Plattform-Warnung

inter-actives.com: FINMA-Warnung und Erfahrungen

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

inter-actives.com: FINMA-Warnung und Erfahrungen

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 24.09.2026 die Website inter-actives.com in ihre Warnliste aufgenommen. Nach Auffassung der Behörde könnte dort ohne die nötige Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit am Finanzmarkt ausgeübt werden. Die Domain wurde laut Registrierungsdaten erst am 30.07.2026 angelegt, also 56 Tage vor der Warnung. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.

Wichtig – Identitätsmissbrauch: Der Domainname erinnert an einen weltweit bekannten Online-Broker. Dieser Broker hat nach unserem Kenntnisstand nichts mit der Website inter-actives.com zu tun, und die FINMA nennt ihn in ihrer Warnung nicht. Dieser Beitrag betrifft ausschließlich die Domain inter-actives.com.

inter-actives.com auf einen Blick

Plattform (laut Website) „Interactive Consulting“, Programm zur „Auswahl und Ausbildung von Händlern“
Domain inter-actives.com
Behörde und Datum FINMA-Warnliste, 24.09.2026
Angaben der FINMA Adresse in Zug (Schweiz), „Ohne HR-Eintrag“, also ohne Handelsregistereintrag
Domain registriert (RDAP) 30.07.2026
Website erreichbar ja, geprüft am 21.10.2026
Beworbenes Angebot Qualifikations- und Masterkonto, Mindestkapital von 10.000 € bis 500.000 €
Stand 21.10.2026, zuletzt geprüft am 21.10.2026

Wovor warnt die FINMA bei inter-actives.com?

Die FINMA führt inter-actives.com in ihrer Warnliste als Anbieter, der möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit am Finanzmarkt ausübt. In der Liste stehen als Adresse eine Straße in Zug und der Vermerk „Ohne HR-Eintrag“; ein Sitz ist nicht angegeben. Die FINMA veröffentlicht diese Liste zum Schutz der Anleger. Sie ist kein Urteil über einen Anbieter, sondern ein Hinweis auf fehlende Bewilligung. Bei BaFin und FMA haben wir zu dieser Domain keine eigene Warnung gefunden.

Was zeigt die Website selbst?

Die Website ist am 21.10.2026 erreichbar und tritt unter dem Namen „Interactive Consulting“ auf. Beworben wird ein Programm, bei dem Händler ein „Qualifikationskonto“ nutzen und danach ein „Masterkonto“ erhalten sollen. Genannt werden fünf Kontostufen mit einem Mindestkapital von 10.000 € (Bronze) bis 500.000 € (VIP), Hebel von 1:2 bis 1:10 und eine Gewinnbeteiligung von „bis zu 90 %“. Zugleich heißt es auf der Startseite, man handle „ohne Ihr eigenes Kapital zu riskieren“. Dass dennoch ein Mindestkapital genannt wird, ist ein Widerspruch, den Interessenten vor jeder Zahlung klären lassen sollten. Als Standorte gibt die Seite Zug (Schweiz) und eine Adresse in den USA an; ein Impressum mit Firmenname oder Registernummer haben wir nicht gefunden.

Wie sieht die Zeitleiste aus?

  • 30.07.2026: Registrierung der Domain inter-actives.com (RDAP).
  • 24.09.2026: Aufnahme in die FINMA-Warnliste, 56 Tage nach der Registrierung.
  • 21.10.2026: Die Website ist weiterhin erreichbar, 27 Tage nach der Warnung.

Eigene Schilderungen von Betroffenen zu dieser Domain liegen uns bislang nicht vor. Wir geben daher nur wieder, was die Behörde und die Website selbst hergeben.

Was fällt in diesem Fall auf?

  • Die Domain war bei der Warnung weniger als zwei Monate alt.
  • Die Website nennt einen Standort in Zug, die FINMA vermerkt jedoch keinen Handelsregistereintrag.
  • Werbung mit Handel „ohne eigenes Kapital“ steht neben Mindestkapitalangaben von bis zu 500.000 €.
  • Die Seite enthält US-Risikohinweise und eine US-Adresse, ohne dass ein Firmenname genannt wird.
  • Der Name der Domain ähnelt dem eines bekannten Brokers, der damit nach unserem Kenntnisstand nichts zu tun hat.

Welche Warnsignale gelten bei Trader-Programmen allgemein?

Bei Angeboten, die Händlern „Kapital“ oder „Funding“ versprechen, sollten Sie auf fehlende Bewilligung, fehlende Firmenangaben und Gebühren vor einer Auszahlung achten.

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Hohe Gewinnbeteiligung bei angeblich fehlendem eigenem Risiko
  • keine Firmenangaben oder Registernummer, aber Adressen in mehreren Ländern
  • Einstiegszahlungen für ein „Qualifikationskonto“ oder „Reset-Kosten“

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer bereits Geld eingezahlt hat, sollte zuerst alle weiteren Zahlungen stoppen, auch angebliche „Gebühren“ oder „Reset-Kosten“. Sichern Sie Kontoauszüge, Zahlungsbelege, E-Mails, Chatverläufe und Screenshots des Kundenbereichs. Informieren Sie Ihre Bank über den Vorgang und erwägen Sie eine Anzeige bei der Polizei. Haben Sie über Kryptowerte oder an Zahlungsdienste gezahlt, notieren Sie zusätzlich Datum, Betrag und die Zieladresse bzw. IBAN jeder Überweisung, weil sich daran später die Wege des Geldes nachvollziehen lassen. Reagieren Sie nicht auf Angebote von Dritten, die Ihnen gegen Vorkasse eine Rückholung des Geldes versprechen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Solche Fälle sind schwierig: Die Verantwortlichen sitzen oft im Ausland, und der Geldfluss lässt sich nicht immer nachvollziehen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch sieht sich Ihre Unterlagen im Einzelfall an und gibt eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Ähnliche Fälle finden Sie hier: MT5uTrader (mt5utrader.net), digixglobal.com und primefincompany.com.

Häufige Fragen zu inter-actives.com

Wer hat vor inter-actives.com gewarnt?

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Domain am 24.09.2026 in ihre Warnliste aufgenommen. Eine Warnung von BaFin oder FMA haben wir nicht gefunden.

Ist die Website mit einem bekannten Broker verbunden?

Nach unserem Kenntnisstand nicht. Der Name der Domain ähnelt dem eines bekannten Brokers, die FINMA nennt diesen aber nicht. Prüfen Sie stets die genaue Schreibweise der Internetadresse.

Was bedeutet „Ohne HR-Eintrag“ in der FINMA-Liste?

Die FINMA vermerkt damit, dass zu dem genannten Namen kein Eintrag im Handelsregister vorliegt. Das allein beweist kein Fehlverhalten, macht aber eine Überprüfung der Angaben auf der Website schwieriger, weil kein registriertes Unternehmen mit Firmennamen und Sitz benannt ist.

Warum nennt die Website ein Mindestkapital, obwohl sie „ohne eigenes Kapital“ wirbt?

Die Website erklärt diesen Widerspruch nicht. Welche Beträge tatsächlich verlangt werden und wofür, lässt sich nur anhand konkreter Zahlungsaufforderungen beurteilen.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Behördeninformationen und eigenen Recherchen und stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: FINMA-Warnliste, 24.09.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP), Website inter-actives.com (geprüft am 21.10.2026). Stand: 21.10.2026, zuletzt geprüft am 21.10.2026.

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