Vertex Capital Group (vertex-group.info): Erfahrungen
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer über die Website vertex-group.info Geld angelegt hat, sollte die eigene Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. August 2026 vor den Angeboten auf dieser Website gewarnt. Betreiber ist nach den Angaben auf der Seite die Vertex Capital Group. Außerdem liegt uns die Schilderung eines Betroffenen vor, nach der es bei diesem Anbieter bei Auszahlungen zu Forderungen nach Gebühren und Steuern gekommen sein soll.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist und was uns berichtet wurde. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Wichtig: Bekannte Unternehmen mit ähnlich klingendem Namen haben nach unserem Kenntnisstand nichts mit der Website vertex-group.info zu tun. Dieser Beitrag betrifft ausschließlich vertex-group.info.
Vertex Capital Group (vertex-group.info) auf einen Blick
| Name | Vertex Capital Group |
| Website | vertex-group.info (bei unserer Prüfung im Oktober 2026 erreichbar, Angebot: CFD-Trading, Spot-Trading, Hebelhandel) |
| Angegebener Sitz | London, Vereinigtes Königreich (laut eigener Angabe auf der Website) |
| Domain registriert | 15. Juni 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 14. August 2026 |
| Meldung bei uns | eine Schilderung, zuletzt im Sommer 2026 |
| Beschriebener Ablauf | nach Angabe eines Betroffenen Einstieg mit rund 250 €, später Forderungen nach Provision und Steuern |
Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten im Juni 2026 angelegt, wenige Wochen später lag die Warnung der Aufsicht vor. Die Website nennt keinen überprüfbaren Betreiber mit Handelsregistereintrag, eine Zulassung konnten wir nicht finden.
Wichtig zur Abgrenzung: Der Name „Vertex“ wird von zahlreichen echten Unternehmen genutzt. Mit diesen Unternehmen hat das hier beschriebene Angebot nach unserem Kenntnisstand nichts zu tun. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter der Domain vertex-group.info.
Was die BaFin mitteilt
Laut der Veröffentlichung der BaFin werden auf der Website vertex-group.info ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Der Betreiber trete unter der Firmierung Vertex Capital Group auf, der Unternehmenssitz sei laut eigener Angabe London.
Außerdem teilt die BaFin mit, dass der Betreiber auf der Website auf eine angebliche Beaufsichtigung durch die „Financial Conduct & Regulatory Agency (FCRA)“ verweise. Eine solche Behörde existiere jedoch nicht. Zuständig für das Vereinigte Königreich sei die Financial Conduct Authority (FCA); dort werde die Vertex Capital Group nicht geführt.
Nach Erkenntnissen der BaFin ist der Betreiber zuvor über inzwischen inaktive Websites mit ähnlichen Namen in Erscheinung getreten. Inhaltlich weise die Seite zudem sehr große Übereinstimmungen mit einer anderen Website auf, vor der die BaFin bereits am 2. Juni 2026 gewarnt hat. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass der Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
Was ein Betroffener berichtet
Die Schilderung, die uns erreicht hat, geben wir hier zusammengefasst, ohne persönliche Angaben und ohne eigene Bewertung des Einzelfalls wieder. Sie beruht auf einem einzelnen Bericht und ist daher nur eingeschränkt verallgemeinerbar.
Kleiner Einstieg
Nach der Schilderung begann der Kontakt mit einer Einzahlung von rund 250 €, die als Einstieg in den Handel mit Kryptowerten beworben worden sein soll. Die weitere Betreuung sei über E-Mail und Telefon erfolgt, die E-Mails seien von einer ähnlich lautenden, aber abweichenden Absenderadresse gekommen.
Hohes angezeigtes Guthaben
Später sei per E-Mail mitgeteilt worden, dass im Kundenbereich ein deutlich fünfstelliges Guthaben in einer Kryptowährung bereitstehe. Ob diesem Guthaben echte Geschäfte zugrunde lagen, ist nicht bekannt.
Provision, Steuer und „Verifizierung“
Für die Auszahlung seien nach der Schilderung nacheinander mehrere Zahlungen verlangt worden: eine „erfolgsabhängige Provision“ in Höhe von rund 19 Prozent, die vorab zu überweisen sei, eine „Steuer“ in Höhe von rund 18 Prozent mit Verweis auf das Steuerrecht des Vereinigten Königreichs sowie eine „Verifizierung“ der Bankverbindung. Teilweise seien dafür sehr kurze Fristen von 24 Stunden gesetzt worden. Zuletzt habe es geheißen, das Konto werde geschlossen.
Kontakt abgebrochen
Der Betroffene habe die Zahlungen nicht mehr geleistet und sich Hilfe gesucht. Ob eine Auszahlung erfolgt ist, ist uns nicht bekannt.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Werbung mit schneller Vervielfachung kleiner Einsätze
- Verweis auf eine Aufsichtsbehörde, die bei der Nachprüfung nicht existiert oder den Anbieter nicht führt
- Gebühren, „Provisionen“ oder Steuern, die vor einer Auszahlung vorab überwiesen werden sollen
- kurze Fristen und Druck, schnell zu zahlen
- E-Mails von Absenderadressen, die vom Namen der Plattform abweichen
- Zahlungen an Dritte oder an Zahlungsdienste statt an den Anbieter selbst
- sehr junge Domain und keine Zulassung bei BaFin, FMA, FINMA oder FCA
- unaufgeforderte Angebote von angeblichen Helfern nach einem Verlust
Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung. Steuern auf Kapitalerträge werden in der Regel nicht vorab an einen Broker überwiesen.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Fernzugriff beenden, falls Fernwartungssoftware installiert wurde, Passwörter für Onlinebanking und E-Mail ändern und keine Zugangsdaten oder Ausweiskopien weitergeben.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots des Kundenbereichs.
- Die eigene Bank und gegebenenfalls die genutzte Kryptobörse informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Kryptowährungen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
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Häufige Fragen zu Vertex Capital Group
Ist vertex-group.info seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch gewarnt, dass auf der Website ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden, und weist darauf hin, dass die angegebene Aufsichtsbehörde nicht existiert. Zudem liegt uns eine Schilderung zu Zahlungsforderungen vor. Wir empfehlen daher große Vorsicht.
Ich soll vor der Auszahlung eine Provision oder Steuer zahlen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal. Steuern auf Kapitalerträge werden in der Regel nicht vorab an einen Broker überwiesen.
Ist die angegebene Aufsichtsbehörde echt?
Laut BaFin existiert die auf der Website genannte „Financial Conduct & Regulatory Agency (FCRA)“ nicht. Die zuständige britische Aufsicht ist die FCA, bei der der Anbieter laut BaFin nicht geführt wird. Prüfen Sie Zulassungen immer direkt auf den Seiten der Behörden.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf der Schilderung eines Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 14.08.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu vertex-group.info, Schilderung eines Betroffenen (anonymisiert). Stand: Oktober 2026.