Plattform-Warnung

East Stock (east-stock.com): Erfahrungen und Hinweise

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

East Stock (east-stock.com): Erfahrungen und Hinweise

Die Website east-stock.com wirbt unter dem Namen East Stock mit Vermögensverwaltung, einem persönlichen Investmentbanker und einem verzinsten Tagesgeld. Auf der Seite wird zudem angegeben, es handle sich um ein „von der BaFin beaufsichtigtes Wertpapierinstitut“. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 1. September 2026 vor den Angeboten auf dieser Website gewarnt und mitgeteilt, dass diese Angabe nicht zutrifft.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist. Zu East Stock liegen uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Schilderungen von Betroffenen vor. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

East Stock (east-stock.com) auf einen Blick

Name East Stock
Website east-stock.com
Domain registriert 26. Juni 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten)
Behördenhinweis Warnung der BaFin vom 1. September 2026
Beworbenes Angebot Vermögensverwaltung mit persönlichem Investmentbanker, Tagesgeld mit 3,9 % p. a. im ersten Jahr, 100 € Startguthaben (laut Website)

Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten Ende Juni 2026 angelegt, wenig mehr als zwei Monate später veröffentlichte die Aufsicht ihre Warnung.

Was die BaFin mitteilt

Laut der Veröffentlichung der BaFin bieten die Betreiber auf der Website east-stock.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber behaupten nach Angaben der Behörde wahrheitswidrig, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Das treffe nicht zu.

Die BaFin weist darauf hin, dass Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden dürfen. Ob ein bestimmtes Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen. Die Information der Behörde stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass der Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt und die behauptete Aufsicht nicht besteht. Eine eigene Warnung einer anderen Aufsichtsbehörde haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden.

Was über das Angebot bekannt ist

Nach den Angaben auf der Website east-stock.com wirbt East Stock mit folgenden Punkten:

  • ein fest zugeordneter „Investmentbanker“ als persönlicher Ansprechpartner
  • Vermögensverwaltung, bei der Kauf und Verkauf von Wertpapieren übernommen werden
  • ein verzinstes Tagesgeld mit 3,9 % p. a. in den ersten 12 Monaten, danach 2,9 % p. a.
  • 0 € Gebühr in den ersten 12 Monaten und 100 € Startguthaben, das laut Website an Bedingungen geknüpft ist, unter anderem eine eigene Nettoeinzahlung von 1.000 € innerhalb von 6 Monaten
  • ein Portfolio-Portal mit tagesaktueller Ansicht
  • der Hinweis, es handle sich um ein von der BaFin beaufsichtigtes Wertpapierinstitut

Gerade der letzte Punkt trifft nach der Mitteilung der BaFin nicht zu. Wer sich auf eine angebliche Aufsicht verlässt, sollte diese Angabe stets selbst in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Eine überprüfbare Zulassung konnten wir nicht finden. Die Website wird über einen Dienst für Webseiten-Auslieferung betrieben; Angaben zu den Verantwortlichen sind aus den Registrierungsdaten nicht ersichtlich.

Wichtig zur Abgrenzung: Es gibt Unternehmen mit ähnlich klingenden Namen. Eine Verbindung zwischen diesen und der Website east-stock.com ist uns nicht bekannt. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter east-stock.com.

Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Berufung auf eine Aufsicht oder Zulassung, die sich in den Registern der Behörde nicht bestätigen lässt
  • Lockangebote wie hohe Zinsen auf Tagesgeld oder ein Startguthaben, das an Einzahlungen geknüpft ist
  • ein persönlicher „Berater“ oder „Banker“, der Kontakt per Telefon oder Messenger hält
  • Aufforderung, Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren
  • Zahlungen an Konten im Ausland oder auf Namen, die nicht zum Anbieter passen
  • Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern oder Gebühren
  • sehr junge Domain und fehlende überprüfbare Firmenangaben

Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
  2. Fernzugriff beenden. Falls Sie Fernwartungssoftware installiert haben, deinstallieren Sie diese, ändern Sie Passwörter für Onlinebanking und E-Mail und geben Sie keine Zugangsdaten heraus.
  3. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots des Kundenbereichs.
  4. Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern.
  5. Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  6. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sind häufig unbekannt oder sitzen im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Alpinenova (alpinenova.io): Erfahrungen und Hinweise und Truof (truof.com): Erfahrungen und Hinweise.

Häufige Fragen zu East Stock

Ist East Stock von der BaFin beaufsichtigt?

Nach der Mitteilung der BaFin vom 1. September 2026 nicht. Die Behörde stellt klar, dass die Angabe der Betreiber, von der BaFin beaufsichtigt zu sein, nicht zutrifft. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, können Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

Ist East Stock seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch gewarnt, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbieten. Wir empfehlen daher große Vorsicht.

Mir wird eine Gebühr für die Auszahlung abverlangt. Was soll ich tun?

Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 01.09.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu east-stock.com. Stand: Oktober 2026.

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