riverfieldcapital.ch: FINMA-Warnung und Erfahrungen
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Die FINMA hat am 26. Oktober 2026 die Website riverfieldcapital.ch in ihre Warnliste aufgenommen. Nach Angaben der Behörde steht die Seite in keinem Zusammenhang mit einer im Schweizer Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaft aus Zollikon, deren Namen und Registerdaten sie verwendet. Die Website wirbt mit Fest- und Tagesgeld. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Wichtig – Identitätsmissbrauch: Die FINMA stellt klar, dass riverfieldcapital.ch nicht im Zusammenhang mit der Riverfield AG in Zollikon steht, die im Schweizer Handelsregister eingetragen ist. Dieses Unternehmen ist laut Behörde nicht beteiligt und selbst betroffen. Dieser Beitrag betrifft ausschließlich die Domain riverfieldcapital.ch.
riverfieldcapital.ch auf einen Blick
| Plattform (laut Website) | Finanzunternehmen mit Sitz in Zollikon (Kanton Zürich) |
|---|---|
| Domain | riverfieldcapital.ch |
| Behörde und Datum | FINMA-Warnliste, 26.10.2026 |
| Handelsregister-Eintrag der Betreiber | laut FINMA „ohne HR-Eintrag“ |
| BaFin | keine Warnung zu dieser Domain gefunden (abgefragt am 28.10.2026) |
| Erstes Zertifikat der Domain | 8. Juli 2026 (laut öffentlichen Zertifikatslisten) |
| Website erreichbar | ja, geprüft am 28.10.2026 |
| Beworbenes Angebot | Festgeld, Tagesgeld, Firmenfestgeld, Kinderfestgeld, ETFs, Sparpläne |
| Stand | 28.10.2026, zuletzt geprüft am 28.10.2026 |
Wovor warnt die FINMA bei riverfieldcapital.ch?
Die FINMA führt riverfieldcapital.ch seit dem 26. Oktober 2026 in der Warnliste für Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Als Ort wird Zollikon genannt, ein Handelsregistereintrag besteht für die Betreiber der Domain laut Behörde nicht. In der Bemerkung hält die FINMA fest, dass die Website nichts mit der echten Riverfield AG zu tun hat, die in Zollikon im Handelsregister eingetragen ist. Diese Aussage geben wir sinngemäß wieder.
Was fällt in diesem Fall auf?
Nach unserer eigenen Prüfung vom 28. Oktober 2026:
- Zeitleiste: Das erste öffentlich sichtbare Zertifikat der Domain stammt vom 8. Juli 2026. Bis zur Warnung am 26. Oktober 2026 vergingen demnach rund 110 Tage. Das genaue Registrierungsdatum der .ch-Domain konnten wir nicht abrufen, die Angabe ist daher nur ein Anhaltspunkt.
- Behauptete Erfahrung: Die Seite nennt „12+ Jahre Markterfahrung“. Bei einer Domain, die nach öffentlichen Zertifikatsdaten erst seit Sommer 2026 sichtbar ist, lässt sich das auf dieser Website nicht belegen.
- Registerangaben: Im Fußbereich stehen eine Handelsregisternummer und eine Unternehmens-Identifikationsnummer. Nach der FINMA-Mitteilung gehören diese Registerdaten zu der echten Firma, nicht zu den Betreibern der Website.
- Widersprüchliche Texte: Die Seite bewirbt Fest- und Tagesgeld sowie ein „Kundenportal“, erklärt aber im Rechtlichen Hinweis, eine Annahme von Kundengeldern erfolge „durch uns nicht“ und es gebe keine eigene Bank- oder Finanztätigkeit.
- Werbeaussagen: Genannt werden „100% regulierte Partnerbanken“ und „100.000 € gesetzliche Einlagensicherung“. Welche Partnerbanken gemeint sind, nennt die Startseite nicht.
Was bewirbt die Website?
Die deutschsprachige Seite wirkt wie der Auftritt einer Schweizer Vermittlerin für Spareinlagen: Festgeld mit festen Zinsen, flexibles Tagesgeld, Angebote für Firmen und Kinder, dazu ETFs und Sparpläne. Interessenten werden zu „Beratung anfragen“ oder zum Kundenportal geleitet. Genaue Zinssätze oder Vertragsbedingungen fanden wir auf der Startseite nicht. Wer über die Seite Geld überwiesen hat, sollte klären, auf wessen Konto die Zahlung ging.
Allgemein gilt bei Spar- und Anlageangeboten im Netz:

- Zinsversprechen ohne Nennung der konkreten Partnerbank
- Registernummern, die sich nicht zum Auftritt der Website zurückverfolgen lassen
- Überweisung auf ein Konto, dessen Inhaber nicht der angebliche Anbieter ist
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine weiteren Einzahlungen vornehmen, bevor geklärt ist, wer der Kontoinhaber ist.
- Belege sichern: Überweisungen, Vertragsunterlagen, E-Mails und Screenshots des Kundenportals.
- Bank informieren und bei Verlust Anzeige erstatten. Die echte Riverfield AG ist nicht der richtige Ansprechpartner, sie ist laut FINMA nicht beteiligt.
Beiträge zu ähnlichen Fällen mit Hinweisen der FINMA: capitalaltrion.com und threeriverscapitalwealth.com. Zu einem weiteren Fall mit dem Namen einer echten Firma: tessoron.com.
Für Anleger ist wichtig, dass sich die Aussage der FINMA auf die Domain bezieht und nicht auf das echte Unternehmen. Namen, Adresse und Registernummern auf einer Website beweisen allein nicht, wer hinter dem Angebot steht. Ein Abgleich mit dem Handelsregister auf zefix.ch kann zeigen, ob die genannte Firma existiert, sagt aber nichts darüber, ob die Website von ihr betrieben wird. Die Kontaktdaten der echten Firma sollten Sie unabhängig von der Website suchen und nicht über die dort angegebenen Links.
Auch die Domainendung .ch vermittelt Nähe zur Schweiz, ist aber kein Qualitätsmerkmal: Sie sagt weder etwas über eine Bewilligung der FINMA noch über die Identität der Betreiber aus. Ob eine Firma eine Bewilligung besitzt, lässt sich in den öffentlichen Verzeichnissen der FINMA prüfen.
Wir prüfen Ihren Fall

Solche Fälle sind schwierig: Die Verantwortlichen sind oft nicht greifbar und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wohin das Geld geflossen ist. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt eine kostenlose Ersteinschätzung. Es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Häufige Fragen zu riverfieldcapital.ch
Betrifft die FINMA-Warnung die echte Riverfield AG?
Nein. Nach der FINMA-Bemerkung steht die Website riverfieldcapital.ch in keinem Zusammenhang mit der Riverfield AG in Zollikon. Das echte Unternehmen ist laut Behörde nicht beteiligt.
Seit wann gibt es riverfieldcapital.ch?
Das erste Zertifikat der Domain stammt laut öffentlichen Zertifikatslisten vom 8. Juli 2026. Die Website nennt dagegen „12+ Jahre Markterfahrung“.
Wer nimmt auf der Seite Geld an?
Die Seite erklärt im Rechtlichen Hinweis, Kundengelder würden nicht durch das Unternehmen selbst angenommen. Trotzdem bewirbt sie Festgeld und ein Kundenportal. Wer zahlen sollte, geht aus der Startseite nicht hervor.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und eigenen Recherchen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über die Betreiber dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: FINMA-Warnliste, Eintrag vom 26.10.2026, öffentliche Zertifikatslisten. Stand: 28.10.2026, zuletzt geprüft am 28.10.2026.