First Commercial Trust (firstcommercialtrust.com): FINMA-Warnung
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Die wichtigsten Punkte fassen wir auch in einem kurzen Video zusammen:
Das Wichtigste
Die FINMA hat am 29. Oktober 2026 die Website firstcommercialtrust.com in ihre Warnliste aufgenommen. Nach Auffassung der Aufsicht bestehe der Verdacht, dass dort ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausgeübt werde. Die Domain wurde laut Registrierungsdaten erst am 8. September 2026 angelegt. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Nicht verwechseln: Die Website firstcommercialtrust.com ist nicht mit echten Unternehmen zu verwechseln, die einen ähnlichen Namen tragen. Nach unserem Kenntnisstand haben diese nichts mit der Website zu tun. Dieser Beitrag betrifft ausschließlich die Domain firstcommercialtrust.com.
First Commercial Trust (firstcommercialtrust.com) auf einen Blick
| Plattform (laut Website) | „First Commercial Trust Private Banking“ |
|---|---|
| Domain | firstcommercialtrust.com |
| Behörde und Datum | FINMA-Warnliste, 29.10.2026 |
| Angegebene Adresse laut FINMA | Bahnhofstrasse 30, 8001 Zürich |
| Handelsregister laut FINMA | „Ohne HR-Eintrag“ |
| Warnliste BaFin (lokaler Index) | kein Eintrag gefunden, abgefragt am 31.10.2026 |
| Domain registriert (RDAP) | 8. September 2026 |
| Website erreichbar | ja, am 31.10.2026 (Online-Banking-Oberfläche) |
| Beworbenes Angebot | Privatkonto mit Einlagensicherung, Ein- und Auszahlung in Kryptowährungen |
| Stand | 31.10.2026, zuletzt geprüft am 31.10.2026 |
Wovor warnt die FINMA bei firstcommercialtrust.com?
Die FINMA führt „First Commercial Trust / firstcommercialtrust.com“ seit dem 29. Oktober 2026 auf ihrer Warnliste für Gesellschaften, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Als Anschrift nennt der Eintrag eine Adresse an der Zürcher Bahnhofstrasse, als Handelsregistereintrag „ohne HR-Eintrag“. Eine Warnliste ist kein Urteil. Sie besagt, dass die Behörde Anhaltspunkte für eine fehlende Bewilligung sieht.
Was fällt in diesem Fall auf?
Aus eigener Prüfung ergeben sich Punkte, die in der FINMA-Meldung nicht stehen:
- Zeitleiste: Domain registriert am 8. September 2026, FINMA-Warnung am 29. Oktober 2026. Das sind 51 Tage. Vor 2026 war die Adresse laut Internetarchiv nur als zum Verkauf stehende Domain sichtbar, zuletzt 2016.
- Einlagensicherung: Im Programmcode der Website finden sich Aussagen, Einlagen seien bis 100.000 Franken durch eine Schweizer Einlagensicherung der FINMA und bis 250.000 US-Dollar durch eine US-Einlagensicherung gedeckt. Für eine Bank wäre das eine bewilligungsabhängige Aussage. Die FINMA führt den Anbieter laut Warnliste ohne Handelsregistereintrag.
- Zahlungswege: Die Oberfläche bietet Einzahlungen in Kryptowährungen (USDC, Bitcoin, Ethereum) an. Außerdem wird die Gutschrift von „Steuerrückerstattungen“ der US-Steuerbehörde auf das Konto beworben. Ein klassisches Privatkundengeschäft einer Schweizer Bank sieht anders aus.
- Standorte: Genannt werden Büros in Zürich, Genf und London. Eine überprüfbare Firma oder Aufsichtsnummer fanden wir auf der Seite nicht.
Was sagen andere Stellen zu First Commercial Trust?
Die BaFin hat nach unserer Prüfung des lokalen Warnindex (vollständig seit Januar 2025) keine Warnung zu dieser Domain veröffentlicht. Bei der FMA in Österreich und der Watchlist Internet fanden wir keinen Eintrag. Das ist kein Beleg für Seriosität. Zu firstcommercialtrust.com liegen uns keine Schilderungen von Betroffenen vor, daher geben wir keine Erfahrungsberichte wieder.
Welche Warnsignale gibt es bei Online-Privatbanken?
Zu besonderer Vorsicht raten Verbraucherschützer bei einer Bank ohne überprüfbaren Handelsregistereintrag, bei Einlagensicherung ohne erkennbare Bewilligung und bei Einzahlung in Kryptowährungen auf ein „Konto“.

Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für „Freischaltungen“ oder „Compliance-Prüfungen“.
- Belege sichern: Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, Wallet-Adressen, E-Mails und Screenshots der Oberfläche.
- Die eigene Bank beziehungsweise Kryptobörse informieren und gegebenenfalls Anzeige erstatten.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind schwierig: Die Verantwortlichen sind oft nicht greifbar, und Zahlungswege über Kryptowährungen lassen sich nicht immer nachvollziehen. Unser Team um Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage zu Erfolgsaussichten ist erst danach möglich, generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu FINMA-Warnungen: schelhammer-systems.com: FINMA-Warnung und Hinweise, afstrustee.com: FINMA-Warnung und Hinweise und Veltrix FX (veltrixfx.trade): Erfahrungen und Hinweise.
Häufige Fragen zu First Commercial Trust
Bietet firstcommercialtrust.com eine echte Einlagensicherung?
Die Website behauptet Schutz bis 100.000 Franken beziehungsweise 250.000 US-Dollar. Die FINMA führt den Anbieter jedoch seit 29. Oktober 2026 auf ihrer Warnliste und nennt keinen Handelsregistereintrag. Eine Bewilligung als Bank haben wir nicht gefunden. Einlagensicherung ist an eine Bewilligung geknüpft.
Wie lange gibt es die Website schon?
Die Domain wurde laut Registrierungsdaten am 8. September 2026 registriert. Bis 2016 war die Adresse laut Internetarchiv nur als Verkaufsangebot sichtbar. Die jetzige Website wurde also erst vor wenigen Wochen eingerichtet.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Behördeninformationen und eigenen Recherchen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: FINMA-Warnliste, Eintrag First Commercial Trust vom 29.10.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign). Stand: 31.10.2026.