tradebrokercheck.com: Krypto-Betrug? Erfahrungen und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Zu tradebrokercheck.com haben wir am 05.11.2026 keine Warnung von BaFin, FMA, FINMA oder IOSCO gefunden. Die Domain ist nicht mehr registriert; das Internet Archive zeigt bis Mai 2026 eine Krypto-Handelsplattform mit angeblicher britischer Aufsicht. Im November 2026 erreichte uns eine Anfrage, in der die Domain als Adresse eines Ansprechpartners auftaucht. Eine einzelne Anfrage ist keine Feststellung.
Nicht verwechseln: Die Website tradebrokercheck.com hat mit unserer Seite brokercheck-24.de nichts zu tun. Sie ist auch nicht mit Prüfangeboten von Aufsichtsstellen zu verwechseln, die „BrokerCheck“ im Namen führen, etwa dem Register des US-Branchenverbands FINRA. Dieser Beitrag betrifft ausschließlich die Domain tradebrokercheck.com.
tradebrokercheck.com auf einen Blick
| Plattform (laut Website) | „Tradebrokercheck“, Seitentitel „Tradebrokercheck – Crypto Currency“, automatisierter Handel mit Kryptowerten |
|---|---|
| Domain | tradebrokercheck.com |
| Behördenwarnung zur Domain | keine gefunden (BaFin-Warnungen und Volltextsuche, FMA, FINMA, IOSCO, Watchlist Internet; geprüft am 05.11.2026) |
| Aufsicht laut Impressum | britische Finanzaufsicht FCA; im FCA-Register kein Treffer, abgefragt am 05.11.2026 |
| Gesellschaft laut Impressum | „Tradebrokercheck Limited“, Manchester; im britischen Handelsregister kein Treffer, abgefragt am 05.11.2026 |
| Domain registriert (RDAP) | heute nicht mehr registriert (Abfrage am 05.11.2026 ohne Eintrag); erste Archivaufnahme am 14.07.2025 |
| Website erreichbar | nein, die Adresse lässt sich nicht auflösen (05.11.2026); Archivstände vom 15.01.2026 bis 18.05.2026 gelesen |
| Meldungen bei uns | eine Anfrage, November 2026 |
| Beworbenes Angebot | KI-gestützter Handel, Cloud-Mining und PAMM-Konten, Kontomodelle ab 250 EUR, Hebel bis 1:800 |
| Stand | 05.11.2026, zuletzt geprüft am 05.11.2026 |
Die FCA ist die britische Finanzaufsicht, Companies House das britische Handelsregister. RDAP ist die öffentliche Abfrage der Registrierungsdaten einer Domain. Ein PAMM-Konto ist ein Konto, bei dem Anleger ihr Geld von einem anderen Händler handeln lassen; der Hebel („Leverage“) vervielfacht Gewinne wie Verluste.
Was zeigt die Website von tradebrokercheck.com?
Nach den Archivständen warb die englischsprachige Startseite für „Crypto Exchange / Crypto Trading / Crypto Mining / Invest in Crypto“. Genannt werden automatischer Kauf und Verkauf von Kryptowährungen („Auto Trading“), „Masternodes“, PAMM-Konten, Cloud-Mining und Handel mit Hebel. Dazu kommen sechs Kontomodelle: „Test“ ab 250 EUR, „Bronze“ ab 5.000 EUR bis „Black VIP“ ab 250.000 EUR, mit Willkommensbonus von 30 bis 100 Prozent bei den höheren Modellen und Hebeln bis 1:800. Für Empfehlungen wird ein Bonus „bis zu 2000 $“ versprochen. Einzahlungen sollten per Bitcoin, Kreditkarte oder Überweisung möglich sein, genannt werden Logos bekannter Börsen und Zahlungsanbieter. Im Februar 2026 wurde die Seite in 23 Sprachfassungen archiviert, dazu eine Anmeldeseite (login.php) und eine deutsche Unterseite mit Impressum, AGB und FAQ.
Zur Auszahlung widersprechen sich die Texte der Seite: In der Kontotabelle steht beim „Test“-Modell „Withdrawal: Not available“, bei den höheren Modellen werden Auszahlungsfristen von fünf Werktagen bis „same day“ genannt. In den FAQ heißt es dagegen, man habe „jederzeit Zugriff auf Ihre Gelder“, Auszahlungen würden „in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden“ bearbeitet. Als Mindesteinzahlung nennen die FAQ 250 bis 1.000 Euro.
Wer soll hinter tradebrokercheck.com stehen und lässt sich das prüfen?
Das deutschsprachige Impressum im Archivstand vom 13.05.2026 nennt eine „Tradebrokercheck Limited“ mit Anschrift in Manchester, eingetragen in England und Wales, und als Aufsicht die FCA. Die Plattform sei „gemäß der UK-Finanzdienstleistungsregulierung lizenziert“ und entspreche den Standards der EU-Kryptoverordnung MiCAR. Beides haben wir geprüft: Im Handelsregister Companies House fand sich am 05.11.2026 keine Gesellschaft dieses Namens, und im FCA-Register ergab die Suche nach „tradebrokercheck“ keinen Treffer. Unter der genannten Anschrift sind im Register mehrere andere, offenbar voneinander unabhängige Unternehmen verzeichnet. Als Geschäftsführer nennt das Impressum eine Person; deren Namen geben wir nicht wieder.
Eine Erlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat nennt die Seite nicht. Wer Kryptowerte-Dienstleistungen für Kunden in Deutschland anbietet, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin oder eine MiCAR-Zulassung eines EU-Staats; eine britische Registrierung ersetzt sie nicht.
Was berichtet die Anfrage zu tradebrokercheck.com?
Im November 2026 hat sich eine Person über einen Fragebogen bei uns gemeldet. Als Name der Plattform ist dort eine E-Mail-Adresse unter tradebrokercheck.com eingetragen, die offenbar zu einer Kontaktperson gehört. Ob die Domain dieser Person tatsächlich dem Angebot zuzuordnen ist, können wir nicht belegen. Es ist eine einzelne Anfrage, deren Angaben wir nicht überprüfen konnten. Wir geben das Muster ohne persönliche Angaben wieder:
| Merkmal | Angabe in der Anfrage |
|---|---|
| Zeitraum des Kontakts | Sommer bis Herbst 2025 |
| Einstieg | Werbeanzeige und eigene Internetrecherche, danach regelmäßige Telefonate |
| Versprechen | mit einem kleinen Betrag lasse sich das Geld in wenigen Tagen vervielfachen |
| Einstiegsbetrag / Gesamt | niedriger dreistelliger Eurobereich / fünfstelliger Eurobereich |
| Zahlungsart | Überweisung an Bankkonten, keine selbst übertragenen Kryptowerte |
| Technik | Fernwartung per AnyDesk |
| Auszahlungshürde | für die Auszahlung seien Steuern gefordert worden |
Eine der Rufnummern, von denen aus die Person nach ihren Angaben kontaktiert wurde, entspricht der Schweizer Nummer im Kontaktbereich der archivierten Website. Der Einstiegsbetrag passt zum Mindestbetrag des „Test“-Kontos auf der Website (250 EUR). Auf der Plattform sei ein Guthaben angezeigt worden, das ein Mehrfaches der Einzahlungen betragen habe.
Wie ist der zeitliche Ablauf?
| Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| 14.07.2025 | erste Aufnahme der Domain im Internet Archive |
| Sommer 2025 | Beginn des in der Anfrage beschriebenen Kontakts |
| Herbst 2025 | Kontaktabbruch laut Anfrage |
| 15.01.2026 | Archivstand mit Anmeldeseite (login.php) |
| Februar 2026 | 23 Sprachfassungen archiviert |
| 18.05.2026 | letzter von uns gelesener Archivstand |
| 05.11.2026 | Domain nicht mehr registriert und nicht auflösbar |
Wann die Domain angelegt wurde, lässt sich ohne Registrierungsdaten nicht mehr feststellen; die erste Archivaufnahme von Juli 2025 liegt vor dem in der Anfrage geschilderten Kontaktbeginn.
Was fällt in diesem Fall auf?
- Die Seite widerspricht sich bei der Auszahlung: nicht verfügbar im „Test“-Modell, jederzeit und binnen 24 bis 48 Stunden laut FAQ.
- Die genannte Gesellschaft und die genannte britische Aufsicht ließen sich in den Registern nicht finden.
- Die Schweizer Telefonnummer der Website taucht nach der Anfrage unter den Rufnummern der Kontaktperson auf.
- Die Domain ist heute nicht mehr registriert, die Seite war aber noch im Mai 2026 abrufbar.
- Der Name erinnert an Prüfangebote, obwohl die Seite selbst Handelskonten bewirbt.
Woran erkennen Sie vergleichbare Angebote?
Prüfen Sie Aufsichtsangaben immer selbst im Register der genannten Behörde und lassen Sie sich nicht per Telefon zu Fernwartung oder höheren Einzahlungen drängen.

- Aufsichtsangabe im Impressum, die sich im Register nicht bestätigen lässt
- Versprechen, dass sich kleine Beträge in wenigen Tagen vervielfachen
- Installation von AnyDesk oder ähnlicher Software auf Anweisung eines Ansprechpartners
- Steuern oder Gebühren, die vor einer Auszahlung per Überweisung gezahlt werden sollen
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungen.
- Fernzugriff beenden: AnyDesk entfernen, Passwörter für Onlinebanking und E-Mail ändern, Zugangsdaten niemals herausgeben.
- Belege sichern und melden: Überweisungsbelege, Telefonnummern, Chats und Screenshots der Plattform aufbewahren, die Bank um einen Rückruf bitten und Anzeige bei der Polizei erstatten. Kryptozahlungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen.
Wir prüfen Ihren Fall

Wer im Zusammenhang mit tradebrokercheck.com Geld gezahlt hat, kann sich an uns wenden: Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch sehen sich die Unterlagen im Einzelfall an und geben eine kostenlose Ersteinschätzung. Solche Fälle sind schwierig, weil Beteiligte im Ausland sitzen und die Domain nicht mehr besteht. Über Erfolgsaussichten lässt sich erst nach der Prüfung sprechen; es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu Krypto-Handelsplattformen: Cewebtcs (cewebtcs.com), tradenovea.com und Bytnex (bytnex.io) und Cryptex.
Häufige Fragen zu tradebrokercheck.com
Ist tradebrokercheck.com bei der FCA registriert?
Das Impressum der archivierten Seite behauptet es. Im FCA-Register ergab die Suche nach „tradebrokercheck“ am 05.11.2026 keinen Treffer, und im britischen Handelsregister fand sich keine Gesellschaft dieses Namens. Das ist kein Urteil über den Betreiber, bestätigt die Angabe der Seite aber auch nicht.
Ist tradebrokercheck.com noch erreichbar?
Nein. Die Domain ist nicht mehr registriert, die Adresse lässt sich nicht auflösen. Im Internet Archive liegen Stände von Juli 2025 bis Mai 2026; die letzte gelesene Fassung stammt vom 18.05.2026.
Soll ich Steuern vor einer Auszahlung überweisen?
Wir raten, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Anbieter verrechnen Steuern und Gebühren üblicherweise nicht über eine Vorabüberweisung auf ein Privatkonto, und ein angezeigtes Guthaben besagt nicht, dass ein Anspruch besteht.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, Archivständen, eigenen Recherchen und einer Anfrage, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Betreiber der Website dar. Halten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend, können Sie über unsere Kontaktseite eine Stellungnahme abgeben; wir prüfen dann eine Korrektur.
Quellen: FCA-Register (kein Treffer), Companies House (kein Treffer), IOSCO I-SCAN (kein Eintrag gefunden), Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign, kein Eintrag), Internet Archive (Aufnahmen 14.07.2025 bis 18.05.2026), eine Anfrage (anonymisiert). Stand: 05.11.2026, zuletzt geprüft am 05.11.2026.