Plattform-Warnung

landmarkgroup.io und .ai: Warnung und Hinweise

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

landmarkgroup.io und .ai: Warnung und Hinweise

Wer über die Websites landmarkgroup.io oder landmarkgroup.ai Geld angelegt hat, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30. April 2026 vor den Angeboten auf diesen Websites gewarnt und auf einen Identitätsmissbrauch hingewiesen. Die Mitteilung wurde am 19. August 2026 geändert.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was die Behörde mitteilt, was sonst öffentlich bekannt ist und was uns in einer Schilderung berichtet wurde. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

Wichtig – Identitätsmissbrauch: Nach Angaben der BaFin handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch: Die unbekannten Betreiber der Websites landmarkgroup.io und landmarkgroup.ai nutzen Namen und Namensbestandteile echter britischer Unternehmen (Landmark Finance Ltd, Landmark Private Finance Ltd). Diese echten Unternehmen sind nach dieser Darstellung nicht die Betreiber der Websites und selbst von dem Missbrauch betroffen. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die Websites landmarkgroup.io und landmarkgroup.ai und nicht auf die echten Unternehmen.

landmarkgroup.io und landmarkgroup.ai auf einen Blick

Websites landmarkgroup.io und landmarkgroup.ai (zum Zeitpunkt unserer Prüfung nicht erreichbar)
Domains registriert landmarkgroup.io am 16. Februar 2026, landmarkgroup.ai am 22. Juni 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten)
Behördenhinweis Warnung der BaFin vom 30. April 2026, geändert am 19. August 2026
Hinweis der BaFin Identitätsmissbrauch, die Betreiber geben sich als britische Unternehmen „Landmark Finance Ltd“ bzw. „Landmark Private Finance Ltd“ aus
Meldungen bei uns seit Oktober 2026 (eine Schilderung, landmarkgroup.ai betreffend)

Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain landmarkgroup.io wurde laut Registrierungsdaten im Februar 2026 angelegt, die BaFin warnte Ende April. Die zweite Domain landmarkgroup.ai folgte im Juni 2026 und wurde im August 2026 in die Mitteilung der BaFin aufgenommen.

Wichtig zur Abgrenzung: Die BaFin weist darauf hin, dass die unbekannten Betreiber Namen und Namensbestandteile echter britischer Unternehmen nutzen und so ihre wahre Identität verschleiern. Diese Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt, und die BaFin spricht von einem Identitätsmissbrauch. Die echten Unternehmen dieses oder ähnlichen Namens, darunter bekannte Unternehmensgruppen mit „Landmark“ im Namen, sind nicht Betreiber der beiden Websites und werden in diesem Beitrag nicht als Verantwortliche dargestellt. Eine Verbindung ist uns nicht bekannt.

Was die BaFin mitteilt

Die BaFin warnt in ihrer Veröffentlichung vom 30. April 2026 vor Angeboten auf den Websites landmarkgroup(.)io und landmarkgroup(.)ai. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber auf diesen Websites ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Die Mitteilung wurde am 19. August 2026 geändert.

Die unbekannten Betreiber der Websites gäben sich als britisches Unternehmen „Landmark Finance Ltd“ beziehungsweise „Landmark Private Finance Ltd“ aus. Diese würden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Es handle sich um einen Identitätsmissbrauch: Die Betreiber nutzten Namen und Namensbestandteile echter britischer Unternehmen und verschleierten so ihre wahre Identität. Anlegerinnen und Anleger könnten nicht erkennen, mit wem sie in eine Geschäftsbeziehung treten. Die Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Die BaFin weist außerdem darauf hin, dass Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis angeboten werden dürfen. Ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.

Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass der Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Bei anderen Aufsichtsbehörden haben wir keine eigene Warnung zu diesen Domains gefunden.

Was ein Betroffener berichtet

Die Schilderung, die uns erreicht hat, geben wir hier zusammengefasst, ohne persönliche Angaben und ohne eigene Bewertung des Einzelfalls wieder. Sie beruht auf einem einzelnen Bericht und ist daher nur eingeschränkt verallgemeinerbar.

Handelskonto und Betreuung durch eine Traderin

Der Betroffene schildert, er habe seit dem Frühjahr 2026 ein Handelskonto bei einer Online-Plattform geführt und dort hohe Beträge per Überweisung eingezahlt. Die Betreuung sei durch angebliche Trader erfolgt, die ihm eine Auszahlung des Guthabens im September 2026 in Aussicht gestellt hätten.

Wechsel der Internetadresse

Im August 2026 sei nach seiner Darstellung die Adresse der Plattform geändert worden. Von da an sei die Domain landmarkgroup.ai genannt worden. Ob und welcher Zusammenhang zwischen den Plattformen besteht, ist uns nicht bekannt.

Weitere Zahlungen für Steuern und Gebühren

Für die angekündigte Auszahlung seien zusätzlich Zahlungen für Steuern und Gebühren verlangt worden, die der Betroffene nach eigener Angabe geleistet habe, teils über einen Kredit. Danach sei ihm mitgeteilt worden, die Überweisung sei zurückgebucht worden, weil Ein- und Auszahlungskonto nicht übereinstimmten. Zugleich sei das angezeigte Guthaben stark gestiegen, und es seien weitere Steuern in Höhe von 20 Prozent des neuen Gewinns verlangt worden. Der Betroffene habe weitere Zahlungen abgelehnt.

Aus der Schilderung ergibt sich nicht, ob die genannten Zahlungen tatsächlich bei den Betreibern der beiden Websites angekommen sind. Wir geben daher nur wieder, was berichtet wurde.

Allgemeine Warnsignale bei Online-Angeboten

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • Verwendung von Namen und Namensbestandteilen echter Unternehmen aus dem Ausland, ohne dass diese beteiligt sind
  • Websites ohne überprüfbares Impressum oder ohne Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin
  • Wechsel der Internetadresse oder des Namens der Plattform während einer laufenden Geschäftsbeziehung
  • Überweisungen auf Konten im Ausland, die nicht zum genannten Unternehmen gehören
  • sehr junge Domains
  • Guthaben, die im Kundenbereich plötzlich stark wachsen, verbunden mit der Forderung nach weiteren Steuern oder Gebühren
  • Druck, schnell zu handeln oder weitere Einzahlungen zu leisten
  • Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern oder Gebühren
  • unaufgeforderte Angebote von angeblichen Helfern nach dem Kontaktabbruch

Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung. Ob ein Unternehmen eine Erlaubnis oder Zulassung besitzt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin selbst prüfen.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
  2. Keine Zugangsdaten und keinen Fernzugriff herausgeben. Haben Sie Fernwartungssoftware installiert, deinstallieren Sie diese und ändern Sie Passwörter für Onlinebanking, E-Mail und Wallets.
  3. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Wallet-Adressen und Screenshots der Website oder des Kundenbereichs.
  4. Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern. Bei Kartenzahlungen kann es Fristen geben, daher nicht lange warten.
  5. Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  6. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Alpinenova (alpinenova.io) und Wertovia (wertovia.com).

Häufige Fragen zu landmarkgroup.io und landmarkgroup.ai

Sind landmarkgroup.io und landmarkgroup.ai seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch vor den Angeboten gewarnt, den Verdacht der Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis geäußert und auf einen Identitätsmissbrauch hingewiesen. Wir empfehlen daher große Vorsicht.

Hat ein gleichnamiges echtes Unternehmen etwas mit den Websites zu tun?

Nach den Angaben der BaFin nutzen die Betreiber Namen und Namensbestandteile echter britischer Unternehmen, ohne dass diese beteiligt sind. Eine Verbindung zu diesen oder zu anderen Unternehmen mit „Landmark“ im Namen ist uns nicht bekannt.

Für die Auszahlung sollen Steuern oder Gebühren vorab gezahlt werden. Ist das normal?

Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Steuern auf Kapitalerträge werden in Deutschland in der Regel nicht vorab an einen Broker überwiesen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf der Schilderung eines Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 30.04.2026, geändert am 19.08.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu landmarkgroup.io und landmarkgroup.ai, Schilderung eines Betroffenen (anonymisiert). Stand: Oktober 2026.

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