Plattform-Warnung

Firstrade24 (firstrade24.com): Warnung und Hinweise

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Firstrade24 (firstrade24.com): Warnung und Hinweise

Wer über die Website firstrade24.com (Firstrade24) Geld angelegt hat oder dort ein Handelskonto führt, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. September 2026 vor Angeboten auf dieser Website sowie auf zwei weiteren Websites desselben Betreibers gewarnt.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist und worauf bei Online-Trading-Angeboten zu achten ist. Eine Warnung ist kein Strafurteil, und ob im Einzelfall ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

Wichtig: Ein bekanntes, gleich oder ähnlich klingendes Unternehmen hat nach unserem Kenntnisstand nichts mit der Website firstrade24.com zu tun. Dieser Beitrag betrifft ausschließlich firstrade24.com.

Firstrade24 (firstrade24.com) auf einen Blick

Name Firstrade24
Website firstrade24.com (bei unserer Prüfung im Oktober 2026 nicht abrufbar)
Domain registriert 30. Juli 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten)
Behördenhinweis Warnung der BaFin vom 29. September 2026
Weitere genannte Websites promarketscfd.com und rormarkets.com

Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten Ende Juli 2026 angelegt, nur etwa zwei Monate später veröffentlichte die Aufsicht ihre Warnung. Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse oder eine Zulassung konnten wir nicht feststellen, da die Seite bei unserer Prüfung nicht abrufbar war.

Zur Abgrenzung: Es gibt Unternehmen mit ähnlich klingenden Namen. Eine Verbindung zwischen diesen und der Website firstrade24.com ist uns nicht bekannt, und die BaFin stellt in ihrer Warnung keine solche Verbindung her. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter firstrade24.com.

Was die BaFin mitteilt

Laut der Veröffentlichung der BaFin vom 29. September 2026 warnt die Behörde vor Angeboten auf den Websites promarketscfd.com, rormarkets.com und firstrade24.com. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen an.

Außerdem teilt die BaFin mit, der Betreiber behaupte, in Kanada, auf den Kaimaninseln und in Italien beaufsichtigt zu sein. Dies treffe nach Angaben der BaFin nicht zu. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Bei anderen Aufsichtsbehörden haben wir zu firstrade24.com keine eigene Warnung gefunden. Das bedeutet weder, dass das Angebot zugelassen ist, noch, dass ein Fehlverhalten feststeht.

Was über das Angebot bekannt ist

Über die Website selbst können wir keine eigenen Angaben machen, da sie bei unserer Prüfung nicht erreichbar war. Belegbar ist nur, was die BaFin veröffentlicht hat: ein Angebot von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis, mehrere Websites desselben Betreibers und die nach Angaben der BaFin unzutreffende Behauptung einer Beaufsichtigung im Ausland. Schilderungen einzelner Abläufe geben wir bewusst nicht wieder, weil wir sie nicht belegen können.

Allgemeine Warnsignale bei Online-Trading

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Hinweise auf eine Beaufsichtigung im Ausland, die sich nicht in den Registern der genannten Behörden überprüfen lassen
  • mehrere Websites mit gleichem Aufbau und gleichen Inhalten
  • Werbung mit hohen Renditen oder schneller Vermehrung kleiner Beträge
  • persönliche Betreuer, die über Messenger oder Telefon zu weiteren Einzahlungen drängen
  • Aufforderung, Kryptowährungen zu kaufen und an eine Plattform zu senden
  • Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern oder Gebühren
  • unaufgeforderte Angebote von angeblichen Helfern nach einem Verlust
  • sehr junge Domain und fehlendes Impressum

Ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
  2. Keine Fernwartungssoftware installieren und keine Zugangsdaten, Ausweiskopien oder Wallet-Schlüssel herausgeben.
  3. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, E-Mails, Chatverläufe und Screenshots des Kundenbereichs.
  4. Die eigene Bank und gegebenenfalls die genutzte Kryptobörse informieren und den Vorgang schildern.
  5. Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  6. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Kryptowährungen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

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Häufige Fragen zu Firstrade24

Ist firstrade24.com seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch am 29. September 2026 gewarnt, dass der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, und die behauptete Beaufsichtigung im Ausland nach ihren Angaben nicht zutrifft. Wir empfehlen große Vorsicht.

Wie kann ich prüfen, ob ein Broker zugelassen ist?

In der Unternehmensdatenbank der BaFin lässt sich nachsehen, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat. Angaben zu Aufsichten im Ausland sollten Sie im Register der jeweiligen Behörde selbst prüfen.

Ich soll für die Auszahlung zusätzlich zahlen. Was soll ich tun?

Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 29.09.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign). Stand: Oktober 2026.

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