FDMPoint (fdmpoint.com): Erfahrungen und Hinweise
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Zu fdmpoint.com („FDMPoint“) liegen uns Schilderungen von zwei Betroffenen vom 06.07.2026 und 14.09.2026 vor. Eine Warnung von BaFin, FMA oder FINMA haben wir nicht gefunden. Die Domain besteht seit dem 17.03.2026; ab dem 01.04.2026 erschienen auf mehreren Portalen Beiträge, die auf sie verlinken. Heute ist die Seite nicht erreichbar. Auch eine Warnung wäre keine abschließende Feststellung.
Hinweis zur Zuordnung: Die beiden Betroffenen nennen den Namen „FDMPoint“, aber keine Webadresse. Wir ordnen ihn der Domain fdmpoint.com zu, weil die Beiträge vom April 2026 den Namen mit dieser Adresse verknüpfen und uns keine andere Website dieses Namens bekannt ist. Eine Bestätigung durch die Betroffenen liegt nicht vor.
FDMPoint (fdmpoint.com) auf einen Blick
| Plattform (laut Meldungen und Beiträgen) | „FDMPoint“, beschrieben als Plattform für den Handel mit Kryptowährungen und weiteren Anlageklassen |
|---|---|
| Domain | fdmpoint.com |
| Warnung einer Behörde | keine gefunden: BaFin-Warnungsindex, FINMA-Warnliste, FMA und Watchlist Internet (geprüft am 19.10.2026) |
| Domain registriert (RDAP) | 17.03.2026 über Hostinger, Nameserver bei Cloudflare |
| Website erreichbar | nein, geprüft am 19.10.2026: Fehler 525 (Cloudflare kann keine gesicherte Verbindung zum Server der Seite aufbauen); keine Aufnahme im Internet Archive |
| Meldungen bei uns | 2 Personen (06.07.2026 und 14.09.2026) |
| Beworbenes Angebot | laut Beiträgen Handel mit Kryptowährungen, klassischen Märkten und Blockchain-Projekten |
| Stand | 19.10.2026, zuletzt geprüft am 19.10.2026 |
RDAP ist die öffentliche Abfrage der Registrierungsdaten einer Domain. Cloudflare ist ein Dienst, der Websites vorgeschaltet wird; Fehler 525 meldet er, wenn die gesicherte Verbindung zum dahinterliegenden Server scheitert.
Hat eine Behörde vor fdmpoint.com gewarnt?
Nein, bis zum 19.10.2026 haben wir keine Warnung gefunden. Wir haben den lokalen Index der BaFin-Warnungen, die FINMA-Warnliste und per Websuche die Veröffentlichungen der FMA und der Watchlist Internet geprüft. Dass eine Warnung fehlt, spricht weder für noch gegen den Anbieter; es zeigt nur, dass bisher keine Behörde öffentlich Stellung genommen hat.
Wie ist die Zeitleiste bei fdmpoint.com?
| Datum | Ereignis | Abstand |
|---|---|---|
| 17.03.2026 | fdmpoint.com wird registriert | Beginn |
| 01.04. bis 21.04.2026 | sechs Beiträge auf fünf Portalen verlinken fdmpoint.com | 15 bis 35 Tage |
| Juni 2026 | Einstieg laut einer Schilderung | rund 3 Monate |
| 06.07.2026 | erste Meldung bei uns | 111 Tage |
| 14.09.2026 | zweite Meldung bei uns | 181 Tage, 70 Tage nach der ersten |
| 19.10.2026 | Seite nicht erreichbar (Fehler 525) | 216 Tage |
Was stand im April 2026 über FDMPoint im Netz?
Zwischen dem 1. und 21. April 2026 erschienen auf fünf deutschen Portalen sechs Beiträge über FDMPoint, zwei davon wortgleich auf je zwei Portalen. Einige der Portale befassen sich sonst mit Mode und Beauty. Alle verlinken auf fdmpoint.com und beschreiben eine „moderne“ und „sichere“ Plattform mit getrennter Verwahrung von Kundengeldern, mehrstufiger Anmeldung und Echtzeit-Marktdaten. Einen Firmensitz, eine Aufsichtsbehörde oder eine Lizenz nennt keiner der Beiträge. Ob sie bezahlt waren, wissen wir nicht; die erste Veröffentlichung folgte 15 Tage auf die Registrierung der Domain.
Was berichten Betroffene über FDMPoint?
Beide Personen nennen den Namen, keine Adresse. Wir geben die Schilderungen ohne persönliche Angaben wieder; sie sind nicht überprüft.
| Kontaktweg | Werbeanzeige (eine Person), danach Telefon, WhatsApp und E-Mail |
|---|---|
| Einstieg / Gesamt | Einstieg im dreistelligen Bereich; Gesamtbetrag: eine Person nennt einen sechsstelligen Betrag, die andere nur den Einstieg |
| Zahlungsart | PayPal zum Einstieg, danach Einzahlungen auf der Plattform; eine Person nennt weitere Konten bei Kryptobörsen |
| Angebotene Anlagen | Bitcoin und Aktien einzelner Großkonzerne |
| Hürde | Zugang gesperrt, nachdem eine Teilauszahlung verlangt wurde; bei der anderen Person seien Auszahlungen wiederholt angekündigt worden, ohne dass der Zugriff auf die Konten möglich gewesen sei |
| Folgekontakt | eine Person: später Zahlungsforderung für einen angeblichen Anwalt, verbunden mit dem Hinweis auf eine Geldwäscheanzeige |
Nach einer Schilderung habe die Website innerhalb kurzer Zeit einen fünfstelligen Gewinn angezeigt. Als die Person eine Teilauszahlung verlangt habe, sei der Kontakt abgebrochen und der Zugang gesperrt worden. Später habe eine weitere Stelle gedroht, die Person müsse wegen Geldwäsche mit einer Anzeige rechnen, wenn sie nicht Geld für einen Anwalt überweise. Die Zahlung sei auf das Konto einer Privatperson mit deutscher IBAN gelenkt worden, die Rechnung habe eine Anschrift in England getragen. Eine Person nennt außerdem eine zweite Plattform im selben Zusammenhang.
Was fällt bei fdmpoint.com auf?
- Werbung vor den ersten Meldungen: Die ersten Beiträge erschienen 15 Tage nach der Registrierung, die erste Meldung bei uns folgte 111 Tage nach der Registrierung.
- Angezeigte Gewinne, gesperrter Zugang: Die Sperrung folgte nach der Schilderung auf den Wunsch nach einer Teilauszahlung.
- Zweite Kontaktwelle: Nach dem Zugangsverlust sei mit einer angeblichen Geldwäscheanzeige Druck aufgebaut worden, mit Zahlung an ein Privatkonto.
- Kein Betreiber erkennbar: Weder die Beiträge noch die Meldungen nennen einen Firmensitz oder eine Lizenz.
- Seite ohne Archivstand: Das Internet Archive hat nichts gespeichert; eigene Screenshots der Betroffenen sind oft der einzige Beleg des früheren Inhalts.
Woran erkennen Betroffene ähnliche Angebote?
Wer eine Plattform nur durch Anzeigen und redaktionell wirkende Beiträge kennt, sollte vor der ersten Zahlung prüfen, wer sie betreibt.

- Beiträge auf Mode- oder Beauty-Portalen als einziger „Beleg“ für eine Handelsplattform ohne Firmensitz und Lizenz
- ein kleiner Einstieg über einen Zahlungsdienst, gefolgt von höheren Beträgen
- Sperrung oder neue Forderungen, sobald eine Auszahlung verlangt wird
- ungefragte Folgekontakte mit Hinweis auf angebliche Anzeigen
Was sollten Betroffene bei FDMPoint jetzt tun?
- Nichts an angebliche Anwälte oder „Helfer“ zahlen, vor allem nicht auf Privatkonten. Wer mit einer Geldwäscheanzeige unter Druck gesetzt wird, sollte das Schreiben der Polizei oder der Bank zeigen, statt zu überweisen.
- Belege sichern, solange sie sich beschaffen lassen: PayPal-Zahlung, Überweisungen, Chatverläufe und Bildschirmfotos der Kontostände.
- Zahlungsdienst und Bank informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wir prüfen Ihren Fall

Solche Fälle sind schwierig, vor allem wenn Zahlungen über Zahlungsdienste und mehrere Konten liefen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Aussagen zu Erfolgsaussichten sind erst danach möglich. Es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu ähnlichen Fällen: greenlinealliance.pro: Erfahrungen und Hinweise (gesperrter Rest nach Teilauszahlung), ByStampx (bystampx.com): Erfahrungen und Hinweise und SourceX (sourcex.pro): Erfahrungen und Hinweise (beide mit Verweis auf Geldwäscheprüfungen).
Häufige Fragen zu FDMPoint
Warum ordnen Sie den Namen FDMPoint der Domain fdmpoint.com zu?
Die Betroffenen nennen nur den Namen. Die Beiträge vom April 2026 verknüpfen ihn mit fdmpoint.com, die Domain wurde im März 2026 registriert, und zeitlich passen beide Schilderungen dazu. Sicher ist die Zuordnung nicht.
Ich werde mit einer Geldwäscheanzeige unter Druck gesetzt und soll Geld für einen Anwalt überweisen. Was tun?
Zahlen Sie nicht. Fordern Sie, falls ein Verfahren behauptet wird, ein Aktenzeichen und fragen Sie bei der Polizei nach. Eine Rechnung einer ausländischen Firma, zahlbar an eine Privatperson, sagt nichts darüber aus, ob ein Verfahren besteht.
Ist fdmpoint.com noch erreichbar?
Bei unserer Prüfung am 19. Oktober 2026 nicht: Die Seite antwortet mit Fehler 525. Ob das Angebot unter anderer Adresse weiterläuft, ist uns nicht bekannt.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, eigenen Recherchen und Schilderungen von Betroffenen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Anbieter dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: Registrierungsdaten (RDAP Verisign), FINMA-Warnliste, BaFin-Warnmeldungen, Watchlist Internet, eigene DNS- und Erreichbarkeitsprüfung am 19.10.2026, Schilderungen von Betroffenen (anonymisiert). Stand: 19.10.2026, zuletzt geprüft am 19.10.2026.