Roipax (roipax.de): BaFin-Warnung und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer bei Roipax über die Website roipax.de Geld angelegt oder Daten hinterlassen hat, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. September 2026 vor Angeboten auf dieser Website gewarnt. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an.
Zu Roipax liegen uns derzeit keine eigenen Schilderungen von Betroffenen vor. Dieser Beitrag fasst deshalb ausschließlich zusammen, was öffentlich bekannt ist. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Roipax (roipax.de) auf einen Blick
| Name | Roipax |
| Website | roipax.de (zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 erreichbar) |
| Domain registriert | über die öffentlichen Registrierungsdaten nicht feststellbar |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 17. September 2026 |
| Beworbenes Angebot | nach dem Titel der Website „Unlock Your Trading Potential Globally“, also Trading-Möglichkeiten weltweit |
Auf der Startseite, die wir abrufen konnten, fanden wir lediglich den englischsprachigen Titel „Roipax – Unlock Your Trading Potential Globally“. Ein überprüfbares Impressum mit Firmenadresse oder eine Zulassung konnten wir nicht finden.
Was die BaFin mitteilt
In ihrer Meldung vom 17. September 2026 schreibt die BaFin, dass die Betreiber der Website roipax.de nach ihren Erkenntnissen Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür erforderliche Erlaubnis anbieten. Die Betreiber der Website würden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Information stützt sich nach Angaben der Behörde auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Die BaFin weist in ihrer Meldung außerdem darauf hin, dass Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis angeboten werden dürfen. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass die Betreiber nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen. Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich oder der FINMA in der Schweiz, haben wir bei unserer Recherche keine eigene Warnung zu Roipax gefunden.
Was über das Angebot bekannt ist
Welche Personen oder Unternehmen hinter roipax.de stehen, teilt die BaFin nicht mit. Auch auf der Website selbst konnten wir keine nachvollziehbaren Angaben zu den Betreibern finden. Nähere Informationen zu angebotenen Produkten, Konditionen oder Zahlungswegen sind öffentlich nicht belegbar, deshalb beschränken wir uns hier auf die Aussagen der Behörde.
Wer sich auf eine Trading-Plattform einlässt, deren Betreiber nicht zugelassen sind, hat nach der Warnlogik der Aufsicht keinen Schutz durch die behördliche Kontrolle. Das betrifft etwa die Frage, ob eingezahltes Geld tatsächlich getrennt verwahrt oder angelegt wird. Ob das im Fall von Roipax zutrifft, ist uns nicht bekannt.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Werbung mit hohen Renditen oder der schnellen Vervielfachung kleiner Beträge
- kein Impressum oder keine überprüfbare Firmenadresse
- keine Zulassung bei BaFin, FMA oder FINMA
- Betreuung durch „persönliche Berater“ über Messenger-Dienste oder wechselnde ausländische Telefonnummern
- Aufforderung, Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren
- Zahlungen an Zahlungsdienste oder Firmen mit anderem Namen statt an den Anbieter selbst
- Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern, Gebühren oder eine „Kaution“
- unaufgeforderte Angebote von angeblichen Helfern nach einem Kontaktabbruch
Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Keine Fernwartungssoftware installieren und keine Zugangsdaten herausgeben. Falls bereits geschehen, Programme entfernen und Passwörter ändern.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots der Plattform.
- Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Alpinenova (alpinenova.io): Erfahrungen und Hinweise und Wertovia (wertovia.com): Erfahrungen und Hinweise.
Häufige Fragen zu Roipax
Ist Roipax seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch gewarnt, dass die Betreiber von roipax.de ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen anbieten. Wir empfehlen daher große Vorsicht.
Was bedeutet eine BaFin-Warnung für mein eingezahltes Geld?
Die Warnung sagt nichts darüber aus, ob und wie Ihr Geld verwendet wurde. Sie bedeutet, dass die Betreiber nach Auffassung der Behörde nicht beaufsichtigt werden und keine Erlaubnis haben. Wir empfehlen, weitere Zahlungen zu stoppen und Unterlagen zu sichern.
Ich soll für eine Auszahlung vorab zahlen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 17.09.2026. Stand: Oktober 2026.