landschaftsliebe.com: BaFin-Warnung und Erfahrungen
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Die BaFin hat am 28.10.2026 vor Festgeldangeboten der Landschaftsliebe GmbH auf der Website landschaftsliebe.com gewarnt. Nach Auffassung der Aufsicht besteht der Verdacht, dass das Unternehmen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt. Beworben werden Investments in Paulownia-Bäume, die als Festgeldverträge angeboten werden. Bereits am 30.09.2026 hat sich eine interessierte Person bei uns gemeldet, die Zweifel an Zinsen und Sicherheiten hatte. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Die BaFin-Mitteilung vom 28.10.2026 richtet sich ausdrücklich gegen das Unternehmen selbst. Es geht also nicht um die missbräuchliche Verwendung eines fremden Firmennamens, sondern um den Verdacht fehlender Erlaubnis.
Die wichtigsten Punkte fassen wir auch in einem kurzen Video zusammen:
Landschaftsliebe (landschaftsliebe.com) auf einen Blick
| Plattform (laut Website) | Landschaftsliebe, Investments in Paulownia-Plantagen |
|---|---|
| Domain | landschaftsliebe.com |
| Behörde und Datum | BaFin, 28.10.2026 |
| Rechtsgrundlage laut Behörde | § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (Verdacht auf Bankgeschäfte ohne Erlaubnis) |
| Domain registriert (RDAP) | 17.04.2025 |
| Website erreichbar | ja (geprüft am 28.10.2026) |
| Meldungen bei uns | eine Anfrage, 30.09.2026 |
| Beworbenes Angebot | Baumeigentum an Paulownia-Bäumen in Form von Festgeldverträgen |
| Stand | 28.10.2026, zuletzt geprüft am 28.10.2026 |
Wovor warnt die BaFin bei landschaftsliebe.com?
Die BaFin warnt vor Festgeldangeboten der Landschaftsliebe GmbH, die laut BaFin in Osterpai ansässig sein soll. Das Unternehmen biete auf der Website sowie per E-Mail Investments in Paulownia-Bäume (Blauglockenbäume) in Form von Festgeldverträgen an. Es bestehe der Verdacht, dass es damit ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreibe.
Bankgeschäfte dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Wer Gelder von der Öffentlichkeit als Einlagen annimmt und zurückzahlt, betreibt nach dem Kreditwesengesetz in der Regel ein Einlagengeschäft. Festgeld ist eine solche Einlage. Die BaFin stützt ihre Mitteilung auf die gesetzliche Befugnis, die Öffentlichkeit bei Verdacht auf unerlaubte Geschäfte zu informieren. Ein Verfahren mit abschließendem Ergebnis ist damit nicht verbunden.
Was fällt in diesem Fall auf?
Die folgenden Punkte stammen aus unserer eigenen Prüfung und stehen nicht in der BaFin-Mitteilung:
- Zeitleiste: Die Domain wurde laut RDAP am 17.04.2025 registriert. Die erste Anfrage bei uns liegt 531 Tage danach (30.09.2026), die BaFin-Warnung weitere 28 Tage später.
- Angebot mit Sachwert-Bezug: Die Website beschreibt den Kauf von Paulownia-Bäumen in kroatischen Plantagen. Nach der Zahlung soll es eine Eigentumsurkunde mit Fotos und Koordinaten geben, die Bäume würden sieben Jahre gepflegt, ab einem Jahr Haltedauer könnten sie auf Wunsch gefällt und vermarktet werden. Die BaFin bewertet die Konstruktion dagegen als Festgeldvertrag.
- Werbeaussagen zur Sicherheit: Die Seite spricht von „staatlich kontrolliert durch das Paulownia-Institut“, „sachwertbesichert“ und einer „natürlichen Wachstumsgarantie“. Eine Aufsicht über Finanzprodukte ist damit nicht benannt. Ob diese Angaben zutreffen, konnten wir nicht überprüfen.
- Keine Zahlen auf der Seite: Konkrete Preise, Zinssätze oder Laufzeiten nennt die Website nicht. Interessenten sollen per E-Mail „ausführliche Unterlagen“ anfordern oder einen Termin vereinbaren. Die Angaben, auf die es bei der Entscheidung ankäme, erhält man demnach erst im Einzelkontakt.
- Impressum: Es nennt als Adresse einen Ort in Hessen, die BaFin dagegen einen Ort in Rheinland-Pfalz. Das muss nichts bedeuten, sollte aber vor einer Zahlung geklärt werden.
Was berichten Betroffene über Landschaftsliebe?
Bisher liegt uns eine Schilderung vor, und sie stammt nicht von einer Person, die schon gezahlt hat. Nach ihren Angaben wollte die Person eine Einlage tätigen, hielt die versprochenen Zinsen aber für fragwürdig und die Sicherheiten für unzureichend und wandte sich deshalb an uns. Von Zahlungen oder Auszahlungsproblemen ist in dieser Schilderung keine Rede. Aus einer einzelnen Anfrage lassen sich keine Schlüsse auf das Verhalten des Unternehmens ziehen.
Was sollten Interessenten und Anleger jetzt tun?
Wer noch nicht gezahlt hat, sollte den Vertrag vorerst nicht abschließen. Wer bereits eingezahlt hat, sollte Verträge, Eigentumsurkunden, E-Mails und Zahlungsbelege sichern und keine weiteren Zahlungen leisten, bevor die Lage geklärt ist.
- Erlaubnis prüfen: In der Unternehmensdatenbank der BaFin lässt sich nachsehen, ob ein Unternehmen für Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte zugelassen ist.
- Unterlagen sichern und den Kontakt schriftlich führen, damit Zusagen später nachvollziehbar bleiben.
- Bank informieren, falls bereits überwiesen wurde, und bei Bedarf Anzeige erstatten.
Ähnlich gelagerte Fälle mit Festgeldangeboten haben wir hier beschrieben: novafestfinanz.com: BaFin-Warnung, Euro-Zins (euro-zins.com) und graziamanagement.com: BaFin-Warnung. Eine Übersicht weiterer Warnungen bietet der Sammelbeitrag BaFin und FMA warnen: 12 weitere Angebote.
Wir prüfen Ihren Fall

Solche Fälle sind schwierig und oft langwierig. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch sieht sich Ihre Unterlagen im Einzelfall an und gibt eine kostenlose Ersteinschätzung. Über Erfolgsaussichten lässt sich erst nach dieser Prüfung etwas sagen, generell gibt es in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Häufige Fragen zu Landschaftsliebe
Hat die BaFin Landschaftsliebe verboten?
Aus der Mitteilung vom 28.10.2026 geht keine Untersagung hervor. Die BaFin informiert über den Verdacht, dass ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben werden. Ob sich der Verdacht bestätigt, ist offen.
Handelt es sich bei den Paulownia-Bäumen um Sachwerte statt um Festgeld?
Die Website stellt den Kauf von Bäumen in den Vordergrund. Die BaFin spricht dagegen von Festgeldverträgen. Wie die Verträge im Einzelnen ausgestaltet sind, kann nur anhand der Vertragsunterlagen beurteilt werden.
Was gilt, wenn ich schon eingezahlt habe?
Dann sollten Sie keine weiteren Beträge zahlen und alle Unterlagen sichern. Ob und wie Ansprüche durchsetzbar sind, hängt vom Vertrag und vom Zahlungsweg ab. Das ist schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand zusagen.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Behördeninformationen, der Website des Anbieters und der Schilderung einer interessierten Person, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin, Verbrauchermitteilung vom 28.10.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign), Website landschaftsliebe.com (geprüft am 28.10.2026). Stand: 28.10.2026, zuletzt geprüft am 28.10.2026.