Euroxnow (euroxnow.com): Krypto-Betrug? BaFin-Warnung und Erfahrungen
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Die BaFin hat am 22.07.2026 vor einer Reihe nahezu identischer Websites gewarnt, darunter euroxnow.com. Nach Auffassung der Behörde bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Seit Juli 2026 liegt uns die Schilderung einer betroffenen Person vor, nach der eine Auszahlung nicht erfolgt sein soll. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Euroxnow (euroxnow.com) auf einen Blick
| Plattform (laut Behörde) | Teil einer Reihe nahezu identischer Websites, Überschrift „Verbessern Sie Ihr Krypto-Handelserlebnis“ |
|---|---|
| Domain | euroxnow.com |
| Weitere Domains laut BaFin | euroxone.com sowie eine dritte Adresse |
| Behörde und Datum | BaFin, 22.07.2026 |
| Rechtsgrundlage laut Behörde | § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) |
| Domain registriert (RDAP) | 07.04.2026, Registrar Namecheap |
| Website erreichbar | nein, Domain ließ sich am 29.10.2026 nicht mehr auflösen; im Webarchiv keine Aufnahme |
| Meldungen bei uns | eine betroffene Person, mehrere Nachrichten seit Juli 2026 |
| Stand | 29.10.2026, zuletzt geprüft am 29.10.2026 |
Wovor warnt die BaFin bei euroxnow.com?
Die BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites, deren Betreiber nach ihren Erkenntnissen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen anbieten und nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Neben euroxnow.com nennt sie euroxone.com und eine weitere Adresse. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 KWG. Das Gesetz erlaubt der BaFin, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn sie den Verdacht hat, dass ein Unternehmen Bank- oder Finanzgeschäfte ohne Erlaubnis betreibt. Ein Urteil ist das nicht.
Bei der Schweizer FINMA und der österreichischen FMA haben wir zu diesen Domains keine eigene Warnung gefunden.
Zeitleiste: Wann wurde die Domain angelegt, wann kam die Warnung?
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 10.02.2026 | Schwesterdomain euroxone.com registriert |
| 07.04.2026 | euroxnow.com registriert, 56 Tage später |
| Juli 2026 | erste Schilderung bei uns, 89 Tage nach der Registrierung |
| 22.07.2026 | BaFin-Warnung, 17 Tage nach der ersten Schilderung |
| 29.10.2026 | euroxnow.com nicht mehr auflösbar, euroxone.com erreichbar |
Beide Domains nutzen laut Registrierungsdaten dasselbe Nameserver-Paar bei Cloudflare. Das kann auf ein gemeinsames Kundenkonto hindeuten, ist aber kein Beleg für denselben Betreiber.
Was zeigt die Schwesterseite euroxone.com?
Weil euroxnow.com nicht mehr erreichbar ist, haben wir die von der BaFin genannte Schwesterseite angesehen. Sie trägt dieselbe Überschrift wie die BaFin-Veröffentlichung und bewirbt Krypto-, CFD- und Aktienhandel mit „750+ Vermögenswerten“. Im Menü steht außerdem ein Punkt „Krypto-Wiederherstellung“. Als Büros nennt die Seite Adressen in Zürich und Glasgow, eine Aufsichtsnummer oder Lizenz fanden wir in den Seitentexten nicht. Am 29.10.2026 lieferten die Unterseiten einen Serverfehler (HTTP 502). Das sind Angaben der Seite selbst, wir haben sie nicht überprüft.
Was berichten Betroffene über Euroxnow?
Bei uns liegt die Schilderung einer einzelnen Person vor, die sich seit Juli 2026 mehrfach gemeldet hat. Ein Muster mehrerer Betroffener lässt sich daraus nicht ableiten.
| Merkmal | Angabe in der Meldung |
|---|---|
| Kontaktweg | nach Angabe über Werbung in einem sozialen Netzwerk |
| Einzahlung | in zwei Teilen, insgesamt im Bereich von 500 bis 1.000 € |
| Auszahlung | nach Schilderung zweimal nicht erfolgt |
| Weitere Angaben | keine Hinweise auf Berater oder Fernwartung |
Die Angaben sind knapp und nicht belegt. Wir geben sie deshalb nur als Schilderung wieder.
Was in diesem Fall auffällt
- Die Warnung nennt drei Domains mit identischen Inhalten, bei euroxnow.com ist nur noch die Domain-Registrierung nachvollziehbar.
- Zwischen Registrierung (April) und erster Schilderung (Juli) lagen knapp drei Monate, die BaFin warnte weitere 17 Tage später.
- Die Domain ist heute nicht mehr auflösbar, die Schwesterseite läuft weiter.
- Die Schwesterseite bewirbt neben dem Handel eine „Krypto-Wiederherstellung“. Gerade nach Verlusten sollten Betroffene bei solchen Angeboten vorsichtig sein.
Worauf sollten Anleger bei Krypto-Plattformen achten?

Prüfen Sie vor einer Einzahlung, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin steht, und achten Sie auf Auszahlungen, die nur gegen weitere Zahlungen möglich sein sollen. Ebenfalls zur Vorsicht mahnen Werbung mit schnellen Gewinnen, Druck zu rascher Einzahlung und Anbieter, die sich nicht eindeutig einer beaufsichtigten Firma zuordnen lassen.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Wer an euroxnow.com oder euroxone.com eingezahlt hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für „Gebühren“ oder eine angebliche Freischaltung. Sichern Sie Kontoauszüge, Zahlungsbelege, E-Mails und Screenshots, bevor Seiten verschwinden. Informieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister und erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei.
Wir prüfen Ihren Fall

Solche Fälle sind schwierig und oft langwierig, weil Zahlungswege über das Ausland laufen. Das Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst danach möglich; es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu BaFin-Warnungen: Aurixa (aurixa.group): Krypto-Betrug? BaFin-Warnung, Elyrion Wealth (elyrion-wealth.com): BaFin-Warnung und kronbergfinanzen.com: BaFin-Warnung und Hinweise.
Häufige Fragen zu euroxnow.com
Ist euroxnow.com noch erreichbar?
Nein, die Domain ließ sich bei unserer Prüfung am 29.10.2026 nicht mehr auflösen, auch im Webarchiv fanden wir keine Aufnahme. Die von der BaFin genannte Schwesterseite euroxone.com war an diesem Tag noch abrufbar.
Hängen euroxnow.com und euroxone.com zusammen?
Die BaFin nennt beide Domains in derselben Warnung und spricht von nahezu identischen Websites. Zusätzlich nutzen beide dasselbe Nameserver-Paar. Wer die Seiten betreibt, ist öffentlich nicht belegt.
Reicht die BaFin-Warnung als Beleg für einen Betrug?
Nein. Sie besagt nur, dass die Behörde den Verdacht auf erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Erlaubnis hat. Über Rückzahlungen sagt sie nichts aus, und eine Rückzahlung lässt sich nicht zusichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlichen Behördeninformationen und auf der Schilderung einer betroffenen Person, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über die Betreiber dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 22.07.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP). Stand: 29.10.2026, zuletzt geprüft am 29.10.2026.