Vexorylax (vexorylax.net): Warnung und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer über WhatsApp-Gruppen zur Anmeldung bei Vexorylax (vexorylax.net) gekommen ist und dort Kryptowerte erworben oder eingezahlt hat, sollte die eigene Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. August 2026 vor den Betreibern der Krypto-Handelsplattform „Vexorylax“ und vor Initiatoren von WhatsApp-Gruppen gewarnt, die ein Projekt namens „Operation Hope AI“ bewerben.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die BaFin mitteilt und was sich öffentlich zur Domain feststellen lässt. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Vexorylax (vexorylax.net) auf einen Blick
| Name | Vexorylax |
| Website | vexorylax.net (bei unserer Prüfung im Oktober 2026 lieferte die Adresse eine Fehlerseite „404“) |
| Domain registriert | 21. August 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 28. August 2026 |
| Beworbenes Angebot | laut BaFin Handel mit Kryptowährungen, Bewerbung eines Krypto-Tokens „OHAI“ |
| Verbreitung | laut BaFin über WhatsApp-Gruppen und Chats |
Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten am 21. August 2026 angelegt, die BaFin veröffentlichte ihre Warnung nur wenige Tage später. Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse oder eine Zulassung konnten wir nicht finden, da die Seite nicht mehr erreichbar war.
Was die BaFin mitteilt
Nach Informationen, die der BaFin vorliegen, wenden sich Unbekannte derzeit in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Dort trete unter anderem eine Person auf, die sich „Professor Martin Eichenfels“ nenne und ein Projekt mit dem Namen „Operation Hope AI“ bewerbe. Die Initiatoren verwiesen auf eine strategische Partnerschaft zu den Betreibern der Krypto-Handelsplattform „Vexorylax“. Anlegerinnen und Anleger würden aufgefordert, einen Krypto-Token „OHAI“ zu erwerben.
Laut BaFin werden die unbekannten Initiatoren der WhatsApp-Gruppen und die Betreiber von Vexorylax nicht von der BaFin beaufsichtigt, und es würden ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Anlegerinnen und Anleger würden im weiteren Verlauf zur Anmeldung bei der Plattform Vexorylax verleitet, die über die Domain vexorylax.net erreichbar sei. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Hinweis der BaFin auf Identitätsmissbrauch
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten eines US-amerikanischen Unternehmens handele, das in keiner Verbindung zu den Initiatoren der WhatsApp-Gruppen stehe. Dieses Unternehmen ist daher nicht als Betreiber der Plattform Vexorylax zu verstehen. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter vexorylax.net.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass die Betreiber nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen.
Was über das Angebot bekannt ist
Aus der amtlichen Veröffentlichung lässt sich ein Ablauf ableiten, den die BaFin beschreibt, ohne ihn einzelnen Betroffenen zuzuordnen:
- Der Kontakt entsteht in WhatsApp-Gruppen oder Chats, in denen ein angebliches Projekt beworben wird.
- Auf der zugehörigen Website könne man zunächst an einer Lotterie teilnehmen, bei der Gewinne in Form von Kryptowerten in Aussicht gestellt würden.
- Im weiteren Verlauf werde zur Anmeldung bei einer Handelsplattform geraten und der Kauf eines Krypto-Tokens empfohlen, den die BaFin als „fingiert“ bezeichnet.
Zu dieser Plattform liegen uns derzeit keine Schilderungen Betroffener vor, die wir auswerten konnten. Wir geben deshalb keine Einzelfälle wieder und stellen keine Vermutungen über den weiteren Verlauf an.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Einladungen in WhatsApp- oder Telegram-Gruppen mit Anlagetipps, die man nicht angefordert hat
- Auftritt angeblicher Professoren, Experten oder gemeinnütziger Organisationen ohne überprüfbare Identität
- Bewerbung unbekannter Krypto-Token mit hohen Gewinnversprechen
- Lotterien oder Gewinnspiele als Einstieg zu einer Handelsplattform
- Aufforderung, Kryptowährungen zu kaufen und an eine fremde Plattform zu senden
- Auszahlung nur gegen eine weitere Zahlung, etwa für „Steuern“ oder „Gebühren“
- sehr junge Domain, kein Impressum, keine Zulassung bei BaFin, FMA oder FINMA
Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabzahlung.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Freischaltungen, Steuern oder Gebühren, und jede Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Den Kontakt in den Gruppen und Chats beenden. Keine Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer installieren und keine Zugangsdaten oder Seed-Phrasen herausgeben.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Belege der Krypto-Käufe, Transaktions-IDs und Wallet-Adressen, Chatverläufe, Gruppennamen und Screenshots der Plattform.
- Die eigene Bank und gegebenenfalls die genutzte Kryptobörse informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Kryptowährungen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
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Häufige Fragen zu Vexorylax
Ist Vexorylax seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch am 28. August 2026 gewarnt, dass die Betreiber der Plattform Vexorylax nicht beaufsichtigt werden und ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten würden. Wir empfehlen daher große Vorsicht.
Was hat es mit „Operation Hope AI“ und dem Token „OHAI“ auf sich?
Nach der Veröffentlichung der BaFin wird in WhatsApp-Gruppen ein Projekt „Operation Hope AI“ beworben und der Kauf eines Krypto-Tokens „OHAI“ empfohlen. Die BaFin bezeichnet diesen Token als fingiert. Weitere Einzelheiten dazu können wir nicht belegen.
Ich habe über die Plattform Kryptowerte gekauft. Was soll ich tun?
Stellen Sie weitere Zahlungen ein und sichern Sie Belege, Transaktions-IDs und Chats. Wenden Sie sich an Ihre Bank oder Kryptobörse und erwägen Sie eine Anzeige bei der Polizei.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere der Veröffentlichung der BaFin, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 28.08.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign). Stand: Oktober 2026.