Plattform-Warnung

Festzinskompass (festzinskompass.com): Warnung

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Festzinskompass (festzinskompass.com): Warnung

Wer auf der Suche nach einer sicheren Geldanlage auf die Website festzinskompass.com gestoßen ist, sollte genau hinsehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 24. September 2026 vor den Angeboten auf dieser Website gewarnt. Nach Auffassung der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Die BaFin spricht ausdrücklich von unseriösen Festgeldangeboten.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die BaFin mitteilt und was sich über die Website feststellen lässt. Zu Festzinskompass liegen uns derzeit keine Schilderungen Betroffener vor. Wir berichten deshalb ausschließlich über öffentlich zugängliche Informationen. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

Wichtig – Identitätsmissbrauch: Nach Angaben der BaFin handelt es sich um einen mutmaßlichen Identitätsmissbrauch. Das echte Unternehmen Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH, Frankfurt am Main, das im Impressum der Website genannt wird, steht nach Angaben der Behörde in keinem Zusammenhang mit der Website festzinskompass.com und ist selbst von dem Missbrauch betroffen. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die Website festzinskompass.com und nicht auf das echte Unternehmen.

Festzinskompass (festzinskompass.com) auf einen Blick

Name Festzinskompass
Website festzinskompass.com (bei unserer Prüfung im Oktober 2026 nicht erreichbar)
Angebot laut BaFin Festgeldangebote, Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
Domain registriert 28. August 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten)
Behördenhinweis Warnung der BaFin vom 24. September 2026
Besonderheit laut BaFin Identitätsmissbrauch, siehe unten

Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten Ende August 2026 angelegt, knapp vier Wochen später veröffentlichte die Aufsicht ihre Warnung. Eine so kurze Zeitspanne zwischen Registrierung und behördlicher Warnung ist bei Angeboten, die sich an Anleger richten, ungewöhnlich.

Was die BaFin mitteilt

Laut der Veröffentlichung der BaFin vom 24. September 2026 besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website festzinskompass.com ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Die Behörde warnt in diesem Zusammenhang vor unseriösen Festgeldangeboten. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Identitätsmissbrauch: kein Zusammenhang mit dem im Impressum genannten Unternehmen

Besonders wichtig ist ein Hinweis der BaFin zum Impressum der Website. Dort wird ein Unternehmen genannt, nämlich die Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Die BaFin stellt dazu klar: Entgegen den Angaben im Impressum besteht keinerlei Zusammenhang mit diesem Unternehmen, es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Das bedeutet: Das genannte Unternehmen ist nach den Angaben der BaFin nicht der Betreiber der Website festzinskompass.com. Sein Name wurde nach Darstellung der Behörde ohne sein Zutun verwendet. Wir stellen dieses Unternehmen deshalb ausdrücklich nicht als Anbieter oder Beteiligten dar. Sollten Sie das Impressum der Website gesehen haben, sollten Sie sich dadurch nicht in Sicherheit wiegen lassen.

Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich oder der FINMA in der Schweiz, haben wir bei unserer Recherche keine eigene Warnung zu dieser Website gefunden. Das ist kein Hinweis auf Seriosität: Warnungen erscheinen häufig mit zeitlichem Abstand.

Wichtig: Eine Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass nach Auffassung der Behörde der Verdacht eines erlaubnispflichtigen Geschäfts ohne Erlaubnis besteht.

Was über das Angebot bekannt ist

Über den konkreten Ablauf bei Festzinskompass liegen uns keine Schilderungen vor. Aus der amtlichen Mitteilung ergibt sich, dass es um Festgeldangebote geht, dass die Betreiber nicht bekannt sind und dass im Impressum ein echtes Unternehmen ohne dessen Beteiligung genannt wird.

Festgeld ist ein beliebtes und grundsätzlich einfaches Anlageprodukt. Genau das macht es für Fälschungen interessant. Verbraucherschützer weisen seit Längerem darauf hin, dass im Internet Vergleichs- und Angebotsseiten auftauchen, die mit besonders hohen Festgeldzinsen werben, Anleger zur Eröffnung eines Kontos bei einer unbekannten Stelle bewegen und das Geld dann auf Konten im Ausland leiten sollen. Wir geben das ausdrücklich als allgemeinen Hinweis und nicht als Aussage über diesen Anbieter wieder.

Allgemeine Warnsignale bei Festgeld- und Online-Anlageangeboten

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Zinsen, die deutlich über dem aktuellen Marktniveau liegen
  • Werbung als „Vergleichsportal“ oder „Zinskompass“, obwohl am Ende ein konkretes Konto eröffnet werden soll
  • Impressum mit bekannten Firmennamen, deren Angaben sich nicht überprüfen lassen
  • Überweisung auf ein Konto im Ausland oder auf ein Konto, dessen Inhaber nicht der genannte Anbieter ist
  • sehr junge Domain und keine Zulassung bei BaFin, FMA oder FINMA
  • Zeitdruck, etwa „Aktion nur noch heute“
  • Kontakt nur über Formulare, E-Mail und wechselnde Telefonnummern

Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen. Bei einem echten Unternehmen sollten Sie die Kontaktdaten außerdem nicht der Website selbst, sondern einer unabhängigen Quelle entnehmen.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und das Angebot unabhängig prüfen lassen.
  2. Unterlagen sichern: Kontoeröffnungsunterlagen, E-Mails, Überweisungsbelege, Telefonnummern und Screenshots der Website samt Impressum.
  3. Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern. Bei kürzlich ausgeführten Überweisungen ist Eile geboten.
  4. Ausweisdaten im Blick behalten. Wenn Sie Kopien Ihres Ausweises übermittelt haben, beobachten Sie Ihre Konten und Ihre Schufa-Auskunft.
  5. Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  6. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die sich nach einem Verlust ungefragt melden und gegen Vorkasse Unterstützung versprechen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sind meist nicht identifizierbar oder sitzen im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Weitere Beiträge zu Warnungen der BaFin: Wertovia (wertovia.com) und Alpinenova (alpinenova.io).

Häufige Fragen zu Festzinskompass

Ist Festzinskompass seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch am 24. September 2026 gewarnt, dass die Betreiber von festzinskompass.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Wir empfehlen daher große Vorsicht.

Steckt hinter der Website das im Impressum genannte Unternehmen?

Nach der Mitteilung der BaFin nicht: Die Behörde schreibt, dass entgegen den Angaben im Impressum keinerlei Zusammenhang mit dem genannten Unternehmen besteht und es sich um einen Identitätsmissbrauch handelt. Das genannte Unternehmen ist daher nicht als Betreiber der Website anzusehen.

Ich habe schon Geld überwiesen. Kann ich es zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern und die eigene Bank zu informieren.

Wie erkenne ich ein echtes Festgeldangebot?

Prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob der Anbieter zugelassen ist, und entnehmen Sie die Kontaktdaten einer unabhängigen Quelle. Seien Sie bei Zinsen, die deutlich über dem Marktniveau liegen, besonders vorsichtig.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 24.09.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu festzinskompass.com. Stand: Oktober 2026.

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