Eberhart Dienstleistungen (eberhart-dienstleistungen.de)
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer im Internet nach einem Kredit sucht und dabei auf die Website eberhart-dienstleistungen.de von Eberhart Dienstleistungen gestoßen ist, sollte vorsichtig sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31. August 2026 öffentlich vor Angeboten unter diesem Namen gewarnt. Nach Auffassung der Behörde besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem sie die Vergabe von Krediten anbieten.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die BaFin mitteilt und was sich über die Website feststellen lässt. Wir haben zu diesem Angebot derzeit keine Schilderung eines Betroffenen vorliegen und berichten deshalb ausschließlich über öffentlich zugängliche Informationen. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Eberhart Dienstleistungen (eberhart-dienstleistungen.de) auf einen Blick
| Name | Eberhart Dienstleistungen |
| Website | eberhart-dienstleistungen.de |
| Angebot laut BaFin | Vergabe von Krediten |
| Angegebener Sitz | nach Angaben der BaFin ein „vermeintlicher“ Geschäftssitz in Hamburg |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 31. August 2026 |
| Domain | laut DENIC-Abfrage eingetragen und aktiv, das Anlagedatum ist bei .de-Domains nicht öffentlich einsehbar |
| Erreichbarkeit | bei unserer Prüfung im Oktober 2026 wurde der Aufruf auf eine Sicherheitsabfrage umgeleitet, der Inhalt der Seite war nicht einsehbar |
Wichtig zur Abgrenzung: Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter der Adresse eberhart-dienstleistungen.de. Der Familienname „Eberhart“ und der Begriff „Dienstleistungen“ sind weit verbreitet. Eine Verbindung zu anderen Unternehmen oder Personen mit ähnlichem Namen ist uns nicht bekannt und wird hier nicht behauptet.
Was die BaFin mitteilt
Laut der Veröffentlichung der BaFin vom 31. August 2026 besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website eberhart-dienstleistungen.de mit einem vermeintlichen Geschäftssitz in Hamburg ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben. Konkret geht es um das Angebot, Kredite zu vergeben. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Die Behörde weist darauf hin, dass in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin benötigt, wer Bankgeschäfte betreibt. Ob ein bestimmtes Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen. Zusätzlich warnen BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter allgemein vor Finanzbetrug im Internet.
Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich oder der FINMA in der Schweiz, haben wir bei unserer Recherche keine eigene Warnung zu dieser Website gefunden. Das ist kein Hinweis auf Seriosität: Warnungen erscheinen häufig mit zeitlichem Abstand und nicht jede Behörde veröffentlicht zu jedem Angebot.
Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass nach Auffassung der Behörde der Verdacht eines erlaubnispflichtigen Geschäfts ohne Erlaubnis besteht.
Was über das Angebot bekannt ist
Über den konkreten Ablauf bei Eberhart Dienstleistungen liegen uns keine Schilderungen vor. Aus der amtlichen Mitteilung ergibt sich lediglich, dass über die Website Kredite angeboten werden und dass die Betreiber nicht bekannt sind. Der angegebene Sitz in Hamburg wird von der BaFin ausdrücklich als „vermeintlich“ bezeichnet.
Gerade bei Kreditangeboten aus dem Internet berichten Verbraucherschützer immer wieder von einem ähnlichen Muster, das wir hier ausdrücklich nur als allgemeinen Hinweis und nicht als Aussage über diesen Anbieter wiedergeben: Interessenten erhalten schnell eine Zusage, auch bei schwieriger Bonität, und werden anschließend aufgefordert, vorab Gebühren, Versicherungen oder eine „Sicherheit“ zu zahlen, bevor das Darlehen ausgezahlt werde. Zu einer Auszahlung kommt es danach nach diesen Schilderungen häufig nicht.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Krediten
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- Kreditzusage ohne ernsthafte Bonitätsprüfung, etwa „auch ohne Schufa“ oder „sofort und garantiert“
- Aufforderung, vor der Auszahlung Bearbeitungsgebühren, Versicherungen, Notarkosten oder eine „Sicherheitsleistung“ zu überweisen
- Zahlungsaufforderung an Privatpersonen, Auslandskonten oder per Gutschein und Kryptowährung
- Geschäftssitz oder Firmenangaben, die sich nicht überprüfen lassen, oder ein Impressum ohne nachvollziehbare Handelsregistereintragung
- Kontakt ausschließlich über Formulare, Messenger oder wechselnde Telefonnummern
- Kein Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin
- Hoher Zeitdruck und Angebote, die nur „heute“ gelten
Seriöse Kreditgeber verrechnen anfallende Kosten üblicherweise mit der Darlehenssumme und verlangen keine Vorabzahlung auf ein privates Konto.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Keine Zugangsdaten und keine Ausweiskopien weitergeben, wenn dies nicht zwingend nötig und der Empfänger nicht sicher bekannt ist. Haben Sie bereits Ausweisdaten übermittelt, beobachten Sie Ihre Konten und Ihre Schufa-Auskunft.
- Unterlagen sichern: E-Mails, Verträge, Überweisungsbelege, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots der Website.
- Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern. Bei kurz zurückliegenden Überweisungen ist Eile geboten.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die sich nach einem Verlust ungefragt melden und gegen Vorkasse Unterstützung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland oder sind nicht identifizierbar, Zahlungen laufen über mehrere Stationen, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu Warnungen der BaFin: Wertovia (wertovia.com) und Alpinenova (alpinenova.io).
Häufige Fragen zu Eberhart Dienstleistungen
Ist Eberhart Dienstleistungen seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch am 31. August 2026 gewarnt, dass die Betreiber der Website eberhart-dienstleistungen.de den Verdacht erwecken, ohne Erlaubnis Kredite zu vergeben. Wir empfehlen daher große Vorsicht und raten, vor jeder Zahlung die Zulassung in der BaFin-Unternehmensdatenbank zu prüfen.
Ich soll vor der Kreditauszahlung eine Gebühr überweisen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für eine Auszahlung gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal. Prüfen Sie, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin geführt wird.
Ich habe schon Geld überwiesen. Kann ich es zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern und die eigene Bank zu informieren.
Muss ich meine Ausweisdaten herausgeben, um einen Kredit zu erhalten?
Seriöse Kreditgeber prüfen die Identität ihrer Kunden, tun das aber über etablierte Verfahren. Wenn Sie Zweifel am Anbieter haben, sollten Sie keine Ausweiskopien versenden, bevor dessen Zulassung geklärt ist.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 31.08.2026, DENIC-Abfrage (RDAP) zu eberhart-dienstleistungen.de. Stand: Oktober 2026.