Plattform-Warnung

Dvv-groups (dvvgroup.com): Erfahrungen und Hinweise

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Dvv-groups (dvvgroup.com): Erfahrungen und Hinweise

Wer über die Handelsplattform unter dvvgroup.com Geld eingezahlt hat und jetzt keine Auszahlung erhält, sollte die eigene Situation sorgfältig prüfen. Seit Juli 2026 haben sich bei uns mehrere Personen gemeldet, die nach eigenen Angaben bei Dvv-groups (auch „Dvv group“ oder „DVVGroup“ geschrieben) investiert haben und an ihr angezeigtes Guthaben nicht herankommen.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich feststellbar ist und was uns berichtet wurde. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

Dvv-groups (dvvgroup.com) auf einen Blick

Name Dvv-groups, auch „Dvv group“ oder „DVVGroup“
Website dvvgroup.com, Kundenbereich unter portal.dvvgroup.com
Domain registriert 30. Dezember 2013 (laut öffentlichen Registrierungsdaten), zuletzt geändert im August 2026
Erreichbarkeit Hauptseite verweigerte im Oktober 2026 den Zugriff, der Kundenbereich zeigte eine Anmeldeseite „Trading Platform“
Behördenhinweis keine Warnung einer Finanzaufsicht gefunden (Stand: Oktober 2026)
Meldungen bei uns seit Juli 2026, von mehreren Betroffenen
Beschriebener Ablauf nach Angaben von Betroffenen Kontakt über Telefon und WhatsApp, hohe angezeigte Gewinne, Auszahlung nur gegen weitere Zahlungen

Das Registrierungsdatum allein sagt wenig über das heutige Angebot aus. Archivierte Aufrufe der Adresse zeigen, dass die Domain über längere Zeit zum Verkauf angeboten wurde. Die heutige Handelsplattform ist nach unserem Kenntnisstand erst deutlich später entstanden. Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenanschrift oder eine Zulassung als Finanzdienstleister konnten wir nicht finden.

Wichtig zur Abgrenzung: Das Kürzel „DVV“ verwenden auch verschiedene seriöse Organisationen und Unternehmen in Deutschland. Mit diesen besteht nach unserem Kenntnisstand kein Zusammenhang. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter dvvgroup.com.

Was Behörden zu dvvgroup.com sagen

Eine Warnung einer Finanzaufsicht zu dvvgroup.com haben wir nicht gefunden. Geprüft haben wir unter anderem die Veröffentlichungen von BaFin, FMA, FINMA, CNMV, AFM, CONSOB und FCA, die Liste der Watchlist Internet sowie die internationale Datenbank der IOSCO (Stand: Oktober 2026). Das bedeutet weder, dass das Angebot zugelassen ist, noch, dass ein Fehlverhalten feststeht. Aufsichtsbehörden veröffentlichen Warnungen häufig erst mit zeitlichem Abstand. Im Internet finden sich allerdings weitere Beschwerden zu dem Angebot.

Wer Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet, braucht in der Regel eine Erlaubnis. Ob ein Anbieter eine solche Erlaubnis hat, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin selbst nachprüfen.

Was Betroffene berichten

Die Schilderungen, die uns erreicht haben, ähneln sich in mehreren Punkten. Wir geben sie hier zusammengefasst, ohne persönliche Angaben und ohne eigene Bewertung des Einzelfalls wieder.

Einstieg über Werbung und eine persönliche „Brokerin“

Nach einer Schilderung sei der Kontakt über eine Werbung im Internet entstanden, die angeblich mit einer bekannten Person aus dem Fernsehen für erfolgreiche Krypto-Händler geworben habe. Nach einer Kontaktaufnahme habe sich eine angebliche „Senior-Brokerin“ von Dvv-groups gemeldet, zunächst telefonisch, später über WhatsApp. Sie habe ein Konto auf der Handelsplattform eingerichtet und die Einzahlungen begleitet.

Kleine Einzahlung, schnell hohe Gewinne

Übereinstimmend berichten Betroffene, dass zunächst kleine Beträge von einigen hundert bis wenigen tausend Euro eingezahlt worden seien. Auf der Plattform seien danach in kurzer Zeit erhebliche Gewinne angezeigt worden, teils ein Vielfaches des Einsatzes. Daraufhin sei weiteres Geld eingezahlt worden, nach den Schilderungen per Überweisung auf ein Konto mit ausländischer IBAN. Ob den angezeigten Zahlen echte Geschäfte zugrunde lagen, ist nicht bekannt.

Auszahlung blockiert, neue Zahlungen verlangt

Als Betroffene Geld abheben wollten, sei die Auszahlung nach ihren Angaben abgelehnt worden. Anschließend seien Forderungen aufgetaucht, angeblich für eine „Verifizierung“, eine „Deklarierung“ oder eine „technische Gleichschaltung der Konten“. In einem anderen Fall sei mitgeteilt worden, die Summe sei „bei der Blockchain blockiert“. Die Forderungen sollen teils von angeblich eigenständigen Stellen mit technisch klingenden Namen gekommen sein. Später sei zusätzlich eine angebliche Steuer verlangt worden, die vorab an eine ausländische Finanzbehörde zu zahlen sei. Nach den Schilderungen seien so aus kleinen Anfangsbeträgen sechsstellige Summen geworden.

Kredite und Geld von fremden „Agenten“

Ein Betroffener schildert, die Ansprechpartnerin habe ihn dabei unterstützt, Bankkredite aufzunehmen, um die Forderungen zu bezahlen. Außerdem sei angeboten worden, dass eine dritte Person Geld auf sein Konto überweise, das er weiterleiten solle. Solche Konstellationen sind besonders heikel: Wer fremdes Geld auf Anweisung weiterleitet, kann selbst in den Verdacht der Geldwäsche geraten.

Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Werbung, die mit Prominenten oder Fernsehsendungen für Krypto-Gewinne wirbt
  • persönliche „Broker“, die nur über Telefon und WhatsApp erreichbar sind
  • sehr hohe Gewinne in kurzer Zeit, schon bei kleinen Einsätzen
  • Auszahlung nur gegen eine weitere Zahlung, etwa für „Verifizierung“, „Freischaltung“ oder Steuern
  • Steuern, die vorab an den Anbieter oder an eine angeblich ausländische Behörde gezahlt werden sollen
  • Hilfe bei der Aufnahme von Krediten, um Forderungen zu begleichen
  • Geld von Fremden, das man auf das eigene Konto empfangen und weiterleiten soll
  • kein Impressum, keine Zulassung bei BaFin, FMA oder FINMA

Seriöse Plattformen verrechnen Gebühren in der Regel mit dem Guthaben, statt eine separate Vorabzahlung zu verlangen. Steuern auf Kapitalerträge werden in Deutschland nicht vorab an einen Broker überwiesen.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Gebühren, Steuern oder Freischaltungen, und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
  2. Kein fremdes Geld annehmen oder weiterleiten. Melden Sie unerwartete Gutschriften Ihrer Bank.
  3. Den Kontakt beenden. Keine Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer installieren und keine Zugangsdaten herausgeben.
  4. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, WhatsApp-Verläufe, E-Mails und Screenshots der Plattform.
  5. Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern, gerade wenn Kredite im Spiel sind.
  6. Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  7. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Konten, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns. Mehr zu unserer Arbeit finden Sie auf kryptobetrugshilfe.de.

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Häufige Fragen zu Dvv-groups

Ist dvvgroup.com seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Eine Warnung einer Finanzaufsicht haben wir nicht gefunden. Uns liegen jedoch mehrere Meldungen zu blockierten Auszahlungen und zusätzlichen Zahlungsforderungen vor, und ein Impressum oder eine Zulassung war nicht feststellbar. Wir empfehlen daher große Vorsicht.

Ich soll vor der Auszahlung Steuern zahlen. Was soll ich tun?

Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorab verlangte Steuern oder Gebühren für eine Auszahlung gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.

Mir wurde Geld von einem „Agenten“ überwiesen. Was nun?

Leiten Sie das Geld nicht weiter und informieren Sie Ihre Bank. Wer Gelder Unbekannter auf Anweisung weiterleitet, riskiert, selbst in ein Ermittlungsverfahren zu geraten. Holen Sie sich in dieser Lage frühzeitig Rat.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin Unternehmensdatenbank und Verbraucherwarnungen (kein Eintrag gefunden), IOSCO I-SCAN (kein Eintrag gefunden), Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign), Schilderungen von Betroffenen (anonymisiert). Stand: Oktober 2026.

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