Plattform-Warnung

Mayhill Advisory (mayhilladvisory.vip): Hinweise

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Mayhill Advisory (mayhilladvisory.vip): Hinweise

Wer über die Website oder die E-Mail-Adresse von mayhilladvisory.vip Geld für ein sogenanntes „KI-Trading“ eingezahlt hat, sollte die eigene Situation sorgfältig prüfen. Uns liegt eine ausführliche Schilderung vor, nach der ein Ansprechpartner dieses Angebots ein Trading-Konto „arrangiert“ haben soll und später für eine Auszahlung weitere Zahlungen verlangt worden seien.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist und was uns berichtet wurde. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

Mayhill Advisory (mayhilladvisory.vip) auf einen Blick

Name Mayhill Advisory (als Beratungsangebot auftretend)
Website mayhilladvisory.vip (zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 nicht erreichbar)
Domain registriert 21. Mai 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten)
Behördenhinweis keine Warnung einer Finanzaufsicht zu dieser Domain gefunden (Stand: Oktober 2026)
Meldung bei uns August 2026
Beschriebener Ablauf nach Angaben der betroffenen Person „KI-Trading“, Einzahlung auf ein auf den eigenen Namen eröffnetes Konto, später Forderung einer Zahlung für die Auszahlung

Auffällig ist die kurze Zeitspanne: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten im Mai 2026 angelegt, die geschilderten Einzahlungen fanden im Juni 2026 statt, bereits im August 2026 erreichte uns die Meldung. Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse oder eine Zulassung konnten wir nicht finden, da die Seite bei unserer Prüfung nicht aufrief. Der Name „Mayhill“ ähnelt den Namen anderer Unternehmen; einen Zusammenhang mit diesen kennen wir nicht und unterstellen ihn nicht.

Was Behörden und Verbraucherschützer sagen

Eine Warnung einer Finanzaufsicht zu mayhilladvisory.vip haben wir nicht gefunden. Geprüft haben wir öffentlich zugängliche Veröffentlichungen der BaFin, der FMA, der FINMA und weiterer Aufsichten sowie die internationale Datenbank der IOSCO (Stand: Oktober 2026). Das bedeutet weder, dass das Angebot zugelassen ist, noch, dass ein Fehlverhalten feststeht. Warnungen werden häufig erst mit zeitlichem Abstand veröffentlicht, und neu registrierte Domains tauchen in Listen oft noch nicht auf. Im Internet finden sich zu dieser Domain bislang kaum Beiträge, das ist bei sehr jungen Angeboten nicht ungewöhnlich und lässt keinen Schluss in die eine oder andere Richtung zu.

Was Betroffene berichten

Uns liegt eine Schilderung einer betroffenen Person vor. Wir geben sie zusammengefasst, ohne persönliche Angaben und ohne eigene Bewertung wieder. Weitere Berichte kennen wir derzeit nicht.

Persönlicher Ansprechpartner und „KI-Trading“

Nach der Schilderung soll ein angeblicher Berater im Frühsommer 2026 die Eröffnung eines Kontos bei einem Finanzinstitut im Ausland veranlasst haben. Dafür seien ein Ausweisdokument und eine Gesichtserkennung zur Identifikation übermittelt worden. Anschließend habe die Person in mehreren Schritten insgesamt eine hohe fünfstellige Summe auf dieses Konto eingezahlt, damit ein „KI-Trading“ betreut werde. Einzelne kleinere Beträge seien zunächst zurückgeflossen.

Hohes Guthaben, dann Kontaktabbruch

Als die Person eine weitere Auszahlung wünschte und keine weitere Einzahlung leisten wollte, sei ihr mitgeteilt worden, dass die weitere Betreuung „uninteressant“ sei. Nach Beendigung des Tradings sei ein Guthaben im sechsstelligen Bereich ausgewiesen worden. Ob diesen Zahlen echte Geschäfte zugrunde lagen, ist nicht bekannt.

Neue Forderung durch eine andere Stelle

Kurz darauf habe sich per E-Mail eine weitere, nicht näher bekannte Stelle gemeldet. Das Guthaben sei „vorübergehend eingefroren“, für eine Liquiditätsprüfung und Legitimation sei ein Betrag in Höhe von 35 Prozent des Guthabens vorab zu überweisen. Dazu sei ein Garantievertrag übersandt worden. Auf eine Rückfrage sei die E-Mail-Adresse nicht mehr erreichbar gewesen. Der Zugang zum Konto sei trotz erfolgter Identifikation nicht möglich, Rückzahlungsforderungen und weitere Kontaktversuche per Telefon, WhatsApp und E-Mail seien erfolglos geblieben.

Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Versprechen automatisierter Gewinne durch „KI“ oder „Algorithmen“
  • Ein persönlicher „Berater“, der Konten bei Dritten für Sie eröffnen lässt
  • Konten, auf die Sie selbst keinen Zugriff haben, obwohl sie auf Ihren Namen laufen
  • Auszahlung nur gegen Vorabzahlung, etwa für eine „Liquiditätsprüfung“, „Steuern“ oder „Legitimation“
  • Eine zweite, bislang unbekannte Stelle meldet sich plötzlich zur „Freigabe“ des Guthabens
  • Weitergabe von Ausweiskopien und Gesichtsscans an Dritte
  • sehr junge Domain, kein Impressum, keine Zulassung bei BaFin, FMA oder FINMA

Seriöse Anbieter verlangen für die Auszahlung von Guthaben üblicherweise keine Vorabzahlung, sondern verrechnen Gebühren und Steuern mit dem Guthaben.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Prüfungen, Freischaltungen oder Garantieverträge.
  2. Den Kontakt abbrechen und keine Zugangsdaten oder Fernwartungssoftware freigeben.
  3. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chats, Verträge und Screenshots.
  4. Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern. Bei Weitergabe von Ausweisdaten kann es sinnvoll sein, dies ebenfalls der Bank mitzuteilen.
  5. Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  6. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Kryptowährungen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Wertovia (wertovia.com): Erfahrungen und Hinweise und Truof (truof.com): Erfahrungen und Hinweise.

Häufige Fragen zu Mayhill Advisory

Ist mayhilladvisory.vip seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Eine Warnung einer Finanzaufsicht haben wir nicht gefunden. Uns liegt jedoch eine Schilderung vor, die mehrere typische Warnsignale enthält, etwa Vorabzahlungen für die Auszahlung. Wir empfehlen daher große Vorsicht.

Ich soll 35 Prozent des Guthabens vorab zahlen. Was soll ich tun?

Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen oder „Legitimationsprüfungen“ gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.

Ich habe auf einem Konto auf meinen Namen eingezahlt. Bin ich trotzdem betroffen?

Möglicherweise. Entscheidend ist, ob Sie auf das Konto tatsächlich Zugriff hatten und wohin die Beträge weitergeleitet wurden. Sichern Sie Kontoauszüge und die Korrespondenz.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf der Schilderung einer betroffenen Person, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: IOSCO I-SCAN (kein Eintrag gefunden), Domain-Registrierungsdaten (RDAP Identity Digital), Schilderung einer betroffenen Person (anonymisiert). Stand: Oktober 2026.

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