Coinmindz (coinmindz.com): Krypto-Betrug? FMA-Warnung
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Die österreichische FMA hat am 06.10.2026 vor Coinmindz (coinmindz.com) gewarnt. Nach Auffassung der Behörde habe der Anbieter, als Sitz wird Dubai genannt, keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich und dürfe keine Anlageberatung betreiben. Die Domain besteht seit dem 20.02.2024; laut Internet Archive wurden dort Krypto-Kurse und Analysen verkauft. Eigene Meldungen liegen uns nicht vor. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Coinmindz (coinmindz.com) auf einen Blick
| Plattform (laut Website) | Coinmindz, Krypto-Marktanalysen und „Masterclass“ |
|---|---|
| Domain | coinmindz.com |
| Behörde und Datum | FMA Österreich, 06.10.2026 |
| Rechtsgrundlage laut FMA | § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018), Anlageberatung nach § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018 |
| Sitz laut FMA / Impressum (Archiv) | Dubai; im archivierten Impressum „Coinmindz – FZCO“, Dubai Silicon Oasis |
| Weiterer Eintrag | Watchlist Internet, Liste Finanzangebote, 06.10.2026 |
| Weitere Aufsichten | BaFin und FINMA: keine Warnung gefunden |
| Domain registriert (RDAP) | 20.02.2024 |
| Website erreichbar | Seite lädt, zeigt am 24.10.2026 aber nur einen leeren schwarzen Bildschirm |
| Beworbenes Angebot | laut Archiv Analysen, Kurse („Masterclass“) und Pakete ab 680 Euro |
| Stand | 24.10.2026, zuletzt geprüft am 24.10.2026 |
Die FMA ist die österreichische Finanzmarktaufsicht. Anlageberatung ist die persönliche Empfehlung für bestimmte Finanzprodukte und braucht in Österreich eine Berechtigung. RDAP ist die öffentliche Abfrage der Registrierungsdaten einer Domain.
Wovor warnt die FMA bei coinmindz.com?
Die FMA teilt mit, dass Coinmindz keine Berechtigung habe, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen, und deshalb keine Anlageberatung betreiben dürfe. Als angeblicher Sitz des Anbieters wird Dubai genannt. Die Warnung stützt sich auf § 92 Abs. 11 WAG 2018. Die Meldung beschreibt weder Produkte noch Preise noch Vertriebswege. Ob ein Unternehmen berechtigt ist, prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA. Eine Warnung von BaFin oder FINMA haben wir nicht gefunden. Am selben Tag nahm die österreichische Verbraucherplattform Watchlist Internet coinmindz.com in ihre Liste zu Finanzangeboten auf; sie ist keine Behörde, ihr Eintrag ist eine Verbraucherwarnung.
Wie ist die Zeitleiste bei Coinmindz?
| Datum | Ereignis | Abstand |
|---|---|---|
| 20.02.2024 | Domain wird registriert | Beginn |
| 22.05.2024 | erste Aufnahme im Internet Archive | 92 Tage |
| 2025 | Archivstände mit Menü, Shop, Impressum und Preisangabe | |
| 21.02.2026 | letzte Änderung der Registrierung | 2 Jahre nach der Registrierung |
| 06.10.2026 | FMA-Warnung und Eintrag bei Watchlist Internet | 959 Tage nach der Registrierung |
Die Domain gehört damit nicht zu den ganz neuen Seiten: Sie war bei der Warnung rund zweieinhalb Jahre alt. Eigene Meldungen von Betroffenen zu Coinmindz liegen uns bisher nicht vor.
Was zeigt die Website von Coinmindz?
Am 24.10.2026 lädt coinmindz.com eine leere, schwarze Seite; im Quelltext sind nur ein Titel und eine Beschreibung hinterlegt („Ein bewährtes 3-Phasen-System, mit dem du dein Kapital aufbaust, den Markt verstehst und Altcoins gezielt nutzt“). Die Impressums- und Datenschutzadressen liefern denselben leeren Auftritt. Aufschluss über das Angebot gibt das Internet Archive (Stand 2025):
| Angabe laut archivierter Website | Anmerkung |
|---|---|
| Tägliche Krypto-Analysen im „Kundenbereich“, „Masterclass“ und Shop | Bildung und Analyse, keine ausdrücklich genannte Verwaltung von Geldern |
| „Unsere Pakete haben unterschiedliche Preise und starten bei € 680,-“ | Preis laut Archiv |
| „Quote der Analysen durchschnittlich bei 70 %“ | keine Nachweise genannt; zugleich schränkt die Seite ein, sichere Vorhersagen seien nicht möglich |
| „Step-by-Step-Anleitung“ erst „bei einem Gespräch mit einem unserer Partner“ | Verkaufsgespräch vor der Preisnennung |
| Zahlung per Bankzahlung, PayPal, Klarna oder Krypto | Zahlungsempfänger unbekannt |
| Support per WhatsApp | |
| Impressum „Coinmindz – FZCO“, Dubai Silicon Oasis; Angabe „Commercial Register: Dubai Silicon Oasis“ | keine Registernummer genannt |
| Hinweis, dass die Inhalte „ausschließlich Bildungszwecken“ dienten und keine Anlageberatung seien | steht im Spannungsfeld zur Warnung der FMA vor Anlageberatung |
Anmeldungen oder Käufe haben wir nicht ausprobiert. Wir können daher nicht sagen, was Kundinnen und Kunden zuletzt angeboten wurde.
Was fällt in diesem Fall auf?
- ein Sitz in Dubai bei Kundschaft im deutschsprachigen Raum
- Pakete im dreistelligen Eurobereich mit persönlichem Gespräch „mit einem Partner“
- eine genannte Trefferquote ohne Beleg
- der Hinweis auf reine Bildung, obwohl die FMA von Anlageberatung spricht
- eine inzwischen leere Website
Welche Warnsignale gibt es bei Krypto-Coachings?
Aufsichtsbehörden raten bei Anbietern von Handelssignalen und Kursen zur Vorsicht, wenn feste Trefferquoten genannt werden, der Preis erst im Gespräch fällt oder der Anbieter im Ausland sitzt. Persönliche Empfehlungen für bestimmte Kryptowerte können als Anlageberatung gelten.

Was sollten Betroffene bei coinmindz.com jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für „Upgrades“ oder angebliche Freischaltungen.
- Unterlagen sichern: Rechnungen, Zahlungsbelege, WhatsApp-Verläufe, Verträge und Screenshots des Kundenbereichs.
- Zahlungsdienst oder Bank informieren und prüfen, ob eine Rückbuchung möglich ist; gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wir prüfen Ihren Fall

Haben Sie Geld an Coinmindz gezahlt, schauen sich Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch Ihre Unterlagen im Einzelfall an und geben eine kostenlose Ersteinschätzung. Solche Fälle sind schwierig, weil Beteiligte oft im Ausland sitzen und Zahlungswege nicht immer nachvollziehbar sind. Aussagen zu Erfolgsaussichten sind erst nach der Prüfung möglich; es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu Warnungen österreichischer und anderer Aufsichten: Vaulltier (vaulltier.com), c4-first.ch und Nexquant Pro (nexquantex.com).
Häufige Fragen zu Coinmindz
Was wirft die FMA Coinmindz vor?
Sie vermerkt, dass der Anbieter keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich habe und keine Anlageberatung betreiben dürfe. Einen Betrug stellt die Meldung nicht fest.
Gilt die Warnung auch für Kunden in Deutschland?
Die FMA warnt für Österreich. Eine Warnung der BaFin haben wir nicht gefunden. Wer in Deutschland Anlageberatung anbietet, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis nach deutschem Recht; ob das hier zutrifft, haben wir nicht geprüft.
Was ist mit der leeren Website?
Am 24.10.2026 zeigte coinmindz.com nur eine schwarze Fläche. Ob die Seite umgebaut wurde oder abgeschaltet ist, wissen wir nicht. Sichern Sie Ihre Unterlagen und Zugangsdaten, solange sie verfügbar sind.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Behördeninformationen und eigenen Recherchen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Betreiber der Website dar. Halten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend, können Sie über unsere Kontaktseite eine Stellungnahme abgeben; wir prüfen dann eine Korrektur.
Quellen: FMA-Warnung vom 06.10.2026, Watchlist Internet, Eintrag coinmindz.com vom 06.10.2026, Registrierungsdaten (RDAP Verisign), Internet Archive (Aufnahmen 2024 und 2025), eigene Prüfung der Website am 24.10.2026. Stand: 24.10.2026, zuletzt geprüft am 24.10.2026.