Zentrumpro (zentrumpro.com): BaFin-Warnung
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer über die Website zentrumpro.com Geld angelegt oder Kryptowährungen eingezahlt hat, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 1. September 2026 vor der Website gewarnt. Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die Behörde mitteilt und was über Zentrumpro sonst öffentlich bekannt ist. Eine Warnung ist kein Urteil: Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Zentrumpro (zentrumpro.com) auf einen Blick
| Name | Zentrumpro |
| Website | zentrumpro.com (zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 abrufbar, im abrufbaren Quelltext ohne erkennbare Angaben zu Betreiber oder Angebot) |
| Domain registriert | 12. Juni 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 1. September 2026 |
| Angebot laut BaFin | Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen |
Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten Mitte Juni 2026 angelegt, knapp drei Monate später veröffentlichte die BaFin ihre Warnung. Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse oder eine Zulassung konnten wir nicht feststellen.
Was die BaFin mitteilt
Die BaFin warnt in ihrer Veröffentlichung vom 1. September 2026 vor der Website zentrumpro(.)com. Es bestehe der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Betreiber sind der Behörde nach ihrer Mitteilung nicht bekannt. Die Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Die BaFin erinnert zudem daran, dass Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden dürfen. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen. Einen Identitätsmissbrauch nennt die Behörde in dieser Mitteilung nicht.
Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich, der FINMA in der Schweiz, der CNMV, der AFM, der CONSOB oder der FCA, haben wir bei unserer Recherche keine eigene Warnung zu zentrumpro.com gefunden. Das bedeutet weder, dass das Angebot zugelassen ist, noch dass ein Fehlverhalten feststeht, denn Warnungen erscheinen häufig mit zeitlichem Abstand.
Wichtig zur Abgrenzung: Es gibt Unternehmen und Dienste mit ähnlich klingenden Namen, etwa mit „Zentrum“ im Namen. Eine Verbindung zwischen diesen und der Website zentrumpro.com ist uns nicht bekannt. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter dieser Domain.
Was über das Angebot bekannt ist
Belegbar ist nur, was die BaFin mitteilt: Auf der Website sollen Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten worden sein, ohne dass die Behörde Einzelheiten zu Produkten, Konditionen oder Ablauf nennt. Die Startseite von zentrumpro.com war bei unserer Prüfung zwar abrufbar, enthielt im abrufbaren Quelltext aber keine erkennbaren Angaben zu Betreiber, Impressum oder Angebot, da die Inhalte offenbar erst im Browser nachgeladen werden. Zu Zahlungswegen, Ansprechpartnern oder Auszahlungsbedingungen liegen uns keine überprüfbaren Informationen vor, und wir stellen dazu keine Vermutungen an.
Kryptowerte-Dienstleistungen, etwa der Handel mit oder die Verwahrung von Kryptowerten für andere, unterliegen in der Europäischen Union besonderen Regeln und erfordern eine Zulassung. Anbieter ohne Zulassung bieten Verbrauchern keinen aufsichtsrechtlichen Schutz, und eingezahlte Beträge sind nicht durch gesetzliche Sicherungssysteme abgedeckt.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments und Krypto-Plattformen
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- keine Zulassung bei BaFin, FMA, FINMA oder einer vergleichbaren Behörde
- fehlendes oder nicht überprüfbares Impressum, unbekannte Betreiber
- sehr junge Domain und Versprechen hoher oder garantierter Renditen
- Aufforderung, Kryptowährungen zu kaufen und an eine fremde Adresse oder Plattform zu senden
- Betreuung durch wechselnde Ansprechpartner über Messenger oder ausländische Telefonnummern
- Zahlungen an Empfänger, deren Name nicht zum Anbieter passt
- Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern, Gebühren oder eine „Freischaltung“
- Druck, schnell zu entscheiden oder Fernwartungssoftware zu installieren
Seriöse Anbieter verfügen über eine überprüfbare Erlaubnis und verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben, statt dafür eine separate Vorabüberweisung zu verlangen.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Den Kontakt zum Anbieter beenden und keine Zugangsdaten, Ausweiskopien oder Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer herausgeben.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots der Website.
- Die eigene Bank und gegebenenfalls die genutzte Kryptobörse informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland oder sind nicht bekannt, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
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Häufige Fragen zu Zentrumpro
Ist zentrumpro.com seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch gewarnt, dass die unbekannten Betreiber von zentrumpro.com den Verdacht erwecken, ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten. Wir empfehlen daher große Vorsicht.
Ich habe Kryptowährungen an zentrumpro.com gesendet. Was soll ich tun?
Sichern Sie die Transaktionsdaten, also Adressen, Transaktions-IDs, Beträge und Zeitpunkte, sowie alle Chats und Screenshots, und leisten Sie keine weiteren Zahlungen. Ob und welche Schritte im Einzelfall sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Wie kann ich prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist?
Die BaFin führt auf ihrer Website eine Unternehmensdatenbank, in der Sie nachsehen können, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis für Bankgeschäfte, Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen besitzt. Auch die Aufsichtsbehörden anderer Länder führen entsprechende Register. Ein fehlender Eintrag ist ein deutliches Warnsignal.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 01.09.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign). Stand: Oktober 2026.