Broker Eins (brokereins.com): BaFin-Warnung und Erfahrungen
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Die BaFin hat am 24.03.2026 vor der Website brokereins.com und am 04.05.2026 vor brokereins1.com gewarnt. Nach Auffassung der Behörde bestehe der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Seit Februar 2026 liegen uns Schilderungen von mindestens elf Personen vor. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Wichtig – Namensähnlichkeit: Die archivierte Startseite nennt als Firmierung „Broker One Ltd“ mit Londoner Anschrift und einer Firmennummer. Im britischen Handelsregister ist zwar eine Gesellschaft mit diesem Namen eingetragen, aber mit anderer Nummer und Sitz in Schottland. Sie hat nach unserem Kenntnisstand nichts mit den Websites zu tun und ist nicht Gegenstand der BaFin-Warnungen. Dieser Beitrag betrifft nur die Domains brokereins.com und brokereins1.com.
Broker Eins (brokereins.com) auf einen Blick
| Plattform (laut Website) | „Broker Eins“, Forex- und CFD-Handel, Startseite auf Englisch und Deutsch |
|---|---|
| Domains | brokereins.com und brokereins1.com |
| Behörde und Datum | BaFin, 24.03.2026 (brokereins.com); BaFin, 04.05.2026 (brokereins1.com) |
| Rechtsgrundlage laut Behörde | § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) |
| Beanstandung laut Behörde | Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis; die Betreiber würden nicht von der BaFin beaufsichtigt |
| Weitere Warnungen | FMA, FINMA: keine gefunden; Watchlist Internet führt brokereins1.com seit 22.03.2026 |
| Domains registriert (RDAP) | beide am 17.09.2025, im Abstand von 15 Sekunden |
| Websites erreichbar | brokereins.com: HTTP 403 (Zugriff verweigert); brokereins1.com: nicht auflösbar, Registrar-Status „client hold“ (geprüft am 18.10.2026) |
| Meldungen bei uns | mindestens 11 Personen, Februar bis September 2026 |
| Beworbenes Angebot | Forex, CFDs, Kryptowerte, Aktien, Indizes über MetaTrader 5; „Spreads ab 0,0“, „ohne Kommissionen“ |
| Stand | 18.10.2026, zuletzt geprüft am 18.10.2026 |
Wovor warnt die BaFin bei brokereins.com und brokereins1.com?
Die BaFin warnt in zwei getrennten Mitteilungen, weil die Betreiber auf beiden Websites Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die nötige Erlaubnis anbieten sollen. Die erste Mitteilung vom 24.03.2026 betrifft brokereins.com, die zweite vom 04.05.2026 folgte 41 Tage später und nennt brokereins1.com. Nach dem Kreditwesengesetz brauchen solche Geschäfte in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin.
Beide Mitteilungen nennen weder ein Unternehmen noch eine Anschrift und weisen nicht auf einen Identitätsmissbrauch hin. Warnungen der österreichischen FMA oder der Schweizer FINMA zu den Domains haben wir bei unserer Suche am 18.10.2026 nicht gefunden.
Was zeigten die archivierten Websites von Broker Eins?
Die Startseiten beider Domains waren in Archivaufnahmen vom 29.03.2026 sowie vom 12. und 13.04.2026 online und fast identisch aufgebaut. Sie trugen den Titel „Broker Eins – Trade Forex and CFDs Using Our Award-Winning Trading Platforms!“. Beworben wurden mehr als 120 Handelswerte, „Spreads ab 0,0“, Handel ohne Kommissionen, ein persönlicher „Account Manager“ und ein „1-on-1 Strategy Call“.
Unter „Legals“ behauptete die Seite eine Zulassung der britischen Aufsicht FCA und nannte eine Firmennummer. Ob diese Nummer zu einem Unternehmen dieses Namens gehört, konnten wir nicht prüfen, weil sich das FCA-Register automatisiert nicht abrufen ließ. Firmennummer und Londoner Anschrift weichen jedenfalls vom Handelsregistereintrag der gleichnamigen schottischen Gesellschaft ab (siehe Hinweis oben). Angaben zu Lizenzen sollten stets direkt im Register der Aufsicht gegengeprüft werden.
Wie verlief die Zeit von der Registrierung bis zu den Warnungen?
Zwischen Registrierung und erster BaFin-Warnung liegen 188 Tage, die erste Meldung bei uns kam schon nach 140 Tagen:
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 17.09.2025 | brokereins.com und brokereins1.com werden registriert |
| 14.01.2026 | frühester Kontakt in einer Schilderung (119 Tage nach der Registrierung) |
| 04.02.2026 | erste Meldung bei uns (140 Tage) |
| 19.02.2026 | erste Meldung, die brokereins1.com nennt |
| 22.03.2026 | Watchlist Internet trägt brokereins1.com ein |
| 24.03.2026 | BaFin-Warnung zu brokereins.com (188 Tage; 48 Tage nach der ersten Meldung) |
| 29.03.2026 | beide Websites in Archivaufnahmen weiter online |
| 04.05.2026 | BaFin-Warnung zu brokereins1.com (229 Tage) |
| 06.05.2026 | Archivaufnahme von brokereins1.com: Zugriff verweigert (HTTP 403) |
| 12.06. bis 25.08.2026 | Nachrichten an zwei Betroffene, die eine „Rückerstattung“ bzw. eine „Wallet-Sperrung“ ankündigen |
| 22.09.2026 | beide Registrierungseinträge zuletzt geändert |
| 18.10.2026 | brokereins.com antwortet mit HTTP 403, brokereins1.com ist nicht mehr auflösbar |
Was berichten Betroffene über Broker Eins?
Mindestens elf Personen schildern uns ein ähnliches Muster, die Angaben stammen aus Mails und Formularen von Februar bis September 2026. Wir geben sie ohne persönliche Angaben und ohne eigene Bewertung wieder:
| Kontaktweg | Werbeanzeige im Internet, danach Anrufe von britischen Rufnummern; Betreuung durch einen „Broker“ oder „Account Manager“; mehrfach Fernzugriff per AnyDesk |
|---|---|
| Einstieg | 249 bis 250 € als „Startguthaben“; auf der Plattform seien schon nach Tagen Gewinne im vier- bis sechsstelligen Bereich angezeigt worden |
| Einzahlungen gesamt | von 250 € bis in den fünfstelligen Bereich; mehrere Personen brachen nach dem Einstieg ab |
| Zahlungsart | Überweisung auf Konten im Ausland; Kryptowährung über ein auf Anleitung eingerichtetes Konto bei einer Kryptobörse |
| Hürden bei der Auszahlung | „Kommission“ von 21 %, „Steuer“ von 25 % oder eine Steuerforderung per Mail, ein „Sicherungsbeitrag“, Zusatzeinzahlungen für einen höheren Kontostatus („Gold“, „Silber“), Aufforderung zur Kreditaufnahme |
| Nach dem Abbruch | tägliche Anrufe aus Großbritannien, Spanien und Österreich; später Mails über eine „Rückerstattung“ |
Eine Person berichtet, nach einem Test mit dem Einstiegsbetrag seien dieser und ein kleiner „Gewinn“ zurückgezahlt worden. Ihre Bitte, das Konto zu löschen, sei abgelehnt worden; später sei ihr ein angeblicher Gewinn im fünfstelligen Bereich samt „Gebühren und Steuern“ mitgeteilt worden.
Was fällt im Fall Broker Eins auf?
- Zwei Domains, ein Auftritt: Beide wurden im Abstand von 15 Sekunden registriert, zeigten dieselbe Startseite und wurden von der BaFin in zwei Mitteilungen im Abstand von 41 Tagen genannt.
- Feste Prozentsätze: Zwei Personen nennen eine „Kommission“ von 21 %, mehrere eine „Steuer“ vor der Auszahlung, obwohl die Gewinne nur auf der Plattform zu sehen waren.
- Aufstieg gegen Zahlung: Höhere Kontostufen seien nur gegen weitere Einzahlungen erreichbar gewesen; als Grund wurde ein besserer Hebel genannt.
- Nachfassen nach dem Abbruch: Anrufe und „Rückerstattungs“-Mails kamen noch Monate später, teils mit Verweis auf eine Sperrung von „Wallets“.
- Online nach der Warnung: brokereins.com war fünf Tage nach der BaFin-Mitteilung noch erreichbar; brokereins1.com zeigte zwei Tage nach seiner Warnung in einer Archivaufnahme nur noch HTTP 403.
Welche Warnsignale treffen auf diesen Fall zu?
Bei Handelsplattformen gilt: Vor jeder Einzahlung sollte das Unternehmen im Register der zuständigen Aufsicht geprüft werden, nicht auf der Website des Anbieters.

- Auszahlung nur nach einer Vorabzahlung für „Kommission“ oder „Steuer“
- Fernzugriff auf den eigenen Computer durch den „Broker“
- Kontoaufstieg („Gold“, „Silber“) gegen zusätzliche Einzahlungen
Was sollten Betroffene bei brokereins.com jetzt tun?
- Keine Zahlungen für „Kommission“, „Steuer“ oder „Sicherung“ leisten. Nach den Schilderungen folgte auf jede Zahlung die nächste Forderung.
- AnyDesk und ähnliche Programme entfernen, Passwörter ändern und Bank sowie Kryptobörse informieren, falls Fernzugriff bestand.
- Unterlagen sichern: Überweisungsbelege, Transaktions-IDs, Chats, Rufnummern und Mails, auch spätere „Rückerstattungs“-Nachrichten. Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wir prüfen Ihren Fall

Solche Fälle sind schwierig, weil Zahlungen über mehrere Stationen und Länder laufen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch sieht Ihre Unterlagen im Einzelfall durch und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Über Erfolgsaussichten lässt sich erst danach sprechen. Es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu BaFin-Warnungen und ähnlichen Abläufen: titanfx.ai: BaFin-Warnung und Hinweise, Zentrumpro (zentrumpro.com): BaFin-Warnung und SwissQ Brokers (swissqbrokers.com): Erfahrungen.
Häufige Fragen zu brokereins.com
Sind brokereins.com und brokereins1.com dieselbe Plattform?
Die archivierten Startseiten von März und April 2026 tragen denselben Titel und sind fast gleich aufgebaut, beide Domains wurden am 17.09.2025 im Abstand von 15 Sekunden registriert. Die BaFin hat jede Domain in einer eigenen Mitteilung genannt. Wer dahintersteht, ist nicht bekannt.
Ich werde seit dem Abbruch weiter angerufen. Was bedeutet das?
Mehrere Betroffene berichten von Anrufen aus Großbritannien, Spanien und Österreich sowie von Mails über eine „Rückerstattung“. Ob die Daten weitergegeben wurden, wissen wir nicht. Nehmen Sie keine Angebote am Telefon an, zahlen Sie keine Vorkasse und notieren Sie Datum und Rufnummer jedes Anrufs.
Stimmt die auf der Website genannte FCA-Zulassung?
Das konnten wir nicht bestätigen. Die BaFin hält die Betreiber für nicht beaufsichtigt und nennt keine Firma. Prüfen Sie Angaben zu einer Lizenz immer direkt im Register der Aufsicht und mit der dort hinterlegten Telefonnummer, nicht mit den Kontaktdaten der Website.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten, auf Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden und auf eigenen Recherchen. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über die Betreiber dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin, Warnung brokereins.com vom 24.03.2026, BaFin, Warnung brokereins1.com vom 04.05.2026, Watchlist Internet, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign brokereins.com, brokereins1.com), Aufnahmen des Internet Archive vom 29.03.2026 und 13.04.2026, Handelsregister des Vereinigten Königreichs (Companies House), Schilderungen von Betroffenen (anonymisiert). Stand: 18.10.2026, zuletzt geprüft am 18.10.2026.