Plattform-Warnung

CoinVitaX (coinvitax.live): Krypto-Betrug? BaFin-Warnung

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

CoinVitaX (coinvitax.live): Krypto-Betrug? BaFin-Warnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 05.09.2025 vor Anlageempfehlungen und Angeboten des „CFIEE Council for International Economic Education“ gewarnt. Nach der Veröffentlichung sollen Mitglieder von WhatsApp-Gruppen über die Kryptobörse coinvitax.live und die Apps „Coinvitax-Ex“ und „CoinvitaX“ handeln können. Seit Februar 2026 liegen uns drei Meldungen vor, die den Namen CoinVitaX nennen. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.

CoinVitaX auf einen Blick

Plattform (laut Website) CoinVitaX, beworben als „brandneue Handelsplattform für Kryptowährungen“
Domain coinvitax.live
Behörde und Datum BaFin, 05.09.2025 (Warnung betrifft vor allem das „CFIEE Council for International Economic Education“, cfiee-edu.com)
Rechtsgrundlage laut Behörde § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KMAG
Domain registriert (RDAP) 30.08.2025, Ablaufdatum 30.08.2026, Status inzwischen „redemption period“
Website erreichbar nein, Domain am 04.11.2026 nicht mehr auflösbar
Meldungen bei uns 3, von Februar bis Mai 2026
Beworbenes Angebot Handel mit Kryptowerten, nach Schilderungen auch Futures und „IEO“-Käufe
Stand 04.11.2026, zuletzt geprüft am 04.11.2026

Wovor warnt die BaFin bei coinvitax.live?

Die BaFin warnt davor, dass die genannten Akteure ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen in Deutschland anbieten. Nach der Warnung beginne der Kontakt über soziale Medien und führe in WhatsApp-Gruppen, in denen zunächst Börsenwissen und Anlagetipps vermittelt würden. Später werde auf eine Kryptobörse verwiesen. Als Warnzeichen nennt die BaFin unter anderem Vertrauensaufbau über mehrere Wochen, Einzahlungen über Auslandskonten oder in Kryptowerten, wachsenden Druck zu weiteren Einzahlungen und Auszahlungen, die an Bedingungen geknüpft oder gar nicht mehr möglich seien.

Zu beachten: Die Warnung nennt die Domain coinvitax.live. Eine gleichnamige Domain coinvitax.com wurde laut RDAP am 26.04.2026 registriert. Ein Zusammenhang mit coinvitax.live ist nicht belegt, und diese Domain war am 04.11.2026 ebenfalls nicht erreichbar. Dieser Beitrag betrifft nur das Angebot unter coinvitax.live.

Warnungen von FMA, FINMA oder Watchlist Internet zu dieser Domain haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden.

Was zeigen die Registrierungsdaten und das Webarchiv?

Die Domain wurde laut RDAP am 30.08.2025 registriert, die BaFin-Warnung folgte sechs Tage später. Das Internet Archive hat die Startseite erstmals am 04.09.2025 gespeichert, also fünf Tage nach der Registrierung. Dort stellt sich CoinVitaX als „brandneue Handelsplattform“ vor und nennt als Zertifizierungen „MSB“ und „SEC“. Einen Beleg dafür enthält die archivierte Seite nach unserer Prüfung nicht. Ein Archivabzug vom 15.01.2026 zeigt nur noch eine Fehlerseite.

Datum Ereignis
30.08.2025 Domain coinvitax.live registriert
04.09.2025 erster Archivabzug der Website
05.09.2025 BaFin-Warnung
15.01.2026 Archiv zeigt nur noch eine Fehlerseite
Februar 2026 erste Meldung bei uns, mehrere Monate nach der Warnung
30.08.2026 Ablaufdatum der Domain; später Status „redemption period“

Was berichten Betroffene über CoinVitaX?

Betroffene beschreiben den Ablauf recht einheitlich. Wir geben die Angaben anonymisiert wieder; sie beruhen auf drei Schilderungen und lassen sich nicht verallgemeinern.

Merkmal Schilderung
Kontaktweg WhatsApp-Gruppe mit Aktien- und Krypto-Tipps
Einstiegssumme in einem Fall ein Betrag im niedrigen dreistelligen Bereich, in einem anderen ein fünfstelliger Betrag
Gesamtschaden je nach Fall von einem niedrigen dreistelligen bis zu einem fünfstelligen Eurobetrag
Auszahlungshürde nach Angaben der Betroffenen sollten weitere Gebühren gezahlt werden, etwa eine „Emittentengebühr“ oder eine „Servicepauschale“, in einem Fall zusätzlich eine hohe Summe
Ende des Kontakts die Gruppe habe sich nicht mehr gemeldet

Eine betroffene Person berichtet von zunächst hohen angezeigten Gewinnen, die auf Handelsanweisungen aus der Gruppe beruhten. Später habe sie neu ausgegebene Münzen („IEO“) gekauft, deren Wert sich angeblich vervielfacht habe. Bei einer Auszahlung sei jedoch eine Gebühr verlangt worden. Eine andere betroffene Person schildert eine Aufforderung zu einer weiteren Einzahlung im fünfstelligen Bereich, auf die sie nicht eingegangen sei. Danach sei der Kontakt abgebrochen. Die Schilderungen nennen den Namen CoinVitaX und entsprechen dem Muster, das die BaFin in ihrer Warnung beschreibt.

Was fällt in diesem Fall auf?

  • Die Domain war erst wenige Tage alt, als die BaFin warnte.
  • Der Einstieg lief nach den Schilderungen über eine WhatsApp-Gruppe, nicht über die Website selbst.
  • Die Website nannte Zertifizierungen („MSB“, „SEC“), die wir nicht bestätigen konnten.
  • Die Meldungen bei uns kamen erst Monate nach der Warnung, die Domain war da bereits seit Wochen nicht mehr erreichbar. Eine Verbindung zu coinvitax.com bleibt offen.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer bei CoinVitaX eingezahlt hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für „Gebühren“ oder „Freischaltungen“. Zahlungsbelege, Chatverläufe, Telefonnummern und Wallet-Adressen sollten gesichert werden. Wer in Kryptowerten gezahlt hat: Kryptozahlungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen; endet die Spur bei einer regulierten Börse, können Ermittler dort Auskünfte einholen. Eine Rückzahlung kann niemand zusagen. Die Anzeige bei der Polizei und eine Mitteilung an die BaFin kommen ebenfalls infrage.

Typische Warnsignale bei Online-Investments

Warnsignale sind unter anderem Anlagetipps in Messenger-Gruppen, Zusatzgebühren vor einer Auszahlung und der Hinweis auf Zertifizierungen, die sich nicht überprüfen lassen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Solche Fälle sind schwierig: Die Verantwortlichen sitzen meist im Ausland, und eine Rückzahlung lässt sich nicht zusagen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt eine kostenlose Ersteinschätzung. Generell gibt es in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Weitere Beiträge zu BaFin-Warnungen bei Kryptoplattformen: Octapayvest (octapayvest.com), CrownX Capitals (crownxcapitals.com) und aoextrades.live.

Häufige Fragen zu CoinVitaX

Ist coinvitax.live noch erreichbar?

Nein. Am 04.11.2026 ließ sich die Domain nicht mehr auflösen. Laut RDAP lief die Registrierung am 30.08.2026 ab und befindet sich im Status „redemption period“. Ob dahinter dieselben Betreiber stehen wie bei coinvitax.com, ist nicht belegt.

Was bedeuten „Emittentengebühr“ und „Servicepauschale“?

Betroffene berichten, dass diese Gebühren vor einer Auszahlung verlangt wurden. Ein Betrag, der erst bezahlt werden muss, damit Guthaben freigegeben wird, gilt als Warnsignal. Prüfen Sie solche Forderungen nur mit unabhängigem Rat.

Was ist an der BaFin-Warnung besonders?

Sie richtet sich nicht nur gegen eine Website, sondern gegen ein Gruppenangebot, das über WhatsApp läuft. Die Börse coinvitax.live wird als Handelsplatz für die Mitglieder genannt.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlichen Behördeninformationen und Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über Betreiber oder Beteiligte dar. Sollten Sie Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 05.09.2025, Domain-Registrierungsdaten (RDAP), Webarchiv. Stand: 04.11.2026, zuletzt geprüft am 04.11.2026.

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