nr. 16339094, gegründet am 24.03.2025, aufgelöst am 16.06.2026 (Companies House) |
| Meldungen bei uns | 2 Personen, Januar und August 2026 |
| Stand | 18.10.2026, zuletzt geprüft am 18.10.2026 |
RDAP ist die öffentliche Abfrage der Registrierungsdaten einer Domain. DNS-Adresseinträge sorgen dafür, dass ein Domainname zu einem Server aufgelöst wird.
Wovor warnt die BaFin bei coinbullvisionltd.com?
Die BaFin warnt vor den Angeboten auf coinbullvisionltd.com, weil dort nach ihren Erkenntnissen die COIN Bull Vision Ltd. ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet. Zudem besteht der Verdacht, dass COIN Bull Vision die Nachfolgerin der Plattformen Axion Alliance, Soria Limited und Stone Vest ist, vor denen die Behörde schon gewarnt hat.
Die unbekannten Betreiber behaupten, von der BaFin und der „European Financial Security (FISEU)“ beaufsichtigt zu werden. Das ist laut BaFin nicht der Fall; die FISEU sei keine Aufsichtsbehörde und beaufsichtige keine Unternehmen im Finanzsektor, davor warnte die BaFin bereits am 10. Februar 2023. Bei FMA, FINMA und Watchlist Internet fanden wir am 18.10.2026 keine eigenen Einträge.
Wie ist die Zeitleiste bei coinbullvisionltd.com?
- 24. März 2025: Die COIN BULL VISION LTD wird laut Companies House in England gegründet.
- 21. Oktober 2025: coinbullvisionltd.com wird registriert, 211 Tage später.
- 16. Januar 2026: BaFin-Warnung, 87 Tage nach der Registrierung.
- 27. Januar 2026: erste Schilderung bei uns, elf Tage nach der Warnung.
- 16. Juni 2026: Die Gesellschaft wird aufgelöst, 151 Tage nach der Warnung.
- 18. August 2026: zweite Schilderung bei uns, 63 Tage nach der Auflösung.
- 21. Oktober 2026: Die Domain läuft ab, drei Tage nach unserer Prüfung.
Was zeigt das britische Unternehmensregister?
Im Register Companies House ist eine COIN BULL VISION LTD als private Gesellschaft mit Sitz in Manchester eingetragen. Als Geschäftszweige nennt das Register Webportale, Finanzverwaltung und sonstigen Unterricht, die Gesellschaft wurde am 24. März 2025 gegründet und am 16. Juni 2026 aufgelöst. Companies House weist darauf hin, die Richtigkeit der eingereichten Angaben nicht zu prüfen. Ob und wie die Gesellschaft mit der Website zusammenhängt, ist öffentlich nicht bekannt; der gleiche Name ist ein Indiz, kein Beleg.
Was berichten Betroffene über COIN Bull Vision?
Zwei Personen schildern uns Probleme: eine im Zusammenhang mit Krediten, die andere mit einer Steuerforderung vor einer „genehmigten“ Auszahlung. Das Profil der Meldungen, ohne persönliche Angaben:
| Schreibweise | Die erste Person nennt „coinbullvison“, die zweite „Coin Bull“; die Zuordnung der zweiten Meldung zur Domain ist daher nicht belegt |
|---|---|
| Kontaktweg und Zahlungsart | in beiden Meldungen nicht beschrieben; eine Person erwähnt „hohe Summen“, die hin und her überwiesen worden seien |
| Schadenssumme | laut beiden Angaben im fünfstelligen Bereich |
| Art der Hürde | Kredite bei mehreren Instituten, von denen die Person nur einen gekannt habe; „Steuer“ von rund 6 % vor einer als genehmigt bezeichneten Auszahlung |
Die Person aus dem Januar 2026 schildert, durch die Betreiber seien Kredite bei verschiedenen Instituten zustande gekommen. Nach ihren Angaben habe sie nur von einem gewusst; erst als die Bank ihre Verbindung gekündigt und auf die Kreditsumme hingewiesen habe, sei ihr das Ausmaß klar geworden. Sie habe sich daraufhin an die Polizei gewandt und frage, ob sie das Handelskonto offen lassen solle. Die Person aus dem August 2026 berichtet, ihre Auszahlung sei „genehmigt“ worden, aber nur gegen Vorabzahlung einer Steuer.
Was fällt bei coinbullvisionltd.com auf?
- Kurzer Abstand zur Warnung: Zwischen Registrierung der Domain und BaFin-Warnung liegen 87 Tage, die Gesellschaft in England entstand bereits sieben Monate vor der Domain.
- Nachfolge-Verdacht: Die BaFin sieht COIN Bull Vision als Nachfolgerin dreier Plattformen, die sie schon gewarnt hatte, und nennt als angebliche Aufsicht eine Stelle, die laut BaFin keine Behörde ist.
- Registerangaben: Als Geschäftszweige stehen Webportale, Finanzverwaltung und Unterricht im Register; Handel oder Verwahrung von Kryptowerten ist nicht genannt. Die Gesellschaft ist seit Juni 2026 aufgelöst, dennoch ging im August 2026 eine neue Meldung ein.
- Kredite als zusätzlicher Schaden: Eine Person schildert Schulden bei Banken, die über den eigenen Einsatz hinausgingen.
- Domain ohne Website: coinbullvisionltd.com hat am 18.10.2026 keinen DNS-Adresseintrag und läuft in drei Tagen ab.
Woran lassen sich solche Angebote erkennen?
Eine Aufsicht, die nicht zu den bekannten Behörden gehört, ist ein Grund, vor einer Einzahlung bei der BaFin-Unternehmensdatenbank nachzusehen.

Bei diesem Fall sind es vor allem:
- Kredite oder „Finanzierungen“, die im Zusammenhang mit einem Handelskonto aufgenommen werden sollen
- eine Steuer oder Gebühr, die vor einer „genehmigten“ Auszahlung zu zahlen sei
- eine Aufsicht, die laut BaFin keine Behörde ist
Was sollten Betroffene von COIN Bull Vision jetzt tun?
- Keine Steuer und keine Gebühr vorab zahlen, auch nicht, wenn die Auszahlung als „genehmigt“ gilt.
- Kredite prüfen: bei den Instituten Kreditverträge und Kontoverläufe anfordern, eine Selbstauskunft einholen und festhalten, wer die Anträge gestellt hat.
- Belege sichern und Anzeige erstatten: Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe und Screenshots speichern und die Bank sowie die Polizei informieren.
Wir prüfen Ihren Fall

Solche Fälle sind schwierig, vor allem wenn Kredite im Spiel sind und die Verantwortlichen unbekannt bleiben. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Aussagen zu Erfolgsaussichten sind erst danach möglich; es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu ähnlichen Fällen: GainLiteX (gainlitex.co): BaFin-Warnung und Erfahrungen, Truof (truof.com): Erfahrungen und Hinweise und titanfx.ai: BaFin-Warnung und Hinweise.
Häufige Fragen zu coinbullvisionltd.com
Ist COIN Bull Vision der Nachfolger anderer Plattformen?
Die BaFin vermutet das und nennt Axion Alliance, Soria Limited und Stone Vest, vor denen sie bereits gewarnt hat. Ob dieselben Personen dahinterstehen, ist öffentlich nicht bekannt, die Behörde spricht von unbekannten Betreibern.
Ich habe Kredite, von denen ich nichts wusste. Was kann ich tun?
Fordern Sie Kreditverträge und Kontoverläufe an, informieren Sie Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige. Ob und wie sich die Kredite auswirken, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nur mit den Unterlagen beurteilen. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.
Meine Auszahlung wurde „genehmigt“, aber ich soll vorab eine Steuer zahlen. Ist das üblich?
Verbraucherschützer sehen Zahlungen vor einer Auszahlung als Warnsignal, weil Gebühren und Steuern üblicherweise nicht vorab an den Anbieter überwiesen werden. Klären Sie die Forderung unabhängig, etwa mit Ihrer Bank, bevor Sie zahlen.
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Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 16.01.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign coinbullvisionltd.com), Companies House, COIN BULL VISION LTD, eigene DNS-Abfragen am 18.10.2026, Schilderungen von Betroffenen (anonymisiert). Stand: 18.10.2026, zuletzt geprüft am 18.10.2026.