Paypinky (paypinky.com): Krypto-Betrug? Erfahrungen und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Die Website paypinky.com wirbt mit „KI-Handel“ und „KI-Arbitrage“ ab einer Mindesteinlage von 5.000 Euro. Eine Finanzaufsicht hat zu dieser Domain nach unserer Abfrage keine Warnung veröffentlicht. Bei uns ist im Oktober 2026 eine Meldung eingegangen, in der eine Person schildert, über das „Handelskonto Pay Pinky“ seien nach einer ersten Einzahlung nacheinander immer neue Zahlungen verlangt worden, bevor ein angezeigter Gewinn ausgezahlt werden sollte. Das ist die Darstellung einer einzelnen Person; geprüft haben wir sie nicht.
Paypinky auf einen Blick
| Plattform (laut Website) | Paypinky, „intelligente KI-Einblicke“ für CFD-Märkte |
|---|---|
| Domain | paypinky.com |
| Behördenwarnung | keine gefunden (BaFin-Veröffentlichungen, FINMA-Warnliste; abgefragt am 26.10.2026) |
| Domain registriert (RDAP) | 16.01.2026 |
| Website erreichbar | ja, geprüft am 26.10.2026; Suchmaschinen sind per „noindex“ ausgeschlossen |
| Meldungen bei uns | 1, eingegangen am 25.10.2026 |
| Beworbenes Angebot | KI-Handel, KI-Arbitrage, Hebel bis 1:100, Stufen ab 5.000 Euro |
| Stand | 26.10.2026, zuletzt geprüft am 26.10.2026 |
Was bietet Paypinky laut eigener Website an?
Die Startseite verspricht „Smart Returns“, „Rapid Execution“ und „Top-Tier Security“ und verweist auf „Tausende von Händlern“. Angeboten werden drei Stufen: Bronze ab 5.000 Euro, Silber ab 10.000 Euro und Gold ab 20.000 Euro Mindesteinlage, jeweils mit zunehmendem Hebel (bis 1:100), „KI-Handel“, „KI-Arbitrage“, „Kreditvergabe“ und „versicherten Positionen“. Unter Arbitrage versteht man das Ausnutzen von Preisunterschieden zwischen Märkten. Eingezahlt werden kann laut Seite per Überweisung, Kreditkarte oder Kryptowährung. Einen Firmennamen, ein Impressum oder eine Aufsichtsnummer haben wir auf der Startseite nicht gefunden. Die Domain ist nach unserer Prüfung hinter einem Cloudflare-Schutzdienst verborgen, der tatsächliche Betreiber lässt sich daraus nicht ableiten.
Wie ist der zeitliche Ablauf?
Die Domain wurde laut Registrierungsdaten am 16. Januar 2026 angelegt. Nach der Schilderung begannen die Einzahlungen einige Monate nach der Registrierung. Die Meldung erreichte uns 282 Tage nach der Registrierung. Die Höhe der geschilderten ersten Einzahlung liegt im Bereich der Mindesteinlagen, die die Website nennt.
Was berichtet die betroffene Person über Paypinky?
Die Person schildert, die erste Einzahlung habe „über eine KI“ binnen Wochen zu einem sehr hohen angezeigten Ergebnis geführt, wobei die KI laut Anzeige rund 200 Trades pro Minute ausgeführt habe. Danach seien nacheinander verlangt worden: ein „Mittelherkunftsnachweis“, eine „Transaktions- und Schlussabrechnung“, eine „Limiterhöhung“, eine „Steuer“ und eine „Strafzahlung“, später ein „Verifizierungstransfer“ unter Berufung auf Geldwäschevorschriften sowie eine „Gebühr“ für eine Überweisung zwischen zwei Krypto-Diensten. Ein erster Berater sei nicht mehr erreichbar gewesen, ein weiterer habe übernommen. Ein Teil der Zahlungen sei nach der Schilderung mit geliehenen Mitteln geleistet worden.
| Merkmal | Schilderung |
|---|---|
| Kontaktweg | nicht genannt; Betreuung durch wechselnde „Berater“ |
| Einstieg / Gesamt | fünfstellig / sechsstellig |
| Zahlungsart | Überweisung und Kryptowerte über Wallet und Kryptoplattform |
| Hürde bei der Auszahlung | Nachweise, Steuer, Strafzahlung, „Verifizierung“, Transfergebühr |
Was fällt in diesem Fall auf?
- Die Forderungen folgen mehrfach aufeinander, jede mit anderer Begründung, und wachsen von Stufe zu Stufe.
- Eine „Verifizierung“ durch eine Überweisung auf ein „firmengebundenes Verbindungskonto“ wird mit dem Geldwäschegesetz begründet, obwohl solche Prüfungen in der Regel ohne Zahlung des Kunden erfolgen.
- Die behaupteten Handelsgewinne durch eine KI sind nicht überprüfbar; die Website nennt keinen Betreiber.
- Eine Zahlung sollte laut Schilderung nicht mit geliehenem Geld erfolgen, wurde aber so abgewickelt, was die Gegenseite anschließend beanstandet habe.
Welche Warnsignale gelten bei solchen Angeboten?
Skepsis ist angebracht, wenn eine Plattform ohne erkennbaren Betreiber Gewinne durch „KI“ verspricht, Auszahlungen an Vorabzahlungen knüpft oder zu Krediten drängt.

Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für „Steuer“, „Verifizierung“ oder „Gebühren“, und keinen Kredit aufnehmen.
- Belege sichern: Überweisungen, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Chats und Screenshots der Plattform.
- Bank und Krypto-Dienst informieren und Anzeige bei der Polizei prüfen.
Wir prüfen Ihren Fall

Solche Fälle sind schwierig und oft langwierig, weil Verantwortliche meist im Ausland sitzen und Gelder über mehrere Stationen und Kryptowährungen fließen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Über Erfolgsaussichten lässt sich erst nach dieser Prüfung etwas sagen; generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge: WestCapital (westcapital.ai): Krypto-Betrug? BaFin-Warnung, ap-capital-lim.com: Erfahrungen und Hinweise und ACTCOINESE (actcoinese.vip): Krypto-Betrug? Erfahrungen und Hinweise.
Häufige Fragen zu paypinky.com
Warnt eine Behörde vor paypinky.com?
Nach unserer Abfrage vom 26. Oktober 2026 nicht: In den BaFin-Veröffentlichungen und der FINMA-Warnliste fanden wir keinen Eintrag. Das ist keine Aussage über eine Zulassung, denn Warnungen erscheinen häufig erst mit Verzögerung.
Ist der „Verifizierungstransfer“ nach dem Geldwäschegesetz üblich?
Nach unserem Kenntnisstand verlangen Banken zur Identitätsprüfung Unterlagen, aber keine Überweisung, die als „Verifizierung“ ausgegeben wird. Bevor Sie zahlen, sollten Sie die Forderung unabhängig prüfen lassen.
Ich habe über Kryptowährungen eingezahlt. Lässt sich der Weg nachvollziehen?
Krypto-Transaktionen sind öffentlich einsehbar, ihre Zuordnung ist aber oft aufwendig. Ob und wie weit das im Einzelfall gelingt, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen sagen.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf der Schilderung einer betroffenen Person, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign), eigene Prüfung der Website am 26.10.2026, Schilderung einer betroffenen Person (anonymisiert). Stand: 26.10.2026, zuletzt geprüft am 26.10.2026.