kbg-beratung.de: BaFin-Warnung vor Homeoffice-Jobangebot
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Die BaFin hat am 20.10.2026 vor Jobangeboten auf der Website kbg-beratung.de gewarnt. Nach Auffassung der Behörde bestehe der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und Beschäftigte dafür das eigene Bankkonto nutzen lassen. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Wichtig – Identitätsmissbrauch: Nach Angaben der BaFin besteht entgegen den Angaben auf der Website und in den Arbeitsverträgen kein Zusammenhang mit der KBG Pro GmbH mit Sitz in Stuttgart. Dieses Unternehmen ist laut BaFin weder Betreiberin der Website noch Anbieterin des Jobangebots und selbst betroffen. Nicht verwechseln: Die Website kbg-beratung.de ist nicht mit diesem Unternehmen zu verwechseln. Dieser Beitrag betrifft ausschließlich die Domain.
kbg-beratung.de auf einen Blick
| Plattform (laut Website) | Auftritt als IT-Beratung mit Sitz in Stuttgart, mit Bereich „Karriere“ und Homeoffice-Stellen |
|---|---|
| Domain | kbg-beratung.de |
| Behörde und Datum | BaFin, 20.10.2026 |
| Rechtsgrundlage laut Behörde | § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz; § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz |
| Gewarnte Stellen | „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ und „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“ |
| Datensatz zuletzt geändert (DENIC) | 02.10.2026; die Registrierung selbst legt die Abfrage nicht offen |
| Website erreichbar | ja, geprüft am 21.10.2026 |
| Beworbenes Angebot | Minijob im Homeoffice mit 603 € im Monat bei 10 Stunden pro Woche |
| Stand | 21.10.2026, zuletzt geprüft am 21.10.2026 |
DENIC ist die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains. Kryptowerte sind digitale Werte wie Bitcoin, die auf einer Blockchain gehandelt werden.
Wovor warnt die BaFin bei kbg-beratung.de?
Die BaFin warnt vor den auf kbg-beratung.de angebotenen Stellen, weil die unbekannten Betreiber nach ihrem Verdacht ohne Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen. Die Tätigkeit bestehe darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegenzunehmen und nach Anweisung weiterzuleiten oder in Kryptowerte zu tauschen.
Die überwiesenen Gelder stammten dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer von Straftaten geworden seien, nach Angaben der BaFin insbesondere von Betrugstaten. Zahlungstransfer und Tausch seien erlaubnispflichtig. Vor dieser Tätigkeit, die bislang häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde, habe die BaFin bereits mehrfach gewarnt. Eine Warnung von FMA oder FINMA haben wir nicht gefunden (Stand 21.10.2026).
Was zeigt die Website von kbg-beratung.de?
Am 21. Oktober 2026 lieferte kbg-beratung.de eine deutschsprachige Unternehmensseite einer IT-Beratung aus, mit Menüpunkten wie „Unternehmen“, „Fachgebiete“, „Unser Team“, „Erfahrungen“ und „Karriere“. Nach Angaben auf der Seite arbeiten 44 Mitarbeitende deutschlandweit im Homeoffice. Diese Angaben stechen bei der Prüfung heraus:
| Angabe laut Website | Anmerkung |
|---|---|
| Gesellschaft mit Sitz am Stuttgarter Charlottenplatz, Eintragung beim Amtsgericht Stuttgart „nachprüfbar, nicht behauptet“ | Die Seite nennt eine Registernummer; laut BaFin besteht kein Zusammenhang mit der echten Gesellschaft |
| Homeoffice-Stelle „Kaufmännische Assistenz“, auch als Minijob mit 603 € monatlich bei 10 Wochenstunden | gesucht werde deutschlandweit, Teilzeit oder Vollzeit |
| Stellen mit 3.000 € brutto bei 40 Stunden, nur vor Ort in Stuttgart | steht neben den Homeoffice-Stellen |
| Bewerbung über ein Online-Formular, Rückmeldung durch eine „Personalabteilung“ | über das Formular werden Bewerbungsdaten übermittelt |
| Hinweis „Copyright © 2026“ mit Firmenname und Markenname | Firmenname und Registerangaben entsprechen laut BaFin nicht dem tatsächlichen Betreiber |
Die Seite nutzt Cloudflare als Vorschaltdienst; ein Impressum mit Namen eines tatsächlichen Betreibers konnten wir nicht prüfen.
Wie ist die Zeitleiste bei kbg-beratung.de?
- 2007 bis 2010: Das Internet Archive kennt für die Domain einige sehr alte Aufnahmen. Sie gehören offenbar zu einer früheren Nutzung, die mit dem heutigen Auftritt nichts zu tun haben muss.
- 02.10.2026: Der DENIC-Datensatz wird geändert, am selben Tag stellt die Zertifizierungsstelle die ersten Sicherheitszertifikate aus und das Internet Archive legt die erste Aufnahme des heutigen Auftritts an.
- 16.10.2026: ein weiteres Zertifikat, auch für die Adresse mit „www“.
- 20.10.2026: BaFin-Warnung, 18 Tage nach den ersten Spuren des heutigen Auftritts.
Eigene Meldungen von Betroffenen zu dieser Website liegen uns bisher nicht vor.
Was bedeutet die Tätigkeit „Zahlungen weiterleiten“?
Wer über das eigene Konto Zahlungen Dritter entgegennimmt und weiterleitet, wird in der Praxis häufig „Finanzagent“ oder „Treuhandassistent“ genannt. Die BaFin vermutet, dass es sich bei den eingehenden Geldern um Beträge von Menschen handelt, die zuvor selbst betrogen wurden. Die eigene Kontoverbindung dient dann als Zwischenstation, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern.
Wer solche Zahlungen weiterleitet, kann deshalb selbst in den Blick von Ermittlern geraten, etwa mit dem Verdacht der Geldwäsche, auch wenn er die Herkunft des Geldes nicht kannte. Ob ein solcher Vorwurf im Einzelfall tatsächlich entsteht, hängt vom konkreten Ablauf ab.
Was fällt in diesem Fall auf?
- Echter Firmenname und echte Registerangaben: Der Auftritt verwendet laut BaFin Name und Eintragung einer bestehenden Gesellschaft, die damit nichts zu tun hat.
- Zwei Stellenarten: Neben Stellen vor Ort in Stuttgart wirbt die Seite für eine bundesweite Homeoffice-Stelle auch als Minijob; genau diese Homeoffice-Stellen nennt die BaFin in ihrer Warnung.
- Zeitnähe: Die ersten Spuren des Auftritts stammen vom 02.10.2026, die Warnung folgte nach 18 Tagen.
- Arbeitsvertrag: Die BaFin erwähnt ausdrücklich, dass auch die Arbeitsverträge die falschen Angaben enthielten, wer sich beworben hat, könnte also bereits Vertragsunterlagen erhalten haben.
Welche Warnsignale gibt es bei Homeoffice-Jobs?
Nicht jedes Homeoffice-Angebot ist problematisch. Besondere Vorsicht ist laut Aufsichtsbehörden bei Stellen angebracht, bei denen das eigene Konto genutzt werden soll:

- Aufgabe, Geld auf dem eigenen Konto zu empfangen und weiterzuleiten oder in Kryptowerte umzutauschen
- hohe Bezahlung oder Provision für sehr einfache Tätigkeiten
- Vertrag und Einarbeitung ausschließlich online, kein persönliches Treffen
- Firmenname und Registernummer lassen sich nicht mit dem tatsächlichen Auftritt in Einklang bringen
Was sollten Betroffene bei kbg-beratung.de jetzt tun?
- Keine Zahlungen mehr weiterleiten oder tauschen und kein Konto zur Verfügung stellen, bis die Lage geklärt ist.
- Die eigene Bank informieren, falls bereits Beträge eingegangen sind oder weitergeleitet wurden, und Unterlagen sichern: Arbeitsvertrag, E-Mails, Kontoauszüge, Chatverläufe.
- Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn Ausweiskopien oder Kontodaten weitergegeben wurden, und die eigenen Zugänge (Onlinebanking, E-Mail) prüfen.
Wir prüfen Ihren Fall

Solche Konstellationen sind schwierig, weil Beteiligte und Geldflüsse oft über mehrere Stationen und das Ausland laufen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt eine kostenlose Ersteinschätzung. Aussagen zu Erfolgsaussichten sind erst danach möglich; es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge: Mindora (mindora.group): Krypto-Betrug? BaFin-Warnung und Erfahrungen (ebenfalls Identitätsmissbrauch laut BaFin), BaFin und FMA warnen: 12 weitere Angebote und mexdkjus.com: Erfahrungen und Hinweise.
Häufige Fragen zu kbg-beratung.de
Steckt das Stuttgarter Unternehmen hinter kbg-beratung.de?
Nein, nach Angaben der BaFin besteht kein Zusammenhang, obwohl Website und Arbeitsverträge das Gegenteil angeben. Die Behörde stellt klar, dass das echte Unternehmen weder Betreiberin der Website noch Anbieterin des Jobangebots ist.
Warum warnt die BaFin vor einem Jobangebot und nicht vor einer Geldanlage?
Weil die angebotene Tätigkeit selbst erlaubnispflichtig sei: Wer fremde Zahlungen entgegennimmt, weiterleitet oder in Kryptowerte tauscht, erbringe laut BaFin Zahlungsdienste oder Kryptowerte-Dienstleistungen. Die Beschäftigten würden damit Teil einer Kette, deren Gelder vermutlich aus Betrugsfällen stammen.
Was ist, wenn ich mich nur beworben, aber noch nichts weitergeleitet habe?
Dann sollten Sie den Kontakt abbrechen, keine weiteren Unterlagen oder Kontodaten senden und bereits übermittelte Daten im Blick behalten. Ob weitere Schritte nötig sind, hängt davon ab, welche Angaben Sie gemacht haben.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und eigener Prüfung der Website. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 20.10.2026, DENIC-Registrierungsdaten (RDAP), Internet Archive, eigene Prüfung der Website am 21.10.2026. Stand: 21.10.2026, zuletzt geprüft am 21.10.2026.