Allenby Group (allenbygroup.com): Erfahrungen, BaFin-Warnung
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Wer über die Website allenbygroup.com Geld eingezahlt hat, sollte die Lage sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 23. Juli 2026 vor der Website gewarnt und dabei ausdrücklich auf einen möglichen Identitätsmissbrauch hingewiesen. Außerdem liegen uns Schilderungen von zwei Betroffenen vor, nach denen es bei Allenby Group zu Problemen mit Auszahlungen und zu hartnäckigen Anrufen gekommen sein soll.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist und was uns berichtet wurde. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Allenby Group (allenbygroup.com) auf einen Blick
| Name | Allenby Group (Eigenbezeichnung der Website) |
| Website | allenbygroup.com, mit Kundenbereich, zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 erreichbar |
| Domain registriert | 8. Mai 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten) |
| Behördenhinweis | Warnung der BaFin vom 23. Juli 2026, mit Hinweis auf Identitätsmissbrauch |
| Meldungen bei uns | zwei Betroffene, Juni und September 2026 |
| Beworbenes Angebot | Online-Trading mit Forex, Bitcoin und Ethereum, Hebel bis 1:100 |
Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten im Mai 2026 angelegt, schon im Juli veröffentlichte die BaFin ihre Warnung, im Juni und September erreichten uns Schilderungen. Die Website tritt auf Englisch und Deutsch auf, wirbt mit einem hohen Kapital und einer Regulierung und verweist auf ein Impressum sowie auf Rechtsdokumente. Eine für uns überprüfbare Zulassung konnten wir nicht feststellen.
Was die BaFin mitteilt
Laut der Veröffentlichung der BaFin vom 23. Juli 2026 sind die Betreiber der Website allenbygroup.com unbekannt. Sie geben sich nach Angaben der Behörde als ein britisches Unternehmen aus, dessen Name ohne Erlaubnis verwendet werde. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten sie ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen an und werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Wichtig zur Abgrenzung: Das britische Unternehmen, dessen Name laut BaFin missbraucht wird, wird in der Warnung nicht genannt. Es betreibt die Website nach dieser Mitteilung nicht, sein Name soll vielmehr ohne Erlaubnis verwendet werden. Eine Firmenabfrage zu einem Unternehmen mit ähnlichem Namen beweist daher nicht, dass dieses Unternehmen hinter der Website steht. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter allenbygroup.com.
Bei weiteren Aufsichtsbehörden, etwa der FMA in Österreich, der FINMA in der Schweiz, der CNMV, der AFM, der CONSOB oder der FCA, haben wir bei unserer Recherche keine eigene Warnung zu dieser Domain gefunden. Eine solche Warnung ist zudem kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass der Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
Was Betroffene berichten
Die Schilderungen geben wir hier zusammengefasst, ohne persönliche Angaben und ohne eigene Bewertung des Einzelfalls wieder. Sie beruhen auf nur zwei Berichten und sind daher nur eingeschränkt verallgemeinerbar.
Einstieg über Suche und Telefon
Eine Person berichtet, sie habe nach einer Fernsehdiskussion zu KI-gesteuertem Handel im Internet gesucht und sei so auf das Angebot gestoßen. Fast sofort sei ihr eine weitere Web-Adresse für das Einloggen genannt worden, danach habe sich ein angeblicher Mitarbeiter von einer Telefonnummer mit Schweizer Vorwahl gemeldet. Als die Person sich später einloggen wollte, habe ihr E-Mail-Anbieter vor der Seite gewarnt. Sie habe daraufhin per E-Mail gekündigt. Seitdem würden sich Anrufer und E-Mails immer wieder melden.
Kleiner Einstieg und Guthaben im Kundenbereich
Eine weitere Person schildert, sie habe zunächst 250 Euro eingezahlt. Im Kundenbereich sei danach ein Guthaben von 1.950 Euro angezeigt worden. Eine beantragte Auszahlung sei jedoch wiederholt ohne Begründung abgelehnt worden, und der Kundenservice habe auf Anfragen nicht reagiert. Ob dem angezeigten Guthaben echte Geschäfte zugrunde lagen, ist nicht bekannt.
Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments
Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

- ein kleiner Einstiegsbetrag, der im Kundenbereich schnell stark anwächst
- Auszahlungen, die ohne Begründung abgelehnt werden, während der Support nicht antwortet
- wechselnde Anrufer mit ausländischen Telefonnummern, die zu weiteren Einzahlungen drängen
- zusätzliche Web-Adressen zum Einloggen, die nicht zur Website des Anbieters gehören
- Werbung mit hoher Regulierung und großem Kapital, ohne dass sich eine Erlaubnis in der BaFin-Datenbank finden lässt
- Auftritt unter dem Namen eines bekannten Unternehmens, vor dem die Aufsicht wegen Identitätsmissbrauchs warnt
- sehr junge Domain, keine überprüfbare Zulassung bei BaFin, FMA oder FINMA
Seriöse Anbieter nennen nachvollziehbare Gründe für eine Ablehnung und verlangen für eine Auszahlung keine separate Vorabzahlung.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche Gebühren, Steuern oder „Freischaltungen“, und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
- Fernzugriff verweigern. Keine Programme wie AnyDesk oder TeamViewer installieren und keine Zugangsdaten herausgeben.
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Telefonnummern, Screenshots des Kundenbereichs.
- Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern.
- Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Alpinenova (alpinenova.io): Erfahrungen und Hinweise und Wertovia (wertovia.com): Erfahrungen und Hinweise.
Häufige Fragen zu Allenby Group
Ist Allenby Group seriös?
Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch gewarnt, dass die Betreiber von allenbygroup.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten und dass der Name eines britischen Unternehmens missbräuchlich verwendet werde. Zudem liegen uns Schilderungen zu abgelehnten Auszahlungen vor. Wir empfehlen daher große Vorsicht.
Handelt es sich um das britische Unternehmen mit ähnlichem Namen?
Nach der Mitteilung der BaFin soll der Name eines britischen Unternehmens ohne dessen Erlaubnis verwendet werden. Wir stellen ein echtes Unternehmen daher nicht als Betreiber der Website dar.
Meine Auszahlung wird immer wieder abgelehnt. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, keine weiteren Zahlungen zu leisten und Unterlagen zu sichern. Lassen Sie die Situation unabhängig prüfen, bevor Sie auf Forderungen nach Gebühren oder Steuern eingehen.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 23.07.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign), Schilderungen von Betroffenen (anonymisiert). Stand: Oktober 2026.