vortex-street.com: BaFin-Warnung und Erfahrungen
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. Oktober 2026 vor der Website vortex-street.com gewarnt. Dort werde auch der Erwerb von angeblichen Aktien (verbunden mit einem „OpenAI-Börsengang“) angeboten. Nach Auffassung der Behörde bestehe der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, und es handle sich um einen Identitätsmissbrauch. Die Domain wurde laut Registrierungsdaten am 10. August 2026 angelegt, 80 Tage vor der Warnung. Schilderungen von Betroffenen liegen uns bislang nicht vor. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Wichtig – Identitätsmissbrauch: Nach der Einordnung der BaFin wird bei vortex-street.com der Name einer Gesellschaft ohne deren Zutun verwendet. Die in der Warnung genannte Gesellschaft ist nach dieser Einordnung nicht Betreiberin der Website und selbst betroffen. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die Domain vortex-street.com und nicht auf ein echtes Unternehmen.
vortex-street.com auf einen Blick
| Plattform (laut Website) | „Vortex Street Fund“, Vermögensplanung und Investments |
|---|---|
| Domain | vortex-street.com |
| Behörde und Datum | BaFin-Warnung vom 29.10.2026 |
| Rechtsgrundlage laut Behörde | § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 18 Absatz 3 Satz 1 Wertpapierprospektgesetz |
| Domain registriert | 10. August 2026 (laut RDAP-Registrierungsdaten) |
| Website erreichbar | ja, geprüft am 29.10.2026 |
| Beworbenes Angebot | laut Website Vermögensplanung, Investmentberatung und Portfoliostrukturierung für Unternehmer und Familien |
| Stand | 29.10.2026, zuletzt geprüft am 29.10.2026 |
Wovor warnt die BaFin bei vortex-street.com?
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website vortex-street.com, auf der auch der Erwerb von angeblichen Aktien angeboten werde. Es bestehe der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringen. Die Behörde stuft den Fall ausdrücklich als Identitätsmissbrauch ein. Ihre Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 18 Absatz 3 Satz 1 Wertpapierprospektgesetz. Das Wertpapierprospektgesetz regelt, wann für öffentlich angebotene Wertpapiere ein von der BaFin gebilligter Prospekt nötig ist.
Was fällt in diesem Fall auf?
Mehrere Beobachtungen stammen nicht aus der Warnung, sondern aus eigener Prüfung:
- Zeitleiste: Registrierung am 10. August 2026, Warnung am 29. Oktober 2026, also 80 Tage später.
- Professionelle Aufmachung: Die deutsch- und englischsprachige Seite wirbt mit Vermögensplanung, Nachfolge und Portfoliostruktur für „vermögende Privatkunden, Unternehmer und Familien“ und enthält mehrere Fachbeiträge im Bereich „Insights“. Von einem Aktienangebot ist auf der Startseite nicht die Rede.
- Impressum mit Behördenangabe: Das Impressum nennt eine Gesellschaft mit Sitz auf den Bahamas, eine Berliner Adresse für „deutschsprachige Kunden“ sowie die BaFin als Aufsichtsbehörde samt BaFin-ID. Gerade diese Angaben sind nach der BaFin-Einordnung als Identitätsmissbrauch mit Vorsicht zu lesen, denn eine Registernummer in einem Impressum ist leicht kopiert und beweist keine Zuordnung. Wer sicher sein will, sollte die Angaben nur mit der Unternehmensdatenbank der BaFin und über offizielle Kontaktwege des echten Unternehmens abgleichen.
- Hosting: Die Seite wird über Vercel ausgeliefert, einen Dienst für schnell aufgesetzte Websites; das sagt nichts über den Betreiber aus.
- Ungewöhnlicher Aufhänger: Ein Aktienangebot im Zusammenhang mit einem „Börsengang“ eines bekannten KI-Unternehmens spricht Anleger an, die auf eine frühe Beteiligung hoffen. Nach unserer Kenntnis kann man Aktien eines nicht börsennotierten Unternehmens nicht einfach über eine solche Website erwerben.
Was berichten Betroffene über vortex-street.com?
Zu dieser Domain haben wir keine Schilderungen von Betroffenen erhalten. Wir beschreiben deshalb keine Abläufe oder Zahlungswege. Wer mit den Betreibern Kontakt hatte, kann sich gern bei uns melden.
Woran erkennt man Angebote mit missbrauchter Identität?
Bei Identitätsmissbrauch übernehmen die Betreiber Namen, Adressen oder Registerdaten eines echten Unternehmens, um seriös zu wirken.

Hilfreich ist es, Kontakt nur über die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse aufzunehmen, die das echte Unternehmen selbst veröffentlicht, nicht über Angaben aus dem Angebot. Warnzeichen sind außerdem Zeitdruck und Zahlungsaufforderungen an Konten, die nicht auf das genannte Unternehmen lauten.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Keine Zahlungen leisten, solange die Identität des Anbieters nicht über offizielle Kanäle geklärt ist.
- Unterlagen sichern: Verträge, Zahlungsbelege, E-Mails und Screenshots der Seite mit Datum.
- Bank informieren, falls bereits überwiesen wurde, und eine Anzeige bei der Polizei erwägen.
Wir prüfen Ihren Fall

Solche Fälle sind schwierig und oft langwierig, weil Verantwortliche häufig im Ausland sitzen und Zahlungen über mehrere Stationen laufen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch sieht sich Ihre Unterlagen im Einzelfall an und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Über Erfolgsaussichten lässt sich erst danach etwas sagen. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Mehr zu Identitätsmissbrauch: BaFin-Warnung zu scania-finance.org, FINMA-Warnung zu equifid-sa.com und BaFin-Warnung zu euroxnow.com.
Häufige Fragen zu vortex-street.com
Ist das Unternehmen auf vortex-street.com von der BaFin zugelassen?
Die BaFin warnt, es bestehe der Verdacht eines unerlaubten Angebots und eines Identitätsmissbrauchs. Das Impressum der Website verweist zwar auf die BaFin, nach der Warnung ist diese Angabe aber nicht als Beleg für eine Zulassung des Betreibers zu verstehen.
Seit wann existiert die Domain?
Laut RDAP-Registrierungsdaten seit dem 10. August 2026. Die Warnung der BaFin erschien am 29. Oktober 2026.
Kann man über die Website Aktien eines Börsengangs kaufen?
Die BaFin schreibt, dort werde der Erwerb angeblicher Aktien angeboten. Dass es sich um echte Aktien handelt, sagt die Behörde nicht. Ein entsprechender Hinweis auf der Startseite fehlt.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen der Behörde und der Website, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 29.10.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP) zu vortex-street.com, Angaben der Website selbst. Stand: 29.10.2026, zuletzt geprüft am 29.10.2026.