Plattform-Warnung

Marathon Assets (marathonasset.com): Warnung und Hinweise

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Marathon Assets (marathonasset.com): Warnung und Hinweise

Wer über die Website marathonasset.com mit einem Anbieter namens Marathon Assets Kontakt hatte oder Geld überwiesen hat, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. September 2026 vor den Angeboten auf dieser Website gewarnt und zugleich auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hingewiesen. Außerdem liegt uns die Schilderung einer Betroffenen vor, nach der es nach einer Rücküberweisung zu weiteren Forderungen gekommen sein soll.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist und was uns berichtet wurde. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

Wichtig – Identitätsmissbrauch: Nach Angaben der BaFin handelt es sich um einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl. Das echte Unternehmen Marathon Asset Management, L.P. (USA) steht nach Angaben der Behörde in keinem Zusammenhang mit der Website marathonasset.com und ist selbst von dem Missbrauch betroffen. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die Website marathonasset.com und nicht auf das echte Unternehmen.

Marathon Assets (marathonasset.com) auf einen Blick

Name Marathon Assets, auf der Website als „Marathon Assets LLC“ bezeichnet
Website marathonasset.com, zuvor nach Angaben der BaFin marathonasset.pro (zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 erreichbar)
Domain registriert 16. Juli 2025 (laut öffentlichen Registrierungsdaten)
Behördenhinweis Warnung der BaFin vom 18. September 2026
Angegebene Firmensitze laut BaFin „gemäß eigener Angabe“ Chicago und New York (USA)
Meldungen bei uns seit Juli 2026

Auffällig ist, dass die Betreiber nach Angaben der BaFin unbekannt sind und die Website zuvor unter einer anderen Domainendung geführt worden sein soll. Ein überprüfbares Impressum mit verlässlichen Firmendaten konnten wir nicht bestätigen.

Was die BaFin mitteilt

Laut der Veröffentlichung der BaFin werden auf der Website marathonasset.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die unbekannten Betreiber träten unter der Firmierung Marathon Assets LLC auf und gäben Unternehmenssitze in Chicago und New York an. Die BaFin nennt außerdem eine weitere, derzeit inaktive Website und weist auf einen Link „Verifizierung anzeigen“ hin, der auf eine andere Domain führe. Dort werde behauptet, es handle sich um einen offiziellen Auftritt der US-Regierung beziehungsweise der US-Finanzmarktaufsicht SEC. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Behauptungen falsch seien.

Hinweis auf Identitätsmissbrauch: kein Zusammenhang mit echten Unternehmen

Wichtig für die Einordnung: Die im Impressum der Website angegebene SEC-Registrierungsnummer gehört nach den Feststellungen der BaFin zu einem tatsächlich bei der SEC geführten Unternehmen mit ähnlichem Namen, Marathon Asset Management, L.P.; bei der britischen FCA sind zudem weitere Gesellschaften mit ähnlicher Bezeichnung registriert. Der BaFin liegen keinerlei Informationen darüber vor, dass diese Unternehmen in Verbindung mit der Website marathonasset.com oder den dortigen Angeboten stehen. Vielmehr handle es sich mutmaßlich um Identitätsdiebstahl. Diese echten Unternehmen sind demnach nicht als Betreiber der Website anzusehen, und dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter marathonasset.com.

Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass der Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

Was eine Betroffene berichtet

Die Schilderung, die uns erreicht hat, geben wir hier zusammengefasst, ohne persönliche Angaben und ohne eigene Bewertung des Einzelfalls wieder. Sie beruht auf einem einzelnen Bericht und ist daher nur eingeschränkt verallgemeinerbar.

Betreuung über Messenger und E-Mail

Nach der Schilderung wurde die Betreuung durch angebliche Mitarbeiter der Plattform übernommen, zunächst über einen Messengerdienst, später auch über E-Mails von einer Adresse mit abweichender Domainendung. Es sei ein Konto mit angezeigtem Guthaben geführt worden.

Kleine Rücküberweisung als Vertrauensbeweis

Nach den Angaben der Betroffenen kam es irgendwann zu einer Rücküberweisung eines vergleichsweise kleinen Betrags. Ob dies als Beleg für die Seriosität des Angebots gedacht war, ist nicht bekannt. Aus Verbrauchersicht gilt ein solcher kleiner Rückfluss als bekanntes Muster, das Vertrauen schaffen und zu weiteren Einzahlungen bewegen kann.

Gebühren und neue Bankverbindung

Anschließend seien nach der Schilderung weitere Zahlungen im Zusammenhang mit Gebühren verlangt worden, außerdem sei per E-Mail eine „neue Bankverbindung“ mitgeteilt worden, auf die man überweisen solle. Die Betroffene habe sich daraufhin an Dritte gewandt, um die Lage klären zu lassen.

Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Kontaktaufnahme und Betreuung über Messenger wie WhatsApp oder Telegram statt über ein überprüfbares Unternehmen
  • Berufung auf Registernummern oder „Verifizierungs“-Seiten, die sich nicht bei der zuständigen Behörde nachprüfen lassen
  • Hinweis auf eine angebliche Erlaubnis oder Prüfung durch eine staatliche Stelle über einen Link auf der Website selbst
  • E-Mails von Domains, die vom Namen der Website abweichen
  • Mitteilung einer „neuen Bankverbindung“ kurz vor einer Zahlung
  • Auszahlung nur gegen Vorabzahlung für Gebühren, Steuern oder Freischaltung
  • kleine Rücküberweisungen am Anfang, um Vertrauen aufzubauen und höhere Beträge zu erreichen
  • Firmenname, der dem eines bekannten, echten Unternehmens ähnelt

Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung. Wer die Zulassung eines Unternehmens prüfen möchte, findet in der Unternehmensdatenbank der BaFin sowie bei der zuständigen ausländischen Behörde verlässliche Angaben.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
  2. Keine Zugangsdaten und keine Fernwartung. Keine Software wie AnyDesk oder TeamViewer installieren, Passwörter für Onlinebanking und E-Mail ändern, wenn bereits Zugang gewährt wurde.
  3. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots der Website.
  4. Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern.
  5. Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  6. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

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Häufige Fragen zu Marathon Assets

Ist marathonasset.com seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch gewarnt, dass auf der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden, und sie spricht von mutmaßlichem Identitätsdiebstahl. Zudem liegt uns eine Schilderung zu weiteren Zahlungsforderungen vor. Wir empfehlen daher große Vorsicht.

Besteht ein Zusammenhang mit einem echten Unternehmen?

Laut BaFin liegen keinerlei Informationen über eine Verbindung vor. Die Behörde geht mutmaßlich von Identitätsdiebstahl aus. Das echte Unternehmen ist daher nicht mit der Website gleichzusetzen.

Mir wurde eine neue Bankverbindung mitgeteilt. Was soll ich tun?

Wir empfehlen, vor einer Überweisung unabhängigen Rat einzuholen und die Angaben über einen bekannten Kanal zu prüfen. Eine kurzfristig mitgeteilte neue Bankverbindung gilt bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf der Schilderung einer Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 18.09.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign), Schilderung einer Betroffenen (anonymisiert). Stand: Oktober 2026.

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