aedrelease.com: Krypto-Betrug? Erfahrungen und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Über aedrelease.com soll eine Kryptowährung („Coin“) beworben worden sein, die bald an die Börse kommen und stark im Wert steigen werde. Eine betroffene Person hat sich am 27. Oktober 2026 bei uns gemeldet: Nach einer Einzahlung sei die Auszahlung nicht möglich gewesen, stattdessen seien „Sicherheitsrücklagen“ und weitere Gebühren verlangt worden. Eine behördliche Warnung zu dieser Domain haben wir nicht gefunden. Dieser Beitrag zeigt, was sich prüfen ließ.
aedrelease.com auf einen Blick
| Domain | aedrelease.com |
|---|---|
| Behördenwarnung | keine gefunden (BaFin-Index, FMA, FINMA, IOSCO, Watchlist Internet; abgefragt am 28.10.2026) |
| Eintrag Erlaubnis-Datenbank BaFin | kein Eintrag gefunden, abgefragt am 28.10.2026 |
| Domain registriert (RDAP) | 24. Juli 2026 |
| Zertifikat erstmals ausgestellt | 21. September 2026 (Zertifikatsprotokolle) |
| Website erreichbar | nein, bei der Prüfung am 28.10.2026 kam keine Verbindung zustande |
| Meldungen bei uns | eine Schilderung, 27. Oktober 2026 |
| Beworbenes Angebot | nach Angaben der betroffenen Person ein Coin vor dem angeblich bevorstehenden Börsengang |
| Stand | 28.10.2026, zuletzt geprüft am 28.10.2026 |
Was berichtet die betroffene Person über aedrelease.com?
Die Person schildert, sie sei über eine WhatsApp-Nummer auf die Seite aufmerksam gemacht worden. Dabei sei der Coin als aussichtsreich dargestellt worden: Er werde bald an die Börse beziehungsweise den Markt kommen und stark steigen. Daraufhin habe sie einen Betrag investiert. Als sie sich nach wenigen Tagen Geld habe auszahlen lassen wollen, seien immer neue Forderungen genannt worden, darunter „Sicherheitsrücklagen“ und Gebühren.
| Merkmal im Meldungsprofil | Inhalt |
|---|---|
| Kontaktweg | WhatsApp, Nachricht mit Werbung für die Website |
| Angebot | Coin vor angeblichem Börsengang |
| Eingezahlt | nach Angaben im niedrigen vierstelligen Bereich |
| Zeit bis zur Auszahlungsanfrage | nach Angaben wenige Tage |
| Hürde bei der Auszahlung | „Sicherheitsrücklagen“, Gebühren und sonstige Forderungen |
Die Angaben konnten wir nicht überprüfen. Eine einzelne Schilderung ist keine Feststellung über den Betreiber.
Was fällt bei aedrelease.com auf?
- Zeitleiste: Registrierung am 24. Juli 2026, erstes Zertifikat 59 Tage später am 21. September 2026, Meldung bei uns weitere 36 Tage danach. Zwischen Registrierung und Meldung liegen 95 Tage. Am 22. September 2026, einen Tag nach dem Zertifikat, wurde der Domaineintrag laut Registrierungsdaten zuletzt geändert.
- Technik: Die Domain nutzt laut Registrierungsdaten Namensserver eines großen Schutzdienstleisters. Das ist nicht ungewöhnlich, verdeckt aber den Standort des Servers.
- Erreichbarkeit: Die Website war bei unserer Prüfung nicht abrufbar, auch ein Archivabzug existiert nicht. Wie das Angebot aufgebaut war, lässt sich daher nur aus der Schilderung entnehmen.
- Ablauf: Das beschriebene Muster, ein Coin kurz vor der „Börsenzulassung“ und danach Forderungen nach „Rücklagen“, kommt in Verbraucherwarnungen häufig vor. Ob es hier zutrifft, bleibt offen.
Zur Reihenfolge der Forderungen heißt es in der Schilderung, es seien „immer“ wieder neue Posten verlangt worden: zunächst Sicherheitsrücklagen, dann Gebühren und weitere Beträge. Als Kontaktadresse der Gegenseite wurde uns eine E-Mail-Adresse bei einem kostenlosen Anbieter genannt, ein Firmenname oder eine Anschrift wurde nicht erwähnt. Aus solchen Angaben allein lässt sich kein Urteil über den Anbieter ableiten. Sie sind aber für eine spätere Prüfung wichtig und sollten gesichert werden, ebenso wie die Rufnummer, von der die Werbung kam.
Warum ist Werbung über WhatsApp bei Krypto-Angeboten ein Warnzeichen?
Seriöse Anbieter sprechen Interessenten in der Regel nicht unaufgefordert per Messenger an. Aufsichtsbehörden raten bei Kryptowerten zu besonderer Vorsicht, wenn schnelle Kursgewinne in Aussicht gestellt werden.

Bei einem Coin vor dem „Börsengang“ lässt sich für Außenstehende kaum prüfen, ob es das Papier tatsächlich gibt und ob es handelbar ist. Wer Auszahlungen nur gegen weitere Zahlungen erhalten soll, sollte die Forderung zunächst unabhängig prüfen lassen.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Nichts mehr zahlen, auch keine „Sicherheitsrücklage“ oder Gebühr für eine Auszahlung.
- Belege sichern: WhatsApp-Verlauf mit Rufnummer, Überweisungs- oder Krypto-Belege, E-Mails und Screenshots der Plattform.
- Bank oder Kryptobörse informieren und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wir prüfen Ihren Fall

Solche Fälle sind schwierig und dauern oft lange: Die Verantwortlichen sitzen meist im Ausland, und Kryptozahlungen laufen über mehrere Stationen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Aussagen zu Erfolgsaussichten sind erst danach möglich. Es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge: Coinmindz (coinmindz.com): Krypto-Betrug? FMA-Warnung, weoocf.com: Krypto-Betrug? Erfahrungen und Hinweise und Riokapital (riokapital.com): Erfahrungen und Hinweise.
Häufige Fragen zu aedrelease.com
Gibt es eine Behördenwarnung zu aedrelease.com?
Zum Stand 28. Oktober 2026 haben wir keine Warnung von BaFin, FMA, FINMA oder im IOSCO-Portal gefunden. Das bedeutet weder, dass das Angebot zugelassen ist, noch, dass ein Fehlverhalten feststeht. Warnungen erscheinen häufig erst mit Abstand.
Die Website ist nicht erreichbar. Was heißt das für mein Geld?
Eine nicht erreichbare Seite sagt nichts über den Verbleib eingezahlter Beträge. Sichern Sie Belege und Chats, solange sie vorhanden sind, und lassen Sie die Zahlungswege prüfen.
Woran lässt sich bei einem Coin vor dem Börsengang prüfen, ob es ihn gibt?
Einen Hinweis geben Handelsplätze und Blockchain-Explorer, auf denen ein Coin mit Vertragsadresse und Handelsvolumen auftaucht. Ein Börsengang, der nur auf der Website des Anbieters angekündigt wird, lässt sich dagegen nicht unabhängig bestätigen. Zusagen über künftige Kurse sind generell nicht belastbar.
Man verlangt eine „Sicherheitsrücklage“ für die Auszahlung. Soll ich zahlen?
Zahlungen als Voraussetzung für eine Auszahlung gelten bei Verbraucherschützern als Warnsignal. Wir raten, vorher unabhängigen Rat einzuholen. Eine Rückzahlung kann niemand zusagen.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, eigenen Recherchen und der Schilderung einer betroffenen Person, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Betreiber dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin, Unternehmensdatenbank (kein Eintrag gefunden), IOSCO I-SCAN (kein Eintrag gefunden), Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign). Stand: 28.10.2026.