Plattform-Warnung

stone-vest-ltd.com: BaFin-Warnung und Hinweise

Von · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

stone-vest-ltd.com: BaFin-Warnung und Hinweise

Das Wichtigste: Die BaFin hat am 24.10.2025 vor den Websites stone-vest-ltd.com und inv.stone-vest.com gewarnt. Nach Auffassung der Behörde bestehe der Verdacht, dass „Stone Vest“ (auch „Stone Invest“) ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbiete. Die Domains wurden am 07.08.2025 registriert. Eine Nachricht, die den Namen „Stone invest“ nennt, erreichte uns am 16.10.2026. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.

Wichtig – Namensähnlichkeit: Namen wie „Stone Invest“ oder „Stonevest“ sind nicht einzigartig. Die Warnung der BaFin betrifft ausschließlich die beiden genannten Websites und den dort auftretenden Anbieter „Stone Vest“. Andere Unternehmen oder Websites mit ähnlich klingendem Namen sind damit nicht gemeint. Dieser Beitrag betrifft nur die Domains stone-vest-ltd.com und inv.stone-vest.com.

Stone Vest (stone-vest-ltd.com) auf einen Blick

Plattform (laut Website) „Stone Vest“, englischsprachige Krypto-Brokerage-Seite, wahlweise auch auf Deutsch und Italienisch
Domains stone-vest-ltd.com und inv.stone-vest.com (Subdomain von stone-vest.com)
Weitere Namen laut Behörde Stonevest, Stone-Vest, Stone Invest
Behörde und Datum BaFin, 24.10.2025
Rechtsgrundlage laut Behörde § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Beanstandung laut Behörde Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis; Betreiber unbekannt; behauptete Aufsicht durch BaFin und „European Financial Security (FISEU)“ treffe nicht zu
FMA, FINMA keine Warnung gefunden (Suche am 18.10.2026)
Domains registriert (RDAP) 07.08.2025 (stone-vest.com um 13:17 Uhr UTC, stone-vest-ltd.com 27 Minuten später)
Websites erreichbar nein, am 18.10.2026 sind alle drei Hostnamen nicht auflösbar; die Registrierung ist am 07.08.2026 abgelaufen
Meldungen bei uns 1 Nachricht vom 16.10.2026 mit dem Namen „Stone invest“, ohne Webadresse
Beworbenes Angebot Kryptohandel mit „Starter“, „Bronze“ und „Silver“ ab 250 $ und Renditen von 10 bis 30 % pro Monat (Archivaufnahme)
Stand 18.10.2026, zuletzt geprüft am 18.10.2026

Wovor warnt die BaFin bei stone-vest-ltd.com?

Die BaFin warnt vor den Websites stone-vest-ltd.com und inv.stone-vest.com, weil „Stone Vest“ dort ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen soll. Als Rechtsgrundlage nennt sie § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KMAG. Die Betreiber seien unbekannt.

Die Behörde widerspricht außerdem einer Angabe der Betreiber: Sie behaupteten, durch die BaFin und die „European Financial Security (FISEU)“ beaufsichtigt zu werden. Das treffe nicht zu, die FISEU sei keine Aufsichtsbehörde; die BaFin habe bereits am 10.02.2023 vor ihr gewarnt. Zudem könne „Stone Vest“ nach Einschätzung der BaFin der Nachfolger der Plattformen „Axion Alliance“ (Warnung vom 11.04.2025) und „Soria Limited“ (Warnung vom 29.07.2025) sein.

Was zeigten die archivierten Websites von Stone Vest?

Die Seite stone-vest-ltd.com ist in Archivaufnahmen vom 24.10.2025, 27.10.2025 und 21.03.2026 gespeichert; die Fassungen vom 24.10.2025 und 21.03.2026 stimmen im Text überein. Sie bewarb den Handel mit Kryptowährungen, Spreads ab 0,8 Pips und Konten ohne Kommission. Drei Pakete waren aufgeführt:

Paket Einstieg Versprochener Gewinn Weiteres
Starter 250 $ ab 10 % pro Monat „Bonus – no“
Bronze 1.000 $ ab 20 % pro Monat Bonus 25 %, „Insurance of the paid-in capital – yes“
Silver 5.000 $ ab 30 % pro Monat Bonus 50 %, „Insurance of the paid-in capital – yes“

Außerdem versprach die Seite „Instant Withdrawals“ ohne Gebühren und gab an, „Stone Vest“ sei unter der „European Financial Security“ zugelassen und reguliert, mit einer Referenznummer. Als Kontakt war eine Anschrift in Frankfurt am Main angegeben. Die Subdomain inv.stone-vest.com enthielt in der Aufnahme vom 21.03.2026 nur den Seitentitel „Stone-vest“. Renditen von 10 bis 30 % pro Monat und eine „Versicherung“ des Kapitals sind Angaben des Anbieters, die wir nicht überprüfen konnten.

Wie verlief die Zeit von der Registrierung bis heute?

Die Domains wurden neun Tage nach der BaFin-Warnung zur Vorgängerplattform „Soria Limited“ registriert. Bis zur eigenen Warnung vergingen 78 Tage:

Datum Ereignis
11.04.2025 BaFin-Warnung zu „Axion Alliance“ (Angabe der BaFin)
29.07.2025 BaFin-Warnung zu „Soria Limited“ (Angabe der BaFin)
07.08.2025 stone-vest.com und stone-vest-ltd.com werden registriert (9 Tage nach der Soria-Warnung)
24.10.2025 BaFin-Warnung (78 Tage nach der Registrierung); Archivaufnahme am selben Tag: Seite online
21.03.2026 Archivaufnahmen von stone-vest-ltd.com und inv.stone-vest.com, 148 Tage nach der Warnung
07.08.2026 die Registrierung beider Domains läuft ab
17. und 19.09.2026 Registrierungseinträge geändert; beide Domains in der Einlösefrist („redemption period“)
16.10.2026 Nachricht bei uns mit dem Namen „Stone invest“ (357 Tage nach der Warnung)
18.10.2026 stone-vest-ltd.com, stone-vest.com und inv.stone-vest.com sind nicht auflösbar

Was liegt uns zu „Stone invest“ vor?

Am 16.10.2026 erreichte uns über das Kontaktformular eine kurze Nachricht, die den Namen „Stone invest“, den Namen einer Kontaktperson und eine Schadenssumme im sechsstelligen Bereich nennt. Eine Webadresse, Zahlungswege oder einen Ablauf enthält sie nicht; weitere Unterlagen liegen bisher nicht vor.

Ob die Person dieselbe Plattform meint, auf die sich die BaFin-Warnung bezieht, können wir deshalb nicht belegen. Der Name stimmt mit einem der von der BaFin genannten Alternativnamen überein, das ist aber kein Nachweis. Ein Meldungsprofil mit Kontaktweg, Zahlungsart und Auszahlungshürde können wir derzeit nicht erstellen.

Was fällt im Fall Stone Vest auf?

  • Registrierung kurz nach einer Warnung: Nur neun Tage lagen zwischen der Soria-Warnung und der Anlage der Stone-Vest-Domains; die BaFin hält einen Zusammenhang der Plattformen für möglich.
  • Renditeversprechen: Wer 10, 20 und 30 % pro Monat bei steigendem Einsatz zusagt, verspricht ein Vielfaches dessen, was an Kapitalmärkten üblich ist.
  • Behauptete Aufsicht: Die Seite berief sich auf eine Stelle, die laut BaFin keine Aufsichtsbehörde ist.
  • Online nach der Warnung: Die Website war noch 148 Tage nach der Mitteilung abrufbar (Archivaufnahme vom 21.03.2026).
  • Späte Meldung: Die Nachricht bei uns kam fast ein Jahr nach der Warnung, die Domains sind inzwischen nicht mehr erreichbar.

Welche Warnsignale treffen auf diesen Fall zu?

Bei Krypto-Plattformen sollte vor jeder Einzahlung geprüft werden, ob die genannte Aufsicht eine staatliche Behörde ist und ob sie das Unternehmen in ihrem Register führt.

Typische Warnsignale bei Online-Investments
  • zugesagte Monatsrenditen von 10 bis 30 %
  • „Versicherung“ des eingezahlten Kapitals ohne benannten Versicherer
  • Berufung auf eine Stelle, die keine Aufsichtsbehörde ist

Was sollten Betroffene bei stone-vest-ltd.com jetzt tun?

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für „Freischaltung“, „Steuer“ oder „Gebühr“, falls sich jemand im Namen von „Stone Vest“ meldet.
  2. Belege sichern, solange sie vorhanden sind: Überweisungen, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Verträge und Chats. Die Website ist nicht mehr abrufbar, Kontoansichten gehen daher leicht verloren.
  3. Bank oder Kryptobörse informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.

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IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch im Gespräch

Fälle mit abgeschalteten Plattformen sind schwierig, weil Betreiber unbekannt sind und Gelder oft über mehrere Stationen im Ausland laufen. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Aussagen zu Erfolgsaussichten sind erst danach möglich. Es gibt keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.

Weitere Beiträge zu Plattformen mit Renditeversprechen und BaFin-Warnung: BaFin warnt vor Plattformreihe „null Spreads“, Zentrumpro (zentrumpro.com): BaFin-Warnung und titanfx.ai: BaFin-Warnung und Hinweise.

Häufige Fragen zu stone-vest-ltd.com

Sind „Stone Vest“ und „Stone Invest“ dasselbe?

Die BaFin nennt in ihrer Mitteilung vom 24.10.2025 „Stone Invest“ als einen von drei weiteren Namen von „Stone Vest“, neben „Stonevest“ und „Stone-Vest“. Die Warnung bezieht sich aber nur auf die beiden Websites stone-vest-ltd.com und inv.stone-vest.com. Andere Unternehmen mit ähnlichem Namen sind davon nicht erfasst.

Warum sind die Websites von Stone Vest nicht mehr erreichbar?

Die Registrierung von stone-vest-ltd.com und stone-vest.com lief laut Registrierungsdaten am 07.08.2026 ab; im September 2026 standen beide in der Einlösefrist. Am 18.10.2026 ist keiner der Hostnamen auflösbar. Was mit angezeigten Guthaben geschieht, ist nicht bekannt, und eine Erfolgsgarantie für eine Rückzahlung gibt es nicht.

Was ist die „European Financial Security (FISEU)“?

Die BaFin stellt klar, dass die FISEU keine Aufsichtsbehörde ist und keine Unternehmen im Finanzsektor beaufsichtigt; sie hat bereits am 10.02.2023 vor ihr gewarnt. Die archivierte Website von Stone Vest berief sich auf eine „European Financial Security“. Prüfen Sie Aufsichtsangaben stets im Register der zuständigen Behörde.

Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf der Veröffentlichung der BaFin, auf öffentlich zugänglichen Registrierungs- und Archivdaten, auf einer kurzen Nachricht einer betroffenen Person und auf eigenen Recherchen, die wir nicht im Einzelnen überprüfen konnten. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über die Betreiber dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.

Quellen: BaFin, Warnung Stone Vest vom 24.10.2025, Domain-Registrierungsdaten (RDAP Verisign stone-vest-ltd.com, stone-vest.com), Aufnahmen des Internet Archive vom 24.10.2025 und 21.03.2026, eigene DNS-Abfragen am 18.10.2026, Nachricht einer betroffenen Person (anonymisiert). Stand: 18.10.2026, zuletzt geprüft am 18.10.2026.

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