Plattform-Warnung

Nexquant Pro (nexquantex.com): Krypto-Betrug? BaFin-Warnung

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Nexquant Pro (nexquantex.com): Krypto-Betrug? BaFin-Warnung

Das Wichtigste: Die BaFin hat am 27.02.2026 vor „Fides Ventures“ und der Kryptobörse „Nexquant“ (Apps „Nexquant“ und „Nexquant Pro“) gewarnt. Beide böten nach Auffassung der Behörde ohne Erlaubnis Dienstleistungen an, geworben werde in WhatsApp-Gruppen. Seit April 2026 liegen uns Schilderungen von mindestens vier Personen vor. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.

Nicht verwechseln: Es gibt Unternehmen mit ähnlich klingenden Namen, darunter nach Registerdaten ein britisches. Die BaFin nennt sie nicht, und eine Verbindung zu nexquantex.com oder nexquantexs.com haben wir nicht festgestellt. Der Beitrag betrifft nur das Angebot, das die Warnung beschreibt.

Nexquant Pro auf einen Blick

Plattform (laut BaFin) Kryptobörse „Nexquant“ (auch „Nexquant Exchange Ltd.“) mit den Apps „Nexquant“ und „Nexquant Pro“; beworben durch „Fides Ventures“
Domains nexquantex.com und nexquantexs.com (Plattform)
Weitere Domain laut Behörde fidesventuress.com (Werbeseite von „Fides Ventures“)
Behörde und Datum BaFin-Warnung vom 27.02.2026
Rechtsgrundlage laut Behörde § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Erlaubnis laut BaFin keiner der beiden Anbieter unter ihrer Aufsicht; bei FINMA, FMA, IOSCO und im FCA-Register kein Eintrag gefunden, abgefragt am 23.10.2026
Domains registriert (RDAP) fidesventuress.com am 16.11.2025, nexquantex.com am 05.01.2026, nexquantexs.com am 10.01.2026
Website erreichbar nexquantex.com und nexquantexs.com: Fehlerseite (HTTP 530) am 23.10.2026; fidesventuress.com: keine Adresse im DNS hinterlegt
Meldungen bei uns seit April 2026, mindestens vier Personen
Beworbenes Angebot laut BaFin Handel mit Kryptowerten und Finanzinstrumenten über die App sowie ein eigener „FIVS-Token“
Stand 23.10.2026, zuletzt geprüft am 23.10.2026

RDAP ist die öffentliche Abfrage der Registrierungsdaten einer Domain. Ein Token ist hier eine Kryptowährung, die ein Anbieter selbst ausgibt. Der Fehler 530 stammt vom vorgeschalteten Dienst Cloudflare: Der dahinterliegende Server antwortet nicht.

Wovor warnt die BaFin bei Nexquant und Fides Ventures?

Die BaFin warnt davor, dass „Fides Ventures“ deutsche Anleger über WhatsApp-Gruppen und Chats zur Kryptobörse „Nexquant“ lenkt, die ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbiete. „Fides Ventures“ gebe sich als amerikanisches Unternehmen aus, trete auch als „Business School“ auf und verweise auf die Website fidesventuress.com. Der Anbieter dahinter sei unbekannt. Beworben werde ein „FIVS-Token“, der über Nexquant zu haben sei. Zur Anmeldung führten nexquantexs.com und nexquantex.com, zusätzlich sollten Interessierte die Programme „Nexquant“ und „Nexquant Pro“ aus den App-Stores laden.

Die Behörde beschreibt zudem einen Ablauf aus vergleichbaren Fällen: Anzeigen mit Aktientipps, Gruppen mit angeblichem Wirtschaftsexperten und Assistenz, „Check-in-Aktionen“, kleine Testauszahlungen, dann Druck zu weiteren Einzahlungen und Auszahlungen, die an Bedingungen geknüpft seien. Das ist ein allgemeines Muster, keine Feststellung zu einzelnen Personen.

Bei FINMA, FMA, IOSCO und im FCA-Register fanden wir keinen Eintrag zu diesen Namen, und das britische Firmenregister Companies House kennt keine „Nexquant Exchange Ltd.“. Das ist kein Beleg für Seriosität, denn Warnungen erscheinen oft erst Wochen nach dem Start eines Angebots.

Wie ist die Zeitleiste bei Nexquant Pro?

Zwischen der ersten Domain und der BaFin-Warnung lagen 103 Tage, zwischen Warnung und erster Schilderung bei uns weitere 47 Tage.

Datum Ereignis Abstand
16.11.2025 fidesventuress.com wird registriert Beginn
05.01.2026 nexquantex.com wird registriert 50 Tage nach der ersten Domain
10.01.2026 nexquantexs.com wird registriert 5 Tage nach nexquantex.com
Mitte Januar 2026 erster Kontakt über eine Werbeanzeige, laut einer Schilderung rund 8 Tage nach nexquantex.com
16.02.2026 Internet Archive speichert fidesventuress.com 11 Tage vor der Warnung
27.02.2026 BaFin-Warnung 53 Tage nach nexquantex.com
bis Ende März 2026 Einzahlungen in Kryptowerten, laut einer Schilderung seit Februar bis zu 32 Tage nach der Warnung
26.03. bis 21.04.2026 Mails der Plattform an eine betroffene Person: erst „Zuteilungen“, dann „Vertragsverstoß“ 26 Tage
15.04.2026 erste Schilderung bei uns 47 Tage nach der Warnung
08.05.2026 laut einer Schilderung zeigt die App nur noch eine Fehlerseite 17 Tage nach der Strafforderung
23.10.2026 unsere Prüfung: beide Nexquant-Adressen melden Fehler 530 238 Tage nach der Warnung

Die Domains waren bei der Warnung 48 bis 103 Tage alt. Die Archivkopien von fidesventuress.com zeigen Pfade mit den Sprachkürzeln de, en, es und kr; lesbaren Text enthalten sie nicht, weil die Seite erst im Browser aufgebaut wird.

Was berichten Betroffene über Nexquant Pro?

Mindestens vier Personen schildern uns, sie seien über WhatsApp-Gruppen zu Nexquant gekommen, und bei der Auszahlung angezeigter Guthaben seien ihnen Bedingungen gestellt worden. Die Angaben im Überblick:

Merkmal Schilderungen
Zahl und Zeitraum mindestens vier Personen, erste Meldungen Mitte April 2026, Nachträge bis Oktober 2026
Kontaktweg Werbeanzeige in einem sozialen Netzwerk, dann WhatsApp-Gruppe mit „Assistentinnen“ und Einzelchats
Versprechen ein kleiner Einsatz solle sich innerhalb weniger Tage vervielfachen
Zahlungsweg Kryptowährung (USDC) über eine Kryptobörse, in einem Fall auch ein weiterer Zahlungsdienst
Genannter Gesamtschaden rund 20.000 bis 100.000 € je Person
Angezeigtes Guthaben in einem Fall im sechsstelligen Bereich
Testauszahlung in einem Fall ein kleiner Betrag, der ausgezahlt wurde
Art der Hürde „Fördergelder“, Servicegebühr oder Vertragsstrafe vor der Freigabe

Die Hürden unterscheiden sich. Einer Person sei die Auszahlung verweigert worden, bis angebliche „Fördergelder“ zurückgezahlt seien. Eine andere habe gehört, eine Servicegebühr sei direkt zu überweisen und dürfe nicht vom Gewinn abgezogen werden. Bei einer dritten Person meldete sich nach ihrer Schilderung die Plattform per Mail: Erst sei eine „Zuteilung“ neuer Token mitgeteilt worden, deren Wert über den Einzahlungen gelegen habe. Weil die Zeichnung unbezahlt blieb, habe die Plattform später einen Verstoß gegen ihre Teilnahmebedingungen behauptet und etwa zehn Prozent des offenen Betrags als Strafe verlangt, gesondert zu zahlen und nicht mit dem Guthaben verrechenbar. Solange sie offen sei, bleibe das Konto gesperrt; bezahlt werden sollte über einen WhatsApp-Link des „Kundenservice“.

Ob die Guthaben gedeckt waren, ist nicht bekannt; eine Person gibt an, ihre Einzahlungen seien laut eigener Blockchain-Prüfung sofort weitergeleitet worden.

Was fällt im Fall Nexquant Pro auf?

Aus unserer Prüfung ergeben sich vier Punkte, die in der Warnung nicht stehen:

  1. Einzahlungen nach der Warnung: Laut einer Schilderung gingen Zahlungen bis Ende März 2026 ein, die BaFin-Meldung war da schon über vier Wochen online.
  2. Zwei Adressen, ein Zugang: nexquantex.com und nexquantexs.com liegen beim selben Registrar und denselben Namensservern, nur fünf Tage auseinander, und beide leiten auf eine „www“-Adresse mit Fehlerseite um.
  3. Strafe nach einer „Zuteilung“: Zwischen der ersten Zuteilungs-Mail und der Strafforderung liegen 26 Tage, und die Forderung entstand laut Schilderung aus einer Zeichnung, die höher war als das eingezahlte Geld.
  4. Werbeseite ohne Adresse: fidesventuress.com läuft laut Registerdaten am 16.11.2026 ab; schon jetzt ist im DNS keine Serveradresse hinterlegt, unter der eine Website erreichbar wäre.

Woran erkennen Anleger WhatsApp-Gruppen mit eigenem Token?

Ein Token, den es nur auf einer einzigen Plattform gibt, lässt sich nicht unabhängig bewerten, und ein Guthaben in einer App sagt nichts darüber, ob es sich auszahlen lässt.

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Anlagetipps von „Assistenten“ in Chatgruppen, die Vertrauen über Wochen aufbauen
  • „Zuteilungen“ neuer Token, die zu Nachzahlungen verpflichten sollen
  • Gebühren oder Strafen, die ausdrücklich nicht vom Guthaben abgezogen werden dürfen

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer eine Forderung der Plattform erhalten hat, zahlt zunächst nichts und sichert Belege:

  1. Keine Vertragsstrafe, Servicegebühr oder Rückzahlung von „Fördergeldern“ überweisen, bevor die Forderung geprüft ist, und keine Zahlung über WhatsApp-Links des „Kundenservice“ leisten.
  2. Belege sichern: Gruppenchat, Mails der Plattform, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs der Überweisungen sowie Kontoauszüge. Die Kryptobörse und die Bank informieren.
  3. Ausweisdaten im Blick behalten: Wurden bei der Anmeldung Ausweisdokumente hochgeladen, ist eine Anzeige bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes sinnvoll.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Haben Sie im Zusammenhang mit Nexquant oder Fides Ventures gezahlt, sehen sich Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch Ihre Unterlagen im Einzelfall an und geben eine kostenlose Ersteinschätzung. Solche Fälle sind schwierig, weil Verantwortliche meist im Ausland sitzen und Kryptozahlungen über viele Stationen laufen. Es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Weitere Beiträge zu ähnlichen Fällen: GBTCoinese: WhatsApp-Betreuung und eigener Token, Gravmor: BaFin-Warnung und Schilderungen und digixglobal.com: BaFin-Warnung und Erfahrungen.

Häufige Fragen zu Nexquant Pro

Ist Nexquant Pro von der BaFin zugelassen?

Nein, nach der Veröffentlichung vom 27.02.2026 beaufsichtigt die BaFin weder Nexquant noch Fides Ventures, und beide böten ohne Erlaubnis Dienstleistungen an. Einen Betreiber nennt die Warnung nicht.

Muss ich die geforderte Vertragsstrafe zahlen?

Das lässt sich ohne die Unterlagen nicht beurteilen. Einen Betreiber nennt die Plattform nicht, und die geschilderten Forderungen tauchten erst vor einer Auszahlung auf. Zahlen Sie nicht, bevor die Forderung geprüft ist.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Behördeninformationen, eigenen Recherchen und Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Betreiber und Beteiligte, die Angaben für unzutreffend halten, können uns über die Kontaktseite eine Stellungnahme senden; wir prüfen dann eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 27.02.2026, FINMA-Warnliste, FMA-Warnungen, IOSCO I-SCAN und FCA-Register (jeweils kein Eintrag), Companies House, Registrierungsdaten (RDAP), Internet Archive, eigene Abrufe am 23.10.2026, bei uns eingegangene Schilderungen (anonymisiert). Stand: 23.10.2026, zuletzt geprüft am 23.10.2026.

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