MNLO (mnlo.app): Krypto-Betrug? BaFin-Warnung und Erfahrungen
Von Timo Züfle · fachlich geprüft von Dr. Marc Maisch · aktualisiert am

Das Wichtigste: Die BaFin hat am 13. Februar 2026 vor der Website referral.mnlo.app gewarnt, die zur Domain mnlo.app gehört. Nach Erkenntnissen der Behörde würden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Archivierte Seiten zeigen ein Mitgliedschafts- und Empfehlungsmodell mit „Private Offshore Bank“ und Krypto-Karte. Eine behördliche Warnung ist keine abschließende Feststellung.
Wer über MNLO („My Next Level Online“) Geld eingezahlt oder eine Mitgliedschaft erworben hat, sollte seine Situation sorgfältig prüfen. Die BaFin hat den Auftritt als nicht erlaubnisfähig gemeldet, uns selbst liegt zu mnlo.app derzeit keine Schilderung eines Betroffenen vor, die wir hier auswerten könnten.
MNLO (mnlo.app) auf einen Blick
| Plattform (laut Website) | MNLO, ausgeschrieben „My Next Level Online“, mit „Next Level Church“, „Private Offshore Bank“ und „Crypto Debit Card“ |
|---|---|
| Domain | mnlo.app |
| Weitere Domain laut Behörde | referral.mnlo.app (Unterseite der Domain) |
| Behörde und Datum | BaFin, 13.02.2026 |
| Rechtsgrundlage laut Behörde | § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) |
| Genannter Betreiber laut BaFin | Next Level Church Global Hub, Inc., New Orleans (USA) |
| Domain registriert (RDAP) | 19.04.2025 |
| Website erreichbar | am 01.11.2026 nicht: mnlo.app meldete einen Serverfehler (502), referral.mnlo.app antwortete nicht |
| Beworbenes Angebot | Lifetime-Mitgliedschaft, Empfehlungsprovisionen, „1 %-Pool“, Krypto-Karte |
| Stand | 01.11.2026, zuletzt geprüft am 01.11.2026 |
Wovor warnt die BaFin bei mnlo.app?
Die BaFin warnt vor der Website referral.mnlo.app, weil dort nach ihren Erkenntnissen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten würden. Der Betreiber trete unter der Bezeichnung MNLO auf und stelle sich als eine Art Kirche dar. Auf der Seite werde zudem die Gründung einer „Private Offshore Bank“ bzw. der „MNLO Private Bank“ thematisiert und die Ausgabe einer „MNLO Crypto Debit Card“ in Aussicht gestellt.
Die Behörde nennt als Betreiber die Next Level Church Global Hub, Inc. in New Orleans. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin; ob ein Unternehmen eine solche besitzt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Behörde nachsehen. Bei FMA, FINMA und IOSCO fanden wir zu MNLO bei unserer Recherche keine eigene Warnung. Eine Warnung stellt kein Urteil dar und sagt nichts darüber, ob im Einzelfall Geld verloren wurde.
Was zeigt der Archivstand der Website?
Archivierte Fassungen der Seite referral.mnlo.app vom Dezember 2025 beschreiben nach unserer Auswertung ein mehrstufiges Angebot. Genannt werden eine Gemeinschaft („Community“), eine Akademie, eine „Private Offshore Bank“, eine Krypto-Debitkarte und ein „1 %-Pool“. Laut Seitentext fließe ein Prozent jeder Aufladung der Karte in diesen Pool und werde monatlich an „qualifizierte Mitglieder“ ausgeschüttet. Wer teilnehmen wolle, benötige eine „Lifetime Membership“ und mindestens drei direkte Empfehlungen. Zusätzlich würden „sofortige Provisionen“ im Network Marketing angeboten. Für die Karte nennt die Seite eine Gebühr von 4 % plus 5 USDT je Aufladung. Die Seite beruft sich außerdem darauf, die Projekte seien „durch das US-Kirchenrecht geschützt“.
Das Hauptdomain-Archiv zeigt für November 2025 nur eine Wartungsseite („wir warten derzeit noch auf Freigaben externer Stellen“). Wir geben diese Inhalte als Angaben der Website wieder; ob die beschriebenen Leistungen tatsächlich erbracht wurden, wissen wir nicht.
Was ergibt die Zeitleiste?
- 19.04.2025: Die Domain mnlo.app wird laut RDAP-Daten registriert.
- 16.07.2025: Erste archivierte Fassung von referral.mnlo.app, also 88 Tage nach der Registrierung.
- 13.02.2026: Die BaFin veröffentlicht ihre Warnung, 212 Tage nach der ersten Archivfassung und 300 Tage nach der Registrierung.
- 01.11.2026: Die Hauptseite meldet einen Serverfehler, die Empfehlungsseite antwortet nicht.
Was fällt in diesem Fall auf?
- Die Seite verbindet Kirche, Bank und Krypto-Karte in einem Auftritt, wofür die BaFin eine Erlaubnispflicht für Bank- und Kryptogeschäfte sieht.
- Das Modell knüpft Einnahmen laut Seitentext an Mitgliedschaft und Empfehlungen, nicht an einen erkennbaren Handels- oder Produktertrag.
- Als Betreiber nennt die BaFin ein Unternehmen in den USA; gewarnt hat sie trotzdem, weil das Angebot nach ihren Erkenntnissen eine Erlaubnis in Deutschland erfordert.
- Die Seite beruft sich auf Kirchenrecht als Schutz; die BaFin hat dennoch vor dem Angebot gewarnt.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Wer bereits Geld eingezahlt hat, sollte zuerst weitere Zahlungen aussetzen und den Zahlungsweg klären. Folgende Schritte sind in diesem Fall naheliegend:
- Belege sichern: Mitgliedschaftsrechnungen, Krypto-Transaktionen (Adresse, Datum, Betrag), Chats mit dem Netzwerk und Screenshots des Mitgliederbereichs.
- Zahlungsweg prüfen: Kryptobörse oder Bank informieren und schildern, wohin das Geld gegangen ist.
- Keine Gebühren für Auszahlungen oder „Freischaltungen“ zahlen und bei Rückholangeboten, die ungefragt kommen und Vorkasse verlangen, besonders vorsichtig sein.

Bei Angeboten dieser Art sind Erlaubnis und Betreiberangaben die ersten Punkte, die sich prüfen lassen.
Wie gehen wir mit Ihrem Fall um?

Solche Fälle sind schwierig und oft langwierig: Verantwortliche sitzen im Ausland, Zahlungen laufen über mehrere Stationen und nicht immer lässt sich nachvollziehen, wohin das Geld gegangen ist. Unser Team um IT-Forensiker Timo Züfle und Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch prüft Ihre Unterlagen im Einzelfall und gibt eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Aussage über Erfolgsaussichten ist erst nach der Prüfung möglich; generell gilt: Es gibt in solchen Fällen keine Erfolgsgarantie, auch nicht bei uns.
Weitere Beiträge zu BaFin-Warnungen: Hinweise zu gravmor.com und der BaFin-Warnung, Nexquant Pro (nexquantex.com): BaFin-Warnung und goldberg-cap.com: BaFin-Warnung und Erfahrungen.
Häufige Fragen zu mnlo.app
Ist mnlo.app von der BaFin zugelassen?
Nach der Warnung vom 13.02.2026 verfüge der Betreiber der Website referral.mnlo.app nicht über die erforderliche Erlaubnis für Bankgeschäfte und Kryptowerte-Dienstleistungen. Die Unternehmensdatenbank der BaFin gibt Auskunft über erlaubnispflichtige Unternehmen.
Ist die „MNLO Crypto Debit Card“ eine reguläre Bankkarte?
Die BaFin schreibt, die Seite stelle die Ausgabe einer solchen Karte lediglich „in Aussicht“. Laut Archivstand der Seite fielen je Aufladung 4 % plus 5 USDT an. Ob und von wem die Karte tatsächlich ausgegeben wurde, ist uns nicht bekannt.
Ich habe eine Lifetime-Mitgliedschaft gekauft. Was bedeutet das für mich?
Das lässt sich nur anhand Ihrer Unterlagen beurteilen. Hilfreich sind Zahlungsbeleg, Wallet-Adressen und der Schriftverkehr. Eine Rückzahlung kann niemand zusagen; solche Fälle sind schwierig.
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen? Schildern Sie uns den Sachverhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen von Behörden und Archivfassungen der Website. Er stellt keine Tatsachenbehauptung über den Betreiber dar. Sollten Sie als Betreiber oder Beteiligter Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Ihre Stellungnahme gern über unsere Kontaktseite entgegen und prüfen eine Korrektur.
Quellen: BaFin-Warnung vom 13.02.2026, Domain-Registrierungsdaten (RDAP), Internet-Archiv-Fassungen von referral.mnlo.app und mnlo.app. Stand: 01.11.2026, zuletzt geprüft am 01.11.2026.