Plattform-Warnung

Puurdy (puurdy.com): BaFin-Warnung und Hinweise

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Puurdy (puurdy.com): BaFin-Warnung und Hinweise

Die Domain puurdy.com wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Warnung vom 5. August 2026 genannt. Die Aufsicht warnt dort vor Angeboten von „Wealth Sprint Hub“. Es bestehe der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Das Angebot sei über mehrere Websites erreichbar, darunter puurdy.com.

In diesem Beitrag fassen wir die Meldung zusammen und beschreiben, was auf der Website zu sehen ist. Eine Warnung ist ein Verdacht der Aufsicht und kein Urteil.

Puurdy (puurdy.com) auf einen Blick

Website puurdy.com (zum Zeitpunkt unserer Prüfung am 14. Oktober 2026 erreichbar)
Domain registriert 16. September 2022 (laut öffentlichen Registrierungsdaten, zuletzt geändert am 21. Juli 2026)
Behördenhinweis Warnung der BaFin vom 5. August 2026
Gemeinsame Meldung betrifft laut BaFin zusätzlich padbergt.com, blaandda.com und assetplannerpro.com
Genannter Anbieter „Wealth Sprint Hub“ (laut BaFin Betreiber unbekannt)
Beanstandetes Angebot laut BaFin Verdacht auf Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis bzw. Zulassung

Was die BaFin mitteilt

Die Meldung der BaFin vom 5. August 2026 trägt den Titel „Wealth Sprint Hub: Bafin warnt vor Angeboten auf diversen Websites“. Laut der Veröffentlichung warnt die Aufsicht vor Angeboten von Wealth Sprint Hub. Es bestehe der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Das Angebot sei aktuell über vier Websites erreichbar: puurdy.com, padbergt.com, blaandda.com und assetplannerpro.com.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt nach den Hinweisen der BaFin deren Erlaubnis bzw. Zulassung. Die Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.

Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich oder der FINMA in der Schweiz, haben wir keine eigene Warnung zu puurdy.com gefunden. Das bedeutet weder, dass ein Angebot zugelassen ist, noch dass ein Fehlverhalten feststeht.

Was auf der Website zu sehen ist

Bei unserer Prüfung am 14. Oktober 2026 stellte sich puurdy.com als englischsprachige Vergleichsseite für Online-Broker dar („Compare Online Brokers“), mit den Bereichen Home, About und Contact. Als Leistungen werden dort Vergleiche von Brokern nach Gebühren und Merkmalen sowie nutzergenerierte Bewertungen genannt. Die Bezeichnung „Wealth Sprint Hub“ haben wir auf der Startseite nicht gefunden.

Das ist für die Einordnung wichtig. Wir wissen nicht, in welcher Form das von der BaFin beanstandete Angebot über diese Domain erreichbar war oder ist, und wir stellen dazu keine Vermutungen an. Die drei anderen in der Meldung genannten Websites traten bei unserer Prüfung ebenfalls als Vergleichs- bzw. Informationsseiten für Broker auf. Vergleichsportale können seriös sein; die BaFin hat die Domain aber ausdrücklich genannt. Wer über eine solche Seite zu einem Broker weitergeleitet wurde und dort Geld eingezahlt hat, sollte den Vorgang daher genau prüfen. Unser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die in der BaFin-Meldung genannten Angebote.

Auffällig ist die Zeitspanne: Die Domain ist laut Registrierungsdaten seit 2022 registriert, die Registrierungsdaten wurden im Juli 2026 zuletzt geändert, wenige Wochen vor der Meldung der BaFin.

Allgemeine Warnsignale bei Online-Angeboten

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Vergleichs- oder „Beratungs“-Seiten, die Sie zu einzelnen Brokern oder Plattformen weiterleiten, ohne dass nachvollziehbar ist, wer dahintersteht
  • kein überprüfbares Impressum und keine Zulassung bei BaFin, FMA oder FINMA
  • mehrere Websites mit ähnlichem Aufbau, die offenbar zu demselben Angebot gehören
  • Betreuung über WhatsApp, Telegram oder wechselnde Ansprechpartner mit ausländischen Nummern
  • Zahlungen an Dritte statt an den Anbieter selbst
  • Versprechen hoher Renditen und schneller Gewinne
  • Auszahlung nur gegen weitere Zahlungen, etwa für „Steuern“ oder „Verifizierung“

Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und jede Forderung unabhängig prüfen lassen, auch wenn sie als „Gebühr“, „Steuer“ oder „Freischaltung“ bezeichnet wird.
  2. Den Kontakt beenden und keine Zugangsdaten, Ausweiskopien oder Codes weitergeben. Wurde Fernwartungssoftware installiert, sollten Sie diese entfernen und Ihre Passwörter ändern.
  3. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Transaktions-IDs, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots.
  4. Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern. Bei Überweisungen ist Schnelligkeit wichtig.
  5. Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  6. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Hinweise zu alpinenova.io und Hinweise zu cewebtcs.com.

Häufige Fragen zu Puurdy

Ist Puurdy seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch öffentlich gewarnt, und eine Warnung nach § 37 Absatz 4 KWG bzw. § 10 Absatz 7 KMAG besagt, dass nach Auffassung der Behörde keine Erlaubnis bzw. Zulassung vorliegt. Wir empfehlen daher große Vorsicht und eine Prüfung über die Unternehmensdatenbank der BaFin.

Ist puurdy.com ein Broker?

Nach der Selbstdarstellung auf der Website handelt es sich um eine Vergleichsseite für Online-Broker. Die BaFin spricht dagegen von Angeboten von „Wealth Sprint Hub“, die über mehrere Websites erreichbar seien, darunter puurdy.com. Wie beides zusammenhängt, können wir nicht beurteilen.

Für die Auszahlung soll ich vorab zahlen. Was soll ich tun?

Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal. Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen (insbesondere der Meldung der BaFin). Er stellt keine Tatsachenbehauptung über Betreiber oder Beteiligte dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 05.08.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu puurdy.com. Stand: Oktober 2026.

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