Liglinex (liglinex.com): Erfahrungen und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer über liglinex.com oder die Handelsoberfläche trade.liglinex.com Geld oder Kryptowährungen eingezahlt hat, sollte die eigene Situation sorgfältig prüfen. Seit August 2026 haben sich mehrere Personen bei uns gemeldet, die nach eigenen Angaben über Liglinex angeleitet wurden, Geld einzuzahlen, und anschließend keine Auszahlung erhalten haben. Alle Meldungen stammen bisher aus der Schweiz.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist und was uns berichtet wurde. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Liglinex (liglinex.com) auf einen Blick
| Name | Liglinex (in einer Meldung zusätzlich unter einem weiteren Markennamen) |
| Website | liglinex.com, Handelsbereich trade.liglinex.com (bei unserer Prüfung im Oktober 2026 erreichbar, die Hauptdomain antwortete nicht) |
| Weitere Domains | nach Angaben Betroffener auch Kontakt über eine Adresse unter liglinex.support |
| Domain registriert | 15. Juni 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Behördenhinweis | keine Warnung einer Finanzaufsicht gefunden (Stand: Oktober 2026) |
| Meldungen bei uns | seit August 2026, mehrere Betroffene aus der Schweiz |
| Beschriebener Ablauf | nach Angaben von Betroffenen Krypto-Investment mit persönlichem „Berater“, Auszahlung nur gegen weitere Zahlungen |
Auffällig ist die kurze Zeitspanne: Die Domain liglinex.com wurde laut Registrierungsdaten erst Mitte Juni 2026 angelegt, am selben Tag wie die Adresse liglinex.support. Bereits im August 2026 erreichte uns die erste Schilderung. Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse oder eine Zulassung als Finanzdienstleister konnten wir nicht finden. Die Handelsoberfläche zeigt ohne Anmeldung keine Angaben zum Betreiber.
Was Behörden zu liglinex.com sagen
Eine Warnung einer Finanzaufsicht zu liglinex.com haben wir nicht gefunden. Geprüft haben wir unter anderem die Veröffentlichungen von BaFin, FMA, FINMA, CNMV, AFM, CONSOB und FCA, die Watchlist Internet sowie die internationale Datenbank der IOSCO (Stand: Oktober 2026). Ein Eintrag der IOSCO zu einem Unternehmen mit ähnlich klingendem Namen aus dem Jahr 2015 betrifft nach unserem Kenntnisstand ein anderes Unternehmen und hat mit Liglinex nichts zu tun.
Dass keine Warnung vorliegt, bedeutet weder, dass das Angebot zugelassen ist, noch, dass ein Fehlverhalten feststeht. Aufsichtsbehörden veröffentlichen Warnungen häufig erst mit zeitlichem Abstand. Im Internet finden sich außerdem weitere Beschwerden über ausbleibende Auszahlungen, teils zu einer ähnlich lautenden Adresse mit anderer Endung.
Was Betroffene berichten
Die Schilderungen, die uns erreicht haben, ähneln sich in mehreren Punkten. Wir geben sie hier zusammengefasst, ohne persönliche Angaben und ohne eigene Bewertung des Einzelfalls wieder.
Kleiner Einstieg und ein persönlicher „Berater“
Nach den Schilderungen begann der Kontakt mit einem überschaubaren Betrag von wenigen Hundert Franken. Danach habe sich ein persönlicher „Berater“ gemeldet, der die weiteren Schritte begleitet habe. In einem Fall soll die Plattform zusätzlich einen größeren Betrag „geliehen“ haben, sodass auf dem Konto ein deutlich höheres Guthaben angezeigt worden sei.
Kryptowährungen über eine Börse und eine Wallet
Mehrere Betroffene berichten, sie seien angeleitet worden, bei einer Kryptobörse Ethereum oder Bitcoin zu kaufen und über eine eigene Wallet-App weiterzuleiten. Auf der Handelsoberfläche von Liglinex sei anschließend ein wachsendes Guthaben angezeigt worden, in einem Fall von mehreren Tausend Franken. Ob diesen Zahlen echte Geschäfte zugrunde lagen, ist nicht bekannt.
Freischaltung und Auszahlung nur gegen Zahlung
Übereinstimmend berichten Betroffene, dass eine Auszahlung nicht möglich gewesen sei. Nach einer Schilderung habe es geheißen, das Konto sei „nicht freigeschaltet“; dafür habe man erneut Kryptowährung überweisen sollen, und der Betrag sei danach als zu niedrig bezeichnet worden. In einem anderen Fall sei für die Auszahlung eine Zahlung von rund 3.000 Franken verlangt worden. Die betroffene Person habe diese Zahlung abgelehnt.
Funkstille nach der Einzahlung
Mehrere Betroffene schildern, dass der „Berater“ nach den Zahlungen oder nach kritischen Nachfragen nicht mehr reagiert habe. In einem Fall sei seit Monaten kein Kontakt mehr zustande gekommen. Einzelne Betroffene beschreiben, dass sie mit dem Geld fest gerechnet hätten und nun in finanzielle Schwierigkeiten geraten seien.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- ein persönlicher „Berater“, der ungefragt Kontakt aufnimmt und zu weiteren Einzahlungen drängt
- angebotene „Kredite“ oder Boni der Plattform, die das angezeigte Guthaben erhöhen
- Aufforderung, Kryptowährungen zu kaufen und an eine Adresse der Plattform zu senden
- Auszahlung nur gegen eine weitere Zahlung, etwa für „Freischaltung“, Steuern oder Gebühren
- Begründungen, eine bereits geleistete Zahlung sei „zu niedrig“ gewesen
- sehr junge Domain, kein Impressum, keine Zulassung bei FINMA, BaFin oder FMA
- mehrere ähnliche Domains mit unterschiedlichen Endungen
Seriöse Plattformen verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben, statt dafür eine separate Vorabzahlung zu verlangen. Ob ein Anbieter in der Schweiz bewilligt ist, lässt sich in den öffentlichen Verzeichnissen der FINMA prüfen.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Freischaltungen, Gebühren oder Steuern, und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Den Kontakt zum „Berater“ beenden. Keine Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer installieren und keine Zugangsdaten oder Wiederherstellungsphrasen Ihrer Wallet herausgeben.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Belege der Kryptobörse, Transaktions-IDs, Wallet-Adressen, E-Mails, Chats und Screenshots der Handelsoberfläche.
- Die eigene Bank und die genutzte Kryptobörse informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei, in Deutschland auch bei der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Kryptowährungen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Truof (truof.com): Erfahrungen und Hinweise und Cewebtcs (cewebtcs.com): Erfahrungen und Hinweise.
Häufige Fragen zu Liglinex
Ist liglinex.com seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Eine Warnung einer Finanzaufsicht haben wir nicht gefunden. Uns liegen jedoch mehrere Meldungen zu blockierten Auszahlungen und zu Zahlungsforderungen vor einer Auszahlung vor, und ein Impressum oder eine Zulassung konnten wir nicht feststellen. Wir empfehlen daher große Vorsicht.
Ich soll für die Auszahlung erst eine Gebühr zahlen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen oder „Freischaltungen“ gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.
Auf meinem Konto wird ein hohes Guthaben angezeigt. Ist das Geld noch da?
Das lässt sich von außen nicht sagen. Ein angezeigter Kontostand belegt nicht, dass dieses Geld tatsächlich vorhanden ist oder ausgezahlt werden kann. Sichern Sie Screenshots und Transaktionsbelege.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: FINMA-Warnliste (kein Eintrag gefunden), IOSCO I-SCAN (kein Eintrag gefunden), Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign), Schilderungen von Betroffenen (anonymisiert). Stand: Oktober 2026.