Plattform-Warnung

Gravmor (gravmor.com): BaFin-Warnung und Erfahrungen

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Gravmor (gravmor.com): BaFin-Warnung und Erfahrungen

Das Wichtigste: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 02.04.2026 vor E-Mail-Angeboten der Firma Gravmor mit Link zur Website gravmor.com gewarnt. Nach Erkenntnissen der Behörde würden dort ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Seit Februar 2026 liegen uns mindestens zehn Schilderungen vor, viele zu verweigerten Auszahlungen. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.

Gravmor (gravmor.com) auf einen Blick

Plattform (laut Website) Gravmor, Krypto-Brokerage mit „KI-gestützten“ Strategien; in den archivierten Seiten keine Rechtsform erkennbar
Domain gravmor.com; das Kundenportal lag nach Schilderungen unter inv.gravmor.com
Weitere Domains laut Behörde keine genannt
Behörde und Datum BaFin, 02.04.2026
Rechtsgrundlage laut Behörde § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Domain registriert (RDAP) 30.12.2025, Laufzeit bis 30.12.2026; seither keine Änderung eingetragen
Website erreichbar gravmor.com zeigt am 18.10.2026 eine Phishing-Warnseite des Schutzdienstes Cloudflare; inv.gravmor.com leitet auf inv.gravmor.co weiter, das am selben Tag eine Seite mit dem Titel „Gravmor“ auslieferte
Meldungen bei uns mindestens zehn Personen, 10.02. bis 05.10.2026
Beworbenes Angebot laut Archivstand vom 18.02.2026: Krypto-Handel in Tarifen ab 250 $ mit „Gewinn ab 10 % pro Monat“
Stand 05.10.2026, zuletzt geprüft am 18.10.2026

RDAP ist die öffentliche Abfrage der Registrierungsdaten einer Domain, das Internet Archive ein öffentliches Archiv alter Websitestände.

Wovor warnt die BaFin bei gravmor.com?

Die BaFin warnt vor E-Mail-Angeboten der Firma Gravmor, die auf gravmor.com verlinken, weil dort nach ihren Erkenntnissen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Zu Kryptowerte-Dienstleistungen zählen etwa Handel, Verwahrung und Tausch von Kryptowährungen. Die Seite sei eine vermeintliche Handelsplattform, die vermutlich von einer angeblichen Firma mit vorgeblicher Niederlassung in Hamburg betrieben werde.

Außerdem stellt die BaFin klar: Die Betreiber behaupten, von der „FINA EU (European Financial Authority)“ beaufsichtigt zu werden, das sei nicht der Fall. Die FINA EU sei keine Aufsichtsbehörde und beaufsichtige keine Unternehmen im Finanzsektor. Schon am 29.08.2024 hatte die Behörde vor dieser angeblichen Aufsicht gewarnt. Eine Warnung von FMA oder FINMA zu gravmor.com haben wir nicht gefunden (Stand 18.10.2026).

Wie verlief die Zeit seit der Registrierung von gravmor.com?

Zwischen Registrierung und BaFin-Warnung lagen 93 Tage, die erste Nachricht an uns kam schon nach 42 Tagen. Die Eckdaten aus Registrierungsdaten, Archiv, Zertifikatsprotokollen und Schilderungen:

  • 30.12.2025: gravmor.com wird registriert.
  • 15.01.2026 (nach 16 Tagen): Nach einer Schilderung geht an eine Person die E-Mail zur „Aktivierung“ ihres Kundenkontos mit einer Erstzahlung von 250 € ein.
  • 10.02.2026 (nach 42 Tagen): Die erste Nachricht einer betroffenen Person erreicht uns.
  • 17.02.2026 (nach 49 Tagen): Das Internet Archive speichert die Seite „Über uns“.
  • 02.04.2026 (nach 93 Tagen): Die BaFin veröffentlicht ihre Warnung.
  • 21.04. bis 05.10.2026: Mindestens fünf weitere Personen melden sich nach der Warnung bei uns.
  • 29.07.2026 (118 Tage nach der Warnung): Für inv., api. und socket.gravmor.co werden die ersten Zertifikate ausgestellt; für gravmor.com selbst sind Zertifikate vom 23.08. und 05.09.2026 protokolliert.
  • 18.10.2026: gravmor.com zeigt eine Phishing-Warnseite, inv.gravmor.com leitet auf die .co-Adresse weiter.

Was zeigte die Website von gravmor.com?

Im Februar 2026 trat die Website als mehrsprachiger Krypto-Broker auf (Englisch, Deutsch, Italienisch, Serbisch, Spanisch, Portugiesisch). Das Internet Archive hat die Startseite am 18.02.2026 gespeichert, weitere Seiten zwischen dem 17. und 19.02.2026. Zu lesen war dort:

  • Tarife mit Monatsrenditen: 250 $ („Starter“, Gewinn ab 10 % pro Monat), 1.000 $ (ab 20 %, Bonus 25 %) und 5.000 $ (ab 30 %, Bonus 50 %); bei den beiden höheren Tarifen mit „Versicherung des eingezahlten Kapitals“.
  • Auszahlung: Beworben wurden sofortige Auszahlungen ohne Gebühren.
  • Aufsichtsangabe: Gravmor sei „gemäß der Europäischen Finanzsicherheit“ unter einer Referenznummer zugelassen. Ob damit die von der BaFin genannte FINA EU gemeint ist, geht aus der Seite nicht hervor.
  • Kontakt: Die archivierte Kontaktseite nennt nur eine Londoner Rufnummer und eine E-Mail-Adresse, keine Anschrift.

Was berichten Betroffene über Gravmor?

Seit dem 10.02.2026 haben sich mindestens zehn Personen bei uns gemeldet, die Zahlungen im Zusammenhang mit Gravmor schildern. Die Angaben sind nicht überprüft; wir geben sie anonymisiert und als Spannen wieder.

Merkmal Schilderungen
Kontaktweg Werbung im Internet, teils mit Prominenten-Bezug; danach persönliche Betreuerinnen und Betreuer per WhatsApp und Telefon, nach Angaben mehrerer Personen mit ausländischem Akzent und privaten Gesprächen; Zugangsdaten per E-Mail von Adressen mit der Endung @gravmor.com
Einstieg 250 € in mindestens vier Schilderungen, in einem Fall mit „Bonus“ in gleicher Höhe
Gesamtzahlungen von 250 € bis in den sechsstelligen Bereich, in einem Fall über 400.000 €
Angezeigtes Guthaben wuchs nach den Schilderungen schnell auf fünf- bis sechsstellige Beträge
Zahlungsart Überweisungen, teils in Einzelbeträgen an verschiedene Empfänger; Konten bei Kryptobörsen, die laut Schilderungen unter Anleitung oder im Namen der Betroffenen angelegt wurden; eine Wallet-App
Auszahlungshürde je einmal geschildert: Auszahlung nur nach einer „Online-Verbindung“ mit Fernzugriff aus „Compliance-Gründen“, danach seien Beträge vom eigenen Bankkonto abgebucht worden; eine „Liquiditätsprüfung“ gegen eine Zusatzzahlung im fünfstelligen Bereich; ein zu „verifizierender“ Erbe samt Versicherung; Ablehnung durch eine „Finanzabteilung“, während Kredite im Namen der Betroffenen aufgenommen worden seien

Mindestens fünf der Personen meldeten sich erst nach Veröffentlichung der Warnung, die jüngste am 05.10.2026.

Was fällt im Fall Gravmor auf?

  1. „10 Jahre Zuverlässigkeit“ bei einer 49 Tage alten Domain: Die am 17.02.2026 archivierte Seite „Über uns“ wirbt mit zehn Jahren Erfahrung, die Domain war damals sieben Wochen registriert.
  2. Hohe Monatsrenditen plus Kapitalversicherung: Gewinne von 10 bis 30 % pro Monat und eine „Versicherung“ des Kapitals würden zu den geschilderten Auszahlungsbedingungen nicht erkennbar passen.
  3. Aufsicht ohne Behörde: Die BaFin stellt klar, dass die genannte FINA EU keine Aufsichtsbehörde ist; die Website nennt eine „Europäische Finanzsicherheit“ mit Referenznummer.
  4. Uneinheitliche Standorte: Die BaFin nennt eine vorgebliche Niederlassung in Hamburg, nach der Schilderung einer Person nannte die Plattform eine Anschrift in Zürich, die archivierte Kontaktseite nur eine Londoner Rufnummer.
  5. Portal-Umzug nach der Warnung: Zertifikate für gravmor.co-Adressen gibt es seit 29.07.2026. Diese Domain nennt die BaFin-Warnung nicht; wir übertragen die Warnung nicht auf sie, halten den Wechsel aber fest.

Welche Warnsignale zeigt gravmor.com?

Typische Warnsignale bei Online-Investments

Mehrere Merkmale, die einzeln nichts beweisen, treffen hier zusammen: Einstieg mit kleinem Betrag und schnell wachsendem Guthaben, Betreuung über WhatsApp, Auszahlung nur gegen weitere Schritte („Compliance“, „Liquiditätsprüfung“, „Verifizierung“) und eine Aufsichtsangabe, die laut BaFin keine Behörde betrifft.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Nichts mehr zahlen und keinen Fernzugriff zulassen, auch nicht für „Liquiditätsprüfung“, „Versicherung“ oder „Verifizierung“. Zugangsdaten zu Bank und Kryptobörsen ändern.
  2. Bank und Kryptobörsen sofort informieren und Belege sichern: Überweisungen, Kontoauszüge der Börsenkonten, Chats und E-Mails von gravmor.com-Adressen. Bei Krediten im eigenen Namen die Kreditgeber schriftlich informieren.
  3. Anzeige bei der Polizei erstatten und Angebote ablehnen, bei denen gegen Vorkasse Hilfe versprochen wird.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Solche Fälle sind schwierig und dauern oft lange, weil Zahlungen über mehrere Konten und Länder laufen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage zu Erfolgsaussichten ist erst danach möglich. Es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Ähnliche Fälle haben wir hier beschrieben: Alpinenova (alpinenova.io) mit Einstieg ab 250 €, titanfx.ai mit angeblichem Sitz in Hamburg und PISI-Group (pisigroup.com) mit Anbahnung über WhatsApp.

Häufige Fragen zu gravmor.com

Hat Gravmor eine Erlaubnis der BaFin?

Nach Erkenntnissen der BaFin nicht: Sie warnt, dass die Firma ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbiete. Die behauptete Aufsicht durch die „FINA EU“ ist laut BaFin keine Behördenaufsicht. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

Fällt gravmor.co unter die BaFin-Warnung?

Die Warnung nennt nur gravmor.com. Zu gravmor.co liegt uns keine Behördenmeldung vor. Technisch leitet inv.gravmor.com, das Betroffene als Kundenportal nennen, am 18.10.2026 dorthin weiter. Eine Zahlung sollte auch über diese Adresse nicht erfolgen, bevor ein Angebot unabhängig geprüft wurde.

Ich soll für die Auszahlung eine „Liquiditätsprüfung“ oder „Versicherung“ bezahlen. Was bedeutet das?

Solche Forderungen schildern mehrere Betroffene als Voraussetzung für eine Auszahlung. Üblicherweise werden Gebühren mit dem Guthaben verrechnet und nicht vorab überwiesen. Wer eine solche Zahlung erwägt, sollte vorher die Bank informieren und die Forderung unabhängig prüfen lassen.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, den archivierten Angaben der Website und Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 02.04.2026, BaFin-Warnung vom 29.08.2024 zur FINA EU, Registrierungsdaten (RDAP), Zertifikatsprotokolle (crt.sh), Internet Archive (Startseite vom 18.02.2026, Über uns vom 17.02.2026), Schilderungen von Betroffenen (anonymisiert). Stand: 05.10.2026, zuletzt geprüft am 18.10.2026.

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