Swiss Corum Management: Hinweise zur Website
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer über die Website swisscorummanagement.com Geld angelegt oder Daten angegeben hat, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 1. Oktober 2026 vor den Angeboten auf dieser Website gewarnt. Die Behörde teilt mit, dass sie gegen die Betreiber ermittelt, und weist auf einen Identitätsmissbrauch hin: Mit einem tatsächlich existierenden Unternehmen ähnlichen Namens soll die Website nichts zu tun haben.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Wichtig – Identitätsmissbrauch: Nach Angaben der BaFin handelt es sich um einen mutmaßlichen Identitätsmissbrauch. Das echte Unternehmen CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland steht nach Angaben der Behörde in keinem Zusammenhang mit der Website swisscorummanagement.com und ist selbst von dem Missbrauch betroffen. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die Website swisscorummanagement.com und nicht auf das echte Unternehmen.
swisscorummanagement.com auf einen Blick
| Name | tritt auf der Website unter einem Namen auf, der dem eines echten Unternehmens ähnelt |
| Website | swisscorummanagement.com (zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 erreichbar) |
| Domain registriert | 31. August 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 01.10.2026 |
| Beschriebenes Angebot | nach Angaben der Website Handel mit Differenzgeschäften (CFDs) auf den Weltmärkten; laut BaFin Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis |
Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten Ende August 2026 angelegt, die Warnung der Aufsicht folgte etwa einen Monat später. Die Website wirbt dagegen damit, seit „über einem Jahrzehnt“ optimale Handelsbedingungen zu bieten.
Was die BaFin mitteilt
Laut der Veröffentlichung der BaFin bieten die Betreiber der Website swisscorummanagement.com nach den Erkenntnissen der Behörde ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Sie würden nicht von der BaFin beaufsichtigt, die Behörde ermittle gegen die Betreiber. Die Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Hinweis zum Identitätsmissbrauch: Entgegen den Angaben der Betreiber besteht nach Mitteilung der BaFin kein Zusammenhang mit der CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland. Die BaFin spricht von einem Identitätsmissbrauch. Das genannte Unternehmen ist daher nicht als Betreiber der Website anzusehen.
Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich, der FINMA in der Schweiz, der CNMV, der CONSOB oder der AFM, haben wir bei unserer Recherche keine eigene Warnung zu dieser Website gefunden. Das besagt nichts über die Seriosität des Angebots, denn Warnungen erscheinen häufig mit zeitlichem Abstand.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass die Betreiber nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen bzw. dass der Verdacht eines unerlaubten Angebots besteht.
Was über das Angebot bekannt ist
Die Startseite der Website bewirbt nach unserer Prüfung den Handel mit Differenzgeschäften auf den größten Märkten der Welt, Kontotypen und eine Kontoeröffnung sowie einen Anmeldebereich. Die Seite ist in Deutsch, Englisch und Spanisch verfügbar. Ob die Angaben zutreffen, konnten wir nicht überprüfen.
Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse oder eine Zulassung konnten wir nicht feststellen. Berichte von Betroffenen liegen uns zu dieser Website derzeit nicht vor; wir beschreiben daher keine konkreten Abläufe, sondern nur, was die Behörde mitteilt und worauf allgemein zu achten ist.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Werbung mit sehr hohen Renditen, hohen Zinsen oder angeblich risikolosen Gewinnen
- Betreiber ohne nachvollziehbare Firmenangaben oder ohne Erlaubnis der BaFin, FMA oder FINMA
- Berufung auf bekannte Unternehmen oder Banken, ohne dass sich eine Verbindung bei der Aufsicht bestätigen lässt
- mehrere wechselnde Ansprechpartner per E-Mail, Telefon oder Messenger, die zu schnellen Entscheidungen drängen
- Zahlungen an Zahlungsdienste, Kryptowallets oder Firmen mit anderem Namen statt an den Anbieter selbst
- Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern, Gebühren oder eine „Kaution“
- Aufforderung, Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren
- sehr junge Domain ohne nachprüfbare Geschichte
Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung. Wer unsicher ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Keine Zugangsdaten herausgeben und Fernzugriffsprogramme beenden. Passwörter für Onlinebanking und E-Mail gegebenenfalls ändern.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Transaktions-IDs, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots des Kundenbereichs.
- Die eigene Bank oder den Zahlungsdienstleister informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Erfahrungen und Hinweise zu alpinenova.io und Erfahrungen und Hinweise zu truof.com.
Häufige Fragen zu swisscorummanagement.com
Ist swisscorummanagement.com seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch am 01.10.2026 vor der Website swisscorummanagement.com gewarnt. Wir empfehlen daher große Vorsicht und raten, vor jeder Zahlung unabhängigen Rat einzuholen.
Besteht eine Verbindung zu einem gleichnamigen Unternehmen?
Nach Mitteilung der BaFin nicht: Die CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland steht laut Behörde in keinem Zusammenhang mit der Website swisscorummanagement.com. Die BaFin spricht von einem Identitätsmissbrauch. Das Unternehmen sollte daher nicht mit den Betreibern der Website gleichgesetzt werden.
Ich soll für eine Auszahlung vorab etwas zahlen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 01.10.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu swisscorummanagement.com. Stand: Oktober 2026.