Fidem (fidemanlage.de): Erfahrungen und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer über die Website fidemanlage.de Geld angelegt hat, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. Oktober 2025 vor den Angeboten der Website Fidem gewarnt. Es besteht nach ihrer Mitteilung der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgelder, und Finanzdienstleistungen anbieten.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die Behörde öffentlich mitteilt und welche allgemeinen Warnsignale bei Festgeld-Angeboten im Internet bekannt sind. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Fidem (fidemanlage.de) auf einen Blick
| Name | Fidem (so die Bezeichnung zur Domain; ein abweichender Markenname war nicht feststellbar) |
| Website | fidemanlage.de (zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 nicht erreichbar) |
| Betreiber | laut BaFin unbekannt |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 7. Oktober 2025 |
| Beanstandet | nach Verdacht der BaFin Bankgeschäfte, insbesondere Festgelder, und Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis |
| Weitere Aufsichten | bei unserer Recherche keine Warnung von FMA oder FINMA gefunden (Stand: Oktober 2026) |
Die Domain war bei unserer Prüfung nicht erreichbar. Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse oder eine Zulassung konnten wir daher nicht finden.
Wichtig zur Abgrenzung: Das lateinische Wort „fidem“ und ähnlich klingende Namen werden von verschiedenen Unternehmen und Projekten verwendet. Eine Verbindung zwischen diesen und der Website fidemanlage.de ist uns nicht bekannt. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter fidemanlage.de.
Was die BaFin mitteilt
Laut der Veröffentlichung vom 7. Oktober 2025 warnt die BaFin vor Angeboten der Website fidemanlage.de. Es bestehe der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgelder, und Finanzdienstleistungen anbieten. Die BaFin weist darauf hin, dass in Deutschland nur mit ihrer Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden dürfen. Die Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Die Behörde rät zugleich, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und gründlich zu recherchieren. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass ein Verdacht auf Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis besteht.
Was über das Angebot bekannt ist
Über den konkreten Ablauf bei fidemanlage.de liegen uns keine belegbaren Einzelheiten vor. Nach der Beschreibung der BaFin geht es um Festgeld, also eine Geldanlage mit fester Laufzeit und festem Zins. Solche Angebote wirken besonders sicher und werden deshalb nach den Erfahrungen von Aufsichtsbehörden auch von unerlaubt tätigen Anbietern genutzt. Dabei wird häufig mit auffällig hohen Zinsen geworben, und die Überweisung soll auf ein Konto im Ausland oder bei einer dritten Person erfolgen. Ob das auch hier der Fall ist, können wir nicht sagen.
Zur Einordnung: Festgeldangebote zugelassener Banken in Deutschland unterliegen der Einlagensicherung, werden über ein Konto der Bank selbst abgewickelt und lassen sich in der Regel bei der Bank oder in öffentlichen Vergleichsportalen nachvollziehen.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Festgeld- oder Anlageangebote mit deutlich höheren Zinsen als bei zugelassenen Banken üblich
- Überweisung auf ein Konto im Ausland oder bei einer dritten Person statt auf ein Konto des Anbieters
- Betreuung durch wechselnde Ansprechpartner über Messenger oder Telefon, Druck zu schnellen Entscheidungen
- kein vollständiges Impressum, keine überprüfbare Bankleitzahl und keine Zulassung bei BaFin, FMA oder FINMA
- Auszahlung der Anlage nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern, Gebühren oder eine „Kaution“
- unaufgeforderte Angebote von angeblichen Helfern nach einem Kontaktabbruch
Seriöse Anbieter nennen ein überprüfbares Unternehmen mit Anschrift und Erlaubnis und verlangen für Auszahlungen keine gesonderte Vorabüberweisung.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und jede Forderung, etwa nach Gebühren, Steuern oder einer „Freischaltung“, unabhängig prüfen lassen.
- Kontakt beenden und Zugänge schützen. Keine Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer installieren, bereits installierte Programme entfernen und Passwörter für Onlinebanking und E-Mail ändern.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots der Website.
- Die eigene Bank und gegebenenfalls die genutzte Kryptobörse informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
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Häufige Fragen zu Fidem
Ist fidemanlage.de seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch gewarnt, dass die unbekannten Betreiber von fidemanlage.de nach ihrem Verdacht ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgelder, und Finanzdienstleistungen anbieten. Wir empfehlen daher große Vorsicht und raten, vor jeder Zahlung unabhängigen Rat einzuholen.
Ich soll für eine Auszahlung vorab zahlen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen, etwa für Gebühren, Steuern oder eine „Freischaltung“, gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal. Seriöse Anbieter verrechnen Kosten üblicherweise mit dem Guthaben.
Wie kann ich prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist?
Die BaFin stellt auf ihrer Website eine Unternehmensdatenbank bereit, in der zugelassene Institute eingetragen sind. Für Anbieter aus der Schweiz oder Österreich bieten FINMA und FMA vergleichbare Verzeichnisse. Ein fehlender Eintrag ist ein deutliches Warnsignal, ein vorhandener Eintrag schützt aber nicht automatisch vor Identitätsmissbrauch.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 07.10.2025. Stand: Oktober 2026.