Trade Lend (trade-lend.com): Erfahrungen und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer bei Trade Lend über die Website trade-lend.com Geld angelegt oder Daten angegeben hat, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 1. September 2026 vor den Angeboten auf dieser Website gewarnt. Nach den Erkenntnissen der Behörde treten die Betreiber dort unter dem Namen Tradeshow Limited auf.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Trade Lend (trade-lend.com) auf einen Blick
| Name | Trade Lend |
| Website | trade-lend.com (zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 erreichbar) |
| Domain registriert | 26. Juni 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 01.09.2026 |
| Beschriebenes Angebot | nach Angaben der Website Kredite gegen Kryptowerte als Sicherheit sowie verzinste Anlage („Earn“) |
Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten Ende Juni 2026 angelegt, die Warnung der Aufsicht folgte etwa zwei Monate später. Die Website selbst verweist auf eine Eintragung im britischen Unternehmensregister „seit 2006“. Diese Angabe haben wir nicht überprüfen können; sie lässt sich mit dem Registrierungsdatum der Domain nicht ohne Weiteres vereinbaren.
Was die BaFin mitteilt
Laut der Veröffentlichung der BaFin bieten die Betreiber unter dem Namen Tradeshow Limited auf der Website trade-lend.com ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Betreiber würden für angebliche Kredite werben, betrieben nach Erkenntnissen der Behörde jedoch allem Anschein nach eine Kryptobörse und gäben vor, Kryptowerte auszuzahlen. Kryptowerte-Dienstleistungen dürften in Deutschland nur mit einer Zulassung angeboten werden. Die Information stützt sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich, der FINMA in der Schweiz, der CNMV, der CONSOB oder der AFM, haben wir bei unserer Recherche keine eigene Warnung zu dieser Website gefunden. Das besagt nichts über die Seriosität des Angebots, denn Warnungen erscheinen häufig mit zeitlichem Abstand.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass die Betreiber nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen bzw. dass der Verdacht eines unerlaubten Angebots besteht.
Was über das Angebot bekannt ist
Die Website bewirbt nach unserer Prüfung Kredite gegen Kryptowerte als Sicherheit („Crypto-Backed Loans“), eine Verzinsung hinterlegter Kryptowerte („Earn“), ein Kundenkonto und eine Antragsstrecke. Laut BaFin handelt es sich allem Anschein nach um eine Kryptobörse; ob tatsächlich Kredite vergeben werden, ist nicht belegt. Bei Angeboten, bei denen Kryptowerte als Sicherheit hinterlegt werden müssen, besteht grundsätzlich das Risiko, dass die hinterlegten Werte nicht zurückgegeben werden.
Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse oder eine Zulassung konnten wir nicht feststellen. Berichte von Betroffenen liegen uns zu dieser Website derzeit nicht vor; wir beschreiben daher keine konkreten Abläufe, sondern nur, was die Behörde mitteilt und worauf allgemein zu achten ist.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Werbung mit sehr hohen Renditen, hohen Zinsen oder angeblich risikolosen Gewinnen
- Betreiber ohne nachvollziehbare Firmenangaben oder ohne Erlaubnis der BaFin, FMA oder FINMA
- Berufung auf bekannte Unternehmen oder Banken, ohne dass sich eine Verbindung bei der Aufsicht bestätigen lässt
- mehrere wechselnde Ansprechpartner per E-Mail, Telefon oder Messenger, die zu schnellen Entscheidungen drängen
- Zahlungen an Zahlungsdienste, Kryptowallets oder Firmen mit anderem Namen statt an den Anbieter selbst
- Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern, Gebühren oder eine „Kaution“
- Aufforderung, Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren
- sehr junge Domain ohne nachprüfbare Geschichte
Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung. Wer unsicher ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Keine Zugangsdaten herausgeben und Fernzugriffsprogramme beenden. Passwörter für Onlinebanking und E-Mail gegebenenfalls ändern.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Transaktions-IDs, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots des Kundenbereichs.
- Die eigene Bank oder den Zahlungsdienstleister informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
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Häufige Fragen zu Trade Lend
Ist Trade Lend seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch am 01.09.2026 vor der Website trade-lend.com gewarnt. Wir empfehlen daher große Vorsicht und raten, vor jeder Zahlung unabhängigen Rat einzuholen.
Besteht eine Verbindung zu einem Unternehmen mit ähnlichem Namen?
Nach Mitteilung der BaFin treten die Betreiber unter dem Namen Tradeshow Limited auf. Einen Identitätsmissbrauch nennt die Behörde in ihrer Meldung nicht. Ob es Unternehmen mit ähnlichen Namen gibt, ist uns nicht bekannt; dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter trade-lend.com.
Ich soll für eine Auszahlung vorab etwas zahlen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 01.09.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu trade-lend.com. Stand: Oktober 2026.