hashnet.ai: Krypto-Betrug? FMA-Warnung und Erfahrungen
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 29.10.2026 vor Geschäften mit zwei Unternehmen gewarnt, die hinter der Website hashnet.ai stehen sollen. Nach Auffassung der Behörde fehlt die Berechtigung, das Produkt „HashNet“ in Österreich zu vertreiben. Die Domain wurde erst im Februar 2026 registriert. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Nicht verwechseln: Die Website hashnet.ai ist nicht mit dem IT-Dienstleister zu verwechseln, der unter der Domain hashnet.de auftritt. Nach unserem Kenntnisstand hat dieses Unternehmen mit hashnet.ai nichts zu tun. Dieser Beitrag betrifft ausschließlich die Domain hashnet.ai.
hashnet.ai auf einen Blick
| Domain | hashnet.ai |
|---|---|
| Betreiber laut Website | Hashnet Infrastructure LLC (Dubai) und Wealthier Corporation Limited (Hongkong) |
| Behörde und Datum | FMA Österreich, 29.10.2026 |
| Rechtsgrundlage laut Behörde | § 47 Abs. 12 AIFMG (Alternative-Investmentfonds-Manager-Gesetz) |
| Eintrag Erlaubnis-Datenbank | BaFin-Warnindex: kein Treffer, abgefragt am 29.10.2026 |
| Domain registriert (RDAP) | 14.02.2026, Registrar NameCheap, Inhaberdaten verborgen |
| Website erreichbar | ja, abgerufen am 29.10.2026 |
| Beworbenes Angebot | Bitcoin-Mining mit „Alpha Engine“-KI, 5,00 bis 5,50 % monatliche Rendite im Rechenbeispiel |
| Stand | 29.10.2026, zuletzt geprüft am 29.10.2026 |
Wovor warnt die FMA bei hashnet.ai?
Die FMA warnt vor Geschäften mit der Hashnet Infrastructure LLC und der Wealthier Corporation Limited, weil beide keine Berechtigung hätten, das Produkt „HashNet“ im Bundesgebiet zu vertreiben. Die Behörde stuft das Produkt als Alternativen Investmentfonds im Sinne des AIFMG ein, also als eine Anlageform, deren Vertrieb in Österreich einer Erlaubnis bedarf. Als Website nennt sie hashnet.ai. Die Veröffentlichung stützt sich auf § 47 Abs. 12 AIFMG.
Eine solche Warnung ist kein Urteil über das Geschäftsmodell. Sie besagt, dass die Behörde die erforderliche Erlaubnis vermisst.
Was zeigt die Zeitleiste?
Zwischen Registrierung und Warnung liegen 257 Tage. Die Fakten im Überblick:
- 14.02.2026: Registrierung der Domain hashnet.ai laut RDAP (Registrierungsdatenabfrage).
- 25.02.2026: Für die Domain wurde ein öffentliches Sicherheitszertifikat ausgestellt.
- 28.02.2026: Das Internetarchiv hat die Seite erstmals erfasst, 14 Tage nach der Registrierung.
- 11.08.2026: Letzte Änderung am Domaineintrag laut RDAP.
- 29.10.2026: Warnung der FMA.
Die Nutzungsbedingungen der Seite nennen als Gültigkeitsdatum den 5. Februar 2026, also neun Tage vor der Registrierung der Domain. Als letzte Aktualisierung geben sie den 20. März 2026 an.
Was wird auf hashnet.ai beworben?
Die Website präsentiert nach unserer Prüfung am 29.10.2026 „industrielles Bitcoin-Mining“. Nutzer sollen per Klick „Hashrate“ (Rechenleistung zum Schürfen von Bitcoin) kaufen können, die sich wie eine Aktie handeln lasse. Genannt werden unter anderem:
- eine „Alpha Engine“-KI, die in 12 Millisekunden zur jeweils lukrativsten Kryptowährung wechseln soll,
- ein Renditerechner mit drei Stufen („Advanced“, „Ultra“, „Enterprise“) zu 5,00, 5,25 und 5,50 % pro Monat,
- Kursprognosen bis 2030 von bis zu 570.000 US-Dollar je Bitcoin, die bekannten Marktteilnehmern zugeschrieben werden,
- Angaben wie „Zero Default History“ und „drei Standorte“, jeweils ohne Nachweis.
Ein Impressum mit Geschäftsführer oder Handelsregisternummer haben wir nicht gefunden. Die Firmen werden lediglich in den Nutzungsbedingungen genannt. Einen Anbieter mit einer Rendite von mehr als 60 % pro Jahr bei gleichzeitiger Bitcoin-Auszahlung muss man nüchtern betrachten: Solche Zusagen sind bei regulierten Produkten unüblich.
Gibt es weitere Warnungen zu hashnet.ai?
Im lokalen BaFin-Warnindex fanden wir keinen Eintrag zu hashnet.ai, ebenso keinen im IOSCO-Verzeichnis (I-SCAN). Die FMA-Warnung ist damit die einzige uns bekannte amtliche Warnung. Meldungen von Betroffenen liegen uns zu dieser Website derzeit nicht vor; Erfahrungsberichte können wir deshalb nicht wiedergeben.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Weitere Einzahlungen stoppen und keine „Gebühren“ oder „Steuern“ für eine Auszahlung vorab überweisen.
- Belege sichern: Kontoauszüge, Krypto-Transaktions-IDs (TxID), Wallet-Adressen, E-Mails und Screenshots des Kundenbereichs, bevor die Website verändert wird.
- Zahlungsweg dokumentieren und die eigene Bank oder Krypto-Börse informieren.

Bei dieser Art Angebot sind laut Verbraucherschützern vor allem feste Monatsrenditen, fehlende Angaben zu Verantwortlichen und Auszahlungen ausschließlich in Krypto Anlass zur Vorsicht.
Wir prüfen Ihren Fall

Fälle mit Betreibern in Dubai oder Hongkong sind schwierig, weil Verantwortliche im Ausland sitzen und Zahlungen über mehrere Stationen laufen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach der Prüfung möglich; generell gibt es in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns. Jeder Fall liegt anders, und viel hängt davon ab, wie früh Belege gesichert wurden und über welche Plattformen die Zahlungen gelaufen sind.
Weitere Beiträge zu ähnlichen Warnungen: Coinmindz (FMA-Warnung), GainLiteX (BaFin-Warnung) und Tessoron.
Häufige Fragen zu hashnet.ai
Gilt die FMA-Warnung auch für Anleger in Deutschland?
Die FMA ist die Aufsicht in Österreich und bezieht ihre Warnung auf den Vertrieb im österreichischen Bundesgebiet. Für Deutschland ist die BaFin zuständig; dort haben wir bislang keinen Eintrag zu hashnet.ai gefunden. Ob für Anleger in anderen Ländern eine Erlaubnispflicht besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Recht.
Was bedeutet es, dass die FMA von einem Alternativen Investmentfonds spricht?
Die FMA ordnet das Produkt „HashNet“ als Alternativen Investmentfonds ein. Solche Fonds dürfen in Österreich nur mit einer Berechtigung vertrieben werden. Fehlt sie, kann die FMA eine Warnung veröffentlichen, wie sie es hier getan hat.
Mein Bitcoin-Guthaben bei hashnet.ai lässt sich nicht auszahlen. Was nun?
Nichts weiter einzahlen und Belege sichern. Wer für die Auszahlung zusätzliche Zahlungen verlangt bekommt, sollte vorher unabhängigen Rat einholen. Eine Rückzahlung kann niemand zusagen; solche Fälle sind schwierig, und es gibt keine Erfolgsgarantie.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und eigenen Recherchen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: FMA-Warnung vom 29.10.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu hashnet.ai, Website hashnet.ai (abgerufen am 29.10.2026). Stand: 29.10.2026, zuletzt geprüft am 29.10.2026.