Plattform-Warnung

Venator24 (venator24.com): Erfahrungen und Hinweise

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Venator24 (venator24.com): Erfahrungen und Hinweise

Wer bei Venator24 über die Website venator24.com Geld eingezahlt hat oder dies erwägt, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31. August 2026 vor den Angeboten auf dieser Website gewarnt. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen an.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist und worauf Sie achten können. Eine Warnung der Aufsicht ist kein Strafurteil. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

Venator24 (venator24.com) auf einen Blick

Name Venator24
Website venator24.com (zum Zeitpunkt unserer Prüfung nicht erreichbar)
Domain registriert 25. Juni 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten)
Status der Domain laut Registrierungsdaten mit Sperrvermerk des Registrars („client hold“)
Behördenhinweis Warnung der BaFin vom 31. August 2026

Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten im Juni 2026 angelegt, die Aufsicht veröffentlichte ihre Warnung nur etwa zwei Monate später. Zum Zeitpunkt unserer Prüfung ließ sich die Website nicht mehr aufrufen. Ob und warum der Registrar die Domain gesperrt hat, ist uns nicht bekannt.

Wichtig zur Abgrenzung: Es gibt Unternehmen und Angebote mit ähnlich klingenden Namen. Eine Verbindung zwischen diesen und der Website venator24.com ist uns nicht bekannt. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter venator24.com.

Was die BaFin mitteilt

Laut der Veröffentlichung der BaFin bieten die Betreiber der Website venator24.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Behörde führt weiter aus:

  • Die Webseite verfüge über kein rechtsgültiges Impressum.
  • Als vermeintlicher Geschäftssitz werde eine Adresse in Berlin angegeben. Es dürfte sich nach Einschätzung der BaFin um eine Scheinadresse handeln.
  • Anlegerinnen und Anleger könnten nicht erkennen, mit wem sie in eine Geschäftsbeziehung treten.
  • Die unbekannten Betreiber würden von der BaFin nicht beaufsichtigt.

Die Überschrift der Veröffentlichung nennt zudem, dass die BaFin gegen die unbekannten Betreiber ermittelt. Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass das Angebot nach Auffassung der Behörde ohne die erforderliche Erlaubnis erfolgt. Eine eigene Warnung einer anderen Aufsichtsbehörde haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden. Auch dies ist kein Beleg für die Seriosität des Angebots, denn neue Websites sind häufig noch kaum erfasst.

Was über das Angebot bekannt ist

Zu Venator24 liegen uns derzeit keine eigenen Schilderungen von Betroffenen vor. Belegbar sind daher nur die Mitteilung der BaFin und die öffentlichen Registrierungsdaten der Domain. Weil die Website nicht erreichbar war, konnten wir das Angebot selbst nicht auswerten und machen dazu keine Aussagen.

Als Orientierung beschreiben wir, was Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden allgemein zu Online-Plattformen ohne Erlaubnis berichten: Der Kontakt entsteht oft über Werbung in sozialen Netzwerken oder durch Anrufe, kleine Erstzahlungen werden angeregt, im Kundenbereich erscheinen hohe Kontostände, und bei Auszahlungswünschen werden Gebühren, Steuern oder weitere Einzahlungen verlangt. Ob dies bei venator24.com so abläuft, ist nicht bekannt.

Allgemeine Warnsignale bei Online-Investments

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • kein oder kein vollständiges Impressum, keine überprüfbare Firmenadresse
  • keine Zulassung bei der BaFin, der FMA, der FINMA oder einer vergleichbaren Aufsicht
  • Werbung mit sehr hohen Renditen oder der schnellen Vervielfachung kleiner Beträge
  • sehr junge Domain
  • Aufforderung, Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren
  • Zahlungen an Zahlungsdienste, Krypto-Adressen oder Firmen mit anderem Namen statt an den Anbieter selbst
  • Auszahlung nur gegen eine Vorabzahlung, etwa für Steuern, Gebühren oder eine „Kaution“
  • unaufgeforderte Angebote von angeblichen Helfern nach einem Kontaktabbruch

Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung. Ob ein Unternehmen erlaubt tätig ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und die Forderung unabhängig prüfen lassen.
  2. Keine „Gebühren“ für eine Auszahlung zahlen, auch nicht in Aussicht auf eine spätere Erstattung.
  3. Fernzugriff beenden. Falls Fernwartungssoftware installiert wurde, deinstallieren und Passwörter für Onlinebanking und E-Mail ändern.
  4. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungs- und Krypto-Belege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots des Kundenbereichs. Das ist besonders wichtig, wenn die Website nicht mehr erreichbar ist.
  5. Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern.
  6. Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  7. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

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Häufige Fragen zu Venator24

Ist Venator24 seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die BaFin hat jedoch gewarnt, dass die Betreiber von venator24.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, und hält die angegebene Berliner Adresse für eine mutmaßliche Scheinadresse. Wir empfehlen daher große Vorsicht.

Die Website ist nicht mehr erreichbar. Was bedeutet das für mein Geld?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Sichern Sie Ihre Unterlagen und Zahlungsbelege möglichst früh, solange sie noch vorliegen, und lassen Sie den Sachverhalt im Einzelfall prüfen.

Ich soll für die Auszahlung Gebühren oder Steuern vorab zahlen. Was soll ich tun?

Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin-Warnung vom 31.08.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu venator24.com. Stand: Oktober 2026.

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