Primary Markets (primary-markets.com): Warnung und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer über die Website primary-markets.com Geld angelegt hat oder dazu aufgefordert wurde, sollte die eigene Situation sorgfältig prüfen. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 25. August 2026 eine Warnung zu Primary Markets veröffentlicht, und auch die Verbraucherplattform Watchlist Internet führt die Domain seit diesem Tag in ihrer Liste zu Finanzangeboten.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist. Bei uns liegen zu dieser Plattform derzeit keine Schilderungen von Betroffenen vor; wir stützen uns daher ausschließlich auf amtliche und öffentlich zugängliche Angaben. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Primary Markets (primary-markets.com) auf einen Blick
| Name | Primary Markets |
| Website | primary-markets.com (zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 erreichbar) |
| Domain registriert | 15. Juni 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Behördenhinweis | Warnung der FMA (Österreich) vom 25. August 2026 |
| Weiterer Eintrag | Watchlist Internet (Österreich), 25. August 2026 |
| Beworbenes Angebot | Vermögensverwaltung und Trading |
Die Website tritt deutschsprachig auf und wirbt im Seitentitel und in der Beschreibung mit „Vermögensverwaltung & Trading“, mit Sicherheit, Erfahrung und persönlicher Betreuung. Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten erst im Juni 2026 angelegt, nur etwa zehn Wochen später folgte die Warnung der Aufsicht. Eine überprüfbare Zulassung konnten wir nicht finden.
Was die FMA mitteilt
Laut der Veröffentlichung der FMA vom 25. August 2026 ist der Anbieter Primary Markets, der unter der Website primary-markets.com auftritt, in Österreich nicht berechtigt, erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Er dürfe daher insbesondere keine Portfolioverwaltung im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) anbieten. Als Sitz nennt die FMA „anscheinend“ Wien, Berlin und Zürich. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 92 Absatz 11 WAG 2018.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass der Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Die FMA weist zudem darauf hin, dass man in ihrer Unternehmensdatenbank prüfen kann, ob ein Anbieter zugelassen ist.
Zur Einordnung: Das Fehlen einer Zulassung bedeutet nicht automatisch, dass Kundengelder verloren gehen. Es bedeutet aber, dass keine Aufsicht den Anbieter überwacht und dass Anlegerschutzmechanismen, wie sie bei zugelassenen Instituten bestehen, möglicherweise nicht greifen.
Was der Eintrag der Watchlist Internet sagt
Die Watchlist Internet, eine österreichische Informationsplattform zu Internetbetrug, hat primary-markets.com am 25. August 2026 in ihre Liste zu Finanzangeboten aufgenommen und verweist dabei auf die Warnung der FMA. Laut Watchlist Internet sollte man über die Plattform keine Finanzgeschäfte abwickeln, da sonst der Verlust erheblicher Summen drohe. Auch Varianten der Adresse, mit und ohne „www“, werden dort erfasst. Die Watchlist Internet ist keine Behörde; ihr Eintrag ist eine Verbraucherwarnung und kein Urteil über den Betreiber.
Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der BaFin, der FINMA in der Schweiz oder der CNMV, haben wir bei unserer Recherche keine eigene Warnung zu primary-markets.com gefunden. Das bedeutet weder, dass das Angebot zugelassen ist, noch, dass ein Fehlverhalten ausgeschlossen werden kann. Aufsichtsbehörden veröffentlichen Warnungen häufig zeitversetzt.
Was bei Angeboten dieser Art oft eine Rolle spielt
Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden beschreiben bei nicht zugelassenen Anbietern von „Vermögensverwaltung“ und Online-Trading immer wieder ähnliche Abläufe. Dazu gehört, dass der Kontakt über Werbeanzeigen, soziale Netzwerke oder Telefonanrufe zustande kommt und eine persönliche Betreuung versprochen wird. Anschließend werden Kundinnen und Kunden häufig gebeten, steigende Beträge einzuzahlen, teils per Überweisung, teils über Kryptowährungen. Auf der Plattform werden dann Guthaben und Gewinne angezeigt. Berichtet wird in solchen Fällen außerdem häufig, dass Auszahlungen an zusätzliche Bedingungen geknüpft werden, etwa an Gebühren, Steuern oder eine „Verifizierung“. Wir wissen nicht, ob und wie dies bei Primary Markets der Fall ist; dieser Absatz beschreibt ausschließlich allgemeine Erfahrungen und keine Tatsachen über den Anbieter.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Warnung einer Finanzaufsicht oder Eintrag auf einer Warnliste wie der Watchlist Internet
- Werbung mit Sicherheit, Erfahrung und persönlicher Betreuung, aber ohne überprüfbare Zulassung
- sehr junge Domain und fehlende oder unklare Angaben zum Unternehmenssitz
- Angabe mehrerer Standorte in verschiedenen Ländern ohne nachvollziehbare Firmenregistrierung
- Aufforderung, immer höhere Beträge einzuzahlen oder Kryptowährungen an eine fremde Adresse zu senden
- Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern, Gebühren oder eine „Verifizierung“
- Zahlungen an Firmen oder Zahlungsdienste mit anderem Namen als dem des Anbieters
- Druck, schnell zu entscheiden, oder die Aufforderung, Fernwartungssoftware zu installieren
Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich in den Unternehmensdatenbanken von BaFin und FMA prüfen.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Gebühren, Steuern, „Freischaltungen“ oder „Verifizierungen“, und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Den Kontakt beenden. Keine Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer installieren und keine Zugangsdaten oder Ausweiskopien herausgeben.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen (Wallet-Adressen, Transaktions-IDs), E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots der Plattform.
- Die eigene Bank und gegebenenfalls die genutzte Kryptobörse informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen, Zahlungsdienstleister und Kryptowährungen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
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Häufige Fragen zu Primary Markets
Ist primary-markets.com seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die FMA hat jedoch gewarnt, dass der Anbieter in Österreich nicht berechtigt ist, erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen wie die Portfolioverwaltung zu erbringen, und die Watchlist Internet führt die Domain in ihrer Liste. Wir empfehlen daher große Vorsicht.
Ich habe bereits eingezahlt. Soll ich weiter zahlen, um an mein Guthaben zu kommen?
Wir empfehlen, vor jeder weiteren Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.
Heißt eine Warnung der FMA, dass es sich um Betrug handelt?
Nein, eine Warnung ist kein Urteil. Sie bedeutet, dass die Behörde Hinweise hat, dass der Anbieter ohne die erforderliche Erlaubnis tätig ist. Ob darüber hinaus weitere Rechtsverstöße vorliegen, kann nur im Einzelfall beurteilt werden.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: FMA, Warnung vor Primary Markets vom 25.08.2026, Watchlist Internet, Eintrag primary-markets.com, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign). Stand: Oktober 2026.