Metroplus Trading (metroplustradings.com): FINMA-Warnung
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 27. Oktober 2026 die Website metroplustradings.com (Name: „METROPLUS TRADING“) in ihre Warnliste aufgenommen. Diese Liste nennt Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Die Domain wurde erst am 9. Juli 2026 registriert und ist nach unserer Prüfung nicht mehr aufrufbar. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Wer über metroplustradings.com Geld eingezahlt hat, sollte die eigene Situation deshalb sorgfältig prüfen. Weitere Angaben zum Angebot selbst waren uns nicht zugänglich, weil die Website bei unserer Prüfung nicht mehr erreichbar war.
Metroplus Trading (metroplustradings.com) auf einen Blick
| Plattform (laut Warnliste) | METROPLUS TRADING |
|---|---|
| Domain | metroplustradings.com |
| Behörde und Datum | FINMA, Eintrag in der Warnliste vom 27.10.2026 |
| Angaben der FINMA zur Firma | Adresse in Basel genannt, ohne Handelsregister-Eintrag, kein Sitz angegeben |
| Eintrag in der BaFin-Datenbank | kein Treffer zur Domain in den BaFin-Warnungen seit 01/2025 (abgefragt am 29.10.2026) |
| Domain registriert (RDAP) | 9. Juli 2026, Ablauf 9. Juli 2027 |
| Status der Domain | „client hold“ (Registrierungsstatus, Abfrage am 29.10.2026; letzte Änderung 28.10.2026) |
| Website erreichbar | nein, Domainname löst am 29.10.2026 nicht mehr auf |
| Stand | 29.10.2026, zuletzt geprüft am 29.10.2026 |
Wovor warnt die FINMA bei metroplustradings.com?
Die FINMA führt METROPLUS TRADING mit der Internetadresse metroplustradings.com seit dem 27. Oktober 2026 in ihrer Warnliste. Als Anschrift nennt die Behörde eine Adresse in Basel und vermerkt, dass kein Handelsregister-Eintrag vorliege. Eine Begründung im Einzelnen enthält der Listeneintrag nicht. Nach der allgemeinen Beschreibung der FINMA veröffentlicht sie diese Liste zur Warnung der Anleger über Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass ein bestimmtes Fehlverhalten bereits festgestellt wäre.
Ob für die Tätigkeit überhaupt eine Bewilligung nötig wäre, hängt vom tatsächlichen Angebot ab. Mangels erreichbarer Website können wir das nicht überprüfen.
Was fällt in diesem Fall auf?
Aus den öffentlich abrufbaren Daten lässt sich eine kurze Zeitleiste ableiten:
- 9. Juli 2026: Registrierung der Domain metroplustradings.com (laut RDAP, dem öffentlichen Registrierungsdienst).
- 6. September 2026: Für die Domain wurde ein Sicherheitszertifikat ausgestellt, laut den öffentlichen Zertifikatsprotokollen 59 Tage nach der Registrierung. Zu diesem Zeitpunkt dürfte die Website technisch eingerichtet gewesen sein.
- 27. Oktober 2026: Aufnahme in die FINMA-Warnliste, 110 Tage nach der Registrierung.
- 28. Oktober 2026: letzte Änderung im Domain-Register; seither steht die Domain auf „client hold“. Das ist ein Status, den in der Regel der Registrar setzt und der die Auflösung der Adresse im Internet verhindert. Wer ihn veranlasst hat, ist öffentlich nicht ersichtlich.
Dazu kommen drei weitere Befunde. Erstens gibt es im Internet-Archiv keine gespeicherte Fassung der Website, ihr früherer Inhalt lässt sich also nicht mehr nachvollziehen. Zweitens nennt die FINMA zwar eine Anschrift, aber keinen Handelsregister-Eintrag. Drittens lag die Domain nur knapp vier Monate zwischen Registrierung und Warnung; das ist ein kurzer Zeitraum für ein Angebot, das sich als etablierte Handelsplattform darstellen würde.
Gibt es Warnungen weiterer Behörden zu metroplustradings.com?
Neben der FINMA haben wir keine weitere Behördenwarnung gefunden. Geprüft haben wir die Veröffentlichungen der BaFin, der österreichischen FMA und die internationale Warndatenbank der IOSCO (Stand: 29. Oktober 2026). Das bedeutet weder, dass das Angebot zugelassen ist, noch, dass ein Fehlverhalten feststeht. Behörden veröffentlichen Warnungen oft zeitlich versetzt.
Ähnliche Warnungen der FINMA finden Sie in unseren Beiträgen zu cm-layers.com und kibachag.com. Auch zu c4-first.ch liegt eine FINMA-Warnung vor.
Was sollten Betroffene bei metroplustradings.com jetzt tun?
Wenn Sie Geld an METROPLUS TRADING überwiesen oder Kryptowerte übertragen haben, helfen vor allem diese Schritte:
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für „Gebühren“, „Steuern“ oder „Freischaltungen“.
- Unterlagen sichern: Überweisungsbelege, Kontoauszüge, Transaktions-IDs, Zugangsdaten zum Kundenbereich, E-Mails und Chatverläufe. Da die Website nicht mehr erreichbar ist, sind Ihre eigenen Screenshots und Belege oft die einzige Quelle.
- Die eigene Bank oder die genutzte Kryptobörse informieren und gegebenenfalls bei der Polizei Anzeige erstatten.
Vorsicht ist auch bei angeblichen Helfern geboten, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung versprechen.

Typische Warnsignale bei Online-Angeboten sind eine sehr junge Domain, fehlende Bewilligung und fehlendes Impressum mit überprüfbarer Firmenangabe, Renditeversprechen und der Druck, schnell zu zahlen.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle mit Verantwortlichen im Ausland sind schwierig und oft langwierig. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch sieht sich Ihre Unterlagen an und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst danach möglich. Es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Häufige Fragen zu metroplustradings.com
Steht metroplustradings.com auf einer Warnliste?
Ja, die FINMA hat die Domain am 27. Oktober 2026 in ihre Warnliste aufgenommen. Die Liste betrifft Anbieter, die möglicherweise ohne Bewilligung tätig sind. Ein Urteil über den Betreiber ist damit nicht verbunden.
Warum lässt sich metroplustradings.com nicht mehr öffnen?
Bei unserer Prüfung am 29. Oktober 2026 löste die Adresse nicht mehr auf. Im Domain-Register steht sie auf „client hold“, zuletzt geändert am 28. Oktober 2026, einen Tag nach der FINMA-Warnung. Einen Zusammenhang können wir nicht belegen.
Was bedeutet „ohne Handelsregister-Eintrag“ bei der FINMA?
Die FINMA vermerkt in ihrem Listeneintrag, dass zu METROPLUS TRADING kein Eintrag im Handelsregister vorliege. Das sagt nichts darüber aus, wer hinter der Website steht. Die genannte Anschrift in Basel haben wir nicht überprüft.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Behördeninformationen und eigenen Recherchen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: FINMA-Warnliste, Eintrag METROPLUS TRADING vom 27.10.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign). Stand: 29.10.2026, zuletzt geprüft am 29.10.2026.