Plattform-Warnung

Clear Markets Europe (clearmarket-europe.com): Warnung

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Clear Markets Europe (clearmarket-europe.com): Warnung

Wer bei Clear Markets Europe über die Website clearmarket-europe.com Geld eingezahlt hat oder dazu aufgefordert wurde, sollte die Situation sorgfältig prüfen. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 11. September 2026 vor den Angeboten dieser Website gewarnt. Die Verbraucherplattform Watchlist Internet hat die Domain am 1. Oktober 2026 auf Grundlage dieser Mitteilung in ihre Liste zu Finanzangeboten aufgenommen.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was öffentlich bekannt ist. Eigene Schilderungen von Betroffenen zu dieser Website liegen uns derzeit nicht vor. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

Clear Markets Europe (clearmarket-europe.com) auf einen Blick

Name Clear Markets Europe
Website clearmarket-europe.com (zum Zeitpunkt unserer Prüfung im Oktober 2026 erreichbar)
Domain registriert 14. August 2026 (laut öffentlichen Registrierungsdaten)
Behördenhinweis Warnung der FMA vom 11. September 2026
Weiterer Eintrag Watchlist Internet (Österreich), 1. Oktober 2026
Beworbenes Angebot Forex- und CFD-Handel über MetaTrader 5, Kryptowährungen, Aktien und Metalle

Auffällig ist der zeitliche Ablauf: Die Domain wurde laut Registrierungsdaten Mitte August 2026 angelegt, bereits wenige Wochen später veröffentlichte die FMA ihre Warnung.

Was die FMA mitteilt

Laut der Veröffentlichung der FMA verfügt das Unternehmen Clear Markets Europe, das seinen Sitz angeblich in London haben soll, nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es dürfe daher insbesondere die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht anbieten. Die Warnung stützt sich auf das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018).

Die FMA weist in ihrer Mitteilung außerdem allgemein darauf hin, dass Anleger Angebote über die offiziellen Kontaktkanäle eines Unternehmens überprüfen sollten, weil sogenannte „Clone Firms“ Namen oder Firmendaten seriöser Unternehmen verwenden. Ob das auf diesen Fall zutrifft, sagt die Behörde nicht ausdrücklich. Es gibt Unternehmen mit ähnlich klingenden Namen; eine Verbindung zwischen diesen und der Website clearmarket-europe.com ist uns nicht bekannt. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf das Angebot unter dieser Domain.

Die Watchlist Internet, eine Informationsplattform zu Internetbetrug, schreibt zu dem Eintrag, wer Finanzgeschäfte über diese Plattform abwickle, laufe Gefahr, viel Geld zu verlieren. Sie weist dabei darauf hin, dass die Warnung ihr von der FMA übermittelt wurde.

Wichtig: Eine solche Warnung ist kein Strafurteil und keine abschließende Feststellung eines Betrugs. Sie besagt, dass der Anbieter nach Auffassung der Behörde nicht über die erforderliche Berechtigung verfügt.

Was über das Angebot bekannt ist

Die Website präsentiert sich als Online-Broker mit Forex- und CFD-Handel, Spreads ab 0,0 Pips, „Zero Commission“, Zugang zu über 120 Handelswerten und einer Ausführung „in nur 30 ms“. Eine deutsche Sprachversion ist vorhanden. Auf den Unterseiten wird eine Regulierung durch eine britische Aufsichtsbehörde mit einer Registernummer genannt, zusammen mit einer Londoner Geschäftsadresse und namentlich genannten Personen. Wir konnten diese Angaben nicht unabhängig bestätigen. Wer solche Angaben prüfen möchte, sollte sie ausschließlich im offiziellen Register der jeweiligen Aufsichtsbehörde nachschlagen und dabei darauf achten, dass die dort hinterlegte Website exakt zur Domain passt.

Bei anderen Aufsichtsbehörden, etwa der BaFin in Deutschland, der FINMA in der Schweiz, der CNMV oder der CONSOB, haben wir bei unserer Recherche keine eigene Warnung zu dieser Domain gefunden. Das bedeutet weder, dass das Angebot zugelassen ist, noch, dass kein Fehlverhalten vorliegt. Warnungen erscheinen häufig mit zeitlichem Abstand und nicht bei allen Behörden gleichzeitig.

Allgemeine Warnsignale bei Online-Brokern

Unabhängig vom konkreten Anbieter raten Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden bei folgenden Merkmalen zu besonderer Vorsicht:

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • eine erst wenige Wochen oder Monate alte Domain bei gleichzeitig großen Versprechen zu Erfahrung und Reputation
  • Aufsichtshinweise, die sich im Register der Behörde nicht mit der Domain decken lassen
  • Werbung mit Gebührenfreiheit, besonders niedrigen Spreads und „Award-Winning“-Plattformen ohne überprüfbare Belege
  • persönliche Betreuer, die telefonisch oder über Messenger zu höheren Einzahlungen drängen
  • Zahlungen auf Konten von Zahlungsdiensten oder Firmen mit anderem Namen als dem des Brokers
  • Auszahlungen, die nur nach einer weiteren Einzahlung, Steuer oder „Gebühr“ möglich sein sollen
  • Aufforderung, Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren
  • Hinweise einer Aufsichtsbehörde, dass keine Berechtigung für die Dienstleistung besteht

Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren üblicherweise mit dem Guthaben und verlangen dafür keine separate Vorabüberweisung.

Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind

  1. Vor jeder weiteren Zahlung innehalten und Forderungen, etwa für Gebühren oder Steuern, unabhängig prüfen lassen.
  2. Den Kontakt zu den Ansprechpartnern beenden. Keine Fernwartungssoftware installieren und keine Zugangsdaten oder Ausweiskopien weitergeben.
  3. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktionen, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots des Kundenbereichs.
  4. Die eigene Bank informieren und den Vorgang schildern. Ob eine Rückbuchung möglich ist, hängt vom Zahlungsweg ab; die Erfolgsaussichten sind oft gering.
  5. Gegebenenfalls Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  6. Vorsicht vor angeblichen Helfern, die ungefragt Kontakt aufnehmen und gegen Vorkasse eine Rückholung in Aussicht stellen.

Wir prüfen Ihren Fall

IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle dieser Art sind in der Regel schwierig und oft langwierig: Die Verantwortlichen sitzen häufig im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und Zahlungsdienstleister, und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist. Jeder Fall ist anders. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach dieser Prüfung möglich. Generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Weitere Beiträge zu ähnlichen Themen: Alpinenova (alpinenova.io): Erfahrungen und Hinweise und Wertovia (wertovia.com): Erfahrungen und Hinweise.

Häufige Fragen zu Clear Markets Europe

Ist clearmarket-europe.com seriös?

Das können wir nicht abschließend beurteilen. Die FMA hat jedoch am 11. September 2026 gewarnt, dass der Anbieter keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich hat, und die Watchlist Internet führt die Domain in ihrer Liste. Wir empfehlen daher große Vorsicht.

Die Website nennt eine britische Registernummer. Ist das ein Zeichen für Seriosität?

Nicht zwingend. Angaben auf einer Website allein belegen keine Zulassung. Prüfen Sie die Nummer im offiziellen Register der Aufsichtsbehörde und vergleichen Sie, ob dort dieselbe Website und dieselbe Adresse hinterlegt sind. Bei Abweichungen ist Vorsicht geboten.

Ich soll für eine Auszahlung zusätzlich Geld überweisen. Was soll ich tun?

Wir empfehlen, vor einer solchen Zahlung unabhängigen Rat einzuholen. Vorabzahlungen für Auszahlungen gelten bei Verbraucherschützern als typisches Warnsignal.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Solche Fälle sind schwierig, und eine Rückzahlung kann niemand seriös zusagen. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Hilfreich ist in jedem Fall, Unterlagen frühzeitig zu sichern.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: FMA-Warnung vom 11.09.2026, Watchlist Internet, Eintrag clearmarket-europe.com vom 01.10.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign). Stand: Oktober 2026.

Sie brauchen Hilfe?

Wenn Sie von dieser oder einer ähnlichen Plattform betroffen sind, kontaktieren Sie uns -- wir helfen Ihnen weiter.

Kontakt

Fall prüfen lassen

Ob Sie Hilfe benötigen oder eine verdächtige Plattform melden möchten - wir sind für Sie da.

Wie viel Geld haben Sie einbezahlt oder überwiesen?

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.